14 Tägiges Rückgaberecht

14-tägiges Rückgaberecht

Zusätzlich zum 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrecht bietet Ihnen VALMANO ein 30-tägiges Rückgaberecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für den Erwerb von digitalen Inhalten. Vom Tag des Wareneingangs an haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht für alle unbenutzten Waren. Nutzen Sie bitte unser Online-Rückgabecenter für Ihre Rücksendung. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt auch für reduzierte Ware.

Lenssens Tipp: Gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht?

Du kaufst neue Jeanshosen und bist zufrieden. Daheim ziehst du sie an und bist immer noch zufrieden. Ihre Partnerin kommt nach Haus und denkt, dass ihre Hosen nicht an ihrem Hintern sind. Du bist jetzt nicht mehr zufrieden. Aber können Sie die gekaufte Waren zurücksenden oder eintauschen?

Obwohl die meisten Kaufhäuser auf freiwilliger Basis die Option des Umtausches bieten, haben Sie als Konsument kein Recht, dies zu tun, es sei denn, die Waren sind fehlerhaft. Sie haben nur ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht bei "Haus-zu-Haus"-Transaktionen oder Versandhandelskäufen. Am besten ist es daher, vorab zu prüfen, ob der Shop den Austausch überhaupt durchführt.

Gibt es eine 14-tägige Rückgaberegelung für Reisebuchungen? - Reiseordnung

Fernverträge sind zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern geschlossene Liefer- oder Dienstleistungsverträge, einschließlich finanzieller Dienste, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, es sei denn, der Vertrag wird im Wege eines für den Fernverkauf eingerichteten Vertriebs- oder Dienstsystems geschlossen. Als Finanzdienstleistung im Sinn von Satz 1 gelten sowohl Bankleistungen als auch Leistungen im Bereich der Kreditvergabe, Versicherungen, Altersvorsorge von Privatpersonen, Geldanlagen oder Zahlungen.

Die Fernmeldetechnik ist ein Mittel der Kommunikation, das zur Initiierung oder zum Abschluß eines Vertrages zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen ohne zeitgleiche physische Präsenz der Parteien verwendet werden kann, und zwar in Form von Briefen, Katalogen, Telefonaten, Fernkopien, E-Mails, Sendungen und Medien. b) mit Telekommunikationsbetreibern auf der Grundlage der Nutzung öffentlicher Telefone, soweit sie für deren Nutzung bestimmt sind.

Bei einem Vertragsverhältnis, das aus einer ersten Übereinkunft und nachfolgenden aufeinanderfolgenden Geschäften oder einer Folge von separaten, zeitbezogenen Geschäften gleicher Natur besteht, sind die Bestimmungen über Fernverträge nur auf die erste Übereinkunft anzuwenden. Folgt ein solcher Betrieb ohne eine solche Übereinkunft, so gilt die Regelung über die Informationspflicht des Unternehmens nur für den ersten Betrieb.

Erfolgt jedoch mehr als ein Jahr lang kein Betrieb der selben Bauart, so bleibt der nächstfolgende Betrieb als erster Betrieb einer neuen Baureihe im Sinn des zweiten Satzes (5) Die weitergehenden Bestimmungen zum Schutze des Kunden hiervon bleiben hiervon unberührt. 2.

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