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Rechtsanwaltskammer Regensburg
Anwaltskammer RegensburgIhr Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Stuttgart.
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Rechtsanwälte der RAK Nürnberg
Anwälte, die über spezielle Fachkenntnisse und Erfahrung in einem speziellen Rechtsbereich verfügen, können sich bei der für sie verantwortlichen Rechtsanwaltskammer um einen Fachanwaltstitel bewerben. Zur Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: t) Agrarrecht: 80 Rechtssachen.
Davon müssen sich wenigstens 10 auf die in 14m Nr. 1 und 2 genannten Felder erstrecken. Es müssen zumindest 20 Rechtssachen (Gerichtsverfahren, außergerichtliches Rechtsmittel, Schlichtung oder Schiedsverfahren) vorliegen. Spezielle Fachkenntnisse in den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sind erforderlich: Zur Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung auf dem Gebiet des Rechts tätig war: c) Arbeitsrecht: 100 Rechtssachen aus allen in 10 Nr. 1 a) bis e) und 2 a) und b) genannten Gebieten, von denen es sich bei wenigstens 5 Rechtssachen aus dem Gebiet des 10 Nr. 2 und wenigstens der hälftigen Rechtssache um gerichtliche oder formelle Rechtsstreitigkeiten handelt.
Zum Kollektivarbeitsrecht gehören auch solche des individuellen Arbeitsrechtes, in denen das Kollektivarbeitsrecht eine nicht unwesentliche Bedeutung hat. Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes müssen nachgewiesen werden: Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung als Anwalt im Fachbereich gearbeitet hat: s) Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Rechtssachen, davon mind. 30 rechtskräftige Rechtsstreitigkeiten.
In den Fällen müssen sich zumindest drei unterschiedliche Gebiete des in 14l Nr. 1 bis 9 genannten Gebietes befinden, in jedem dieser drei Gebiete jeweils zumindest fünf. Spezielle Fachkenntnisse in den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sind erforderlich: Die Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung erfordert, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor Einreichung der Anmeldung selbstständig und ohne Weisung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: l) Bau- und Architektenrecht: 80 Rechtssachen, davon mind. 40 Gerichtsverfahren (davon mind. 6 unabhängige Beweisaufnahmeverfahren).
Es müssen sich zumindest 5 Fallbeispiele auf die Gebiete des 14e Nr. 1 und 2 berufen. Spezielle Fachkenntnisse im Bau- und Architekturrecht müssen nachgewiesen werden: Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor Einreichung der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: m) Erbrecht: 80 Rechtssachen, davon 20 förmliche Gerichtsverfahren (davon nicht mehr als 10 freiwillige Verfahren).
Sie müssen sich auf alle in 14f Nr. 1 bis 5 definierten Gebiete mit je fünf Fällen aus drei Gebieten erstrecken. Im Bereich des Erbrechts sind spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten erforderlich: Sachliches Erbschaftsrecht, einschließlich des Erbrechts, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrechts, Völkerprivatrecht im Erbschaftsrecht, vorgezogene Erbschaft, Vertragsgestaltung, Willensvollstreckung, Erbschaftsverwaltung, Insolvenz und Erbschaftsverwaltung, Verweise auf das Erbschaftsrecht nach dem Steuerrecht, prozessuale und prozessuale Besonderheiten. der Erbschaft.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: e) Familienrecht: 120 Rechtssachen. Es müssen zumindest 60 der Rechtssachen gerichtlich verhandelt werden; in diesem Zusammenhang gelten sowohl willkürliche Zusammenschaltungsverfahren als auch solche der erforderlichen Zusammenschaltung mit Zwischenverfügungen.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung muss der Anmelder innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Einreichung der Anmeldung als Fachanwalt für das Spezialgebiet zumindest 80 Rechtssachen aus zumindest drei unterschiedlichen Gebieten des 14h Nr. 1 bis 5 und zumindest 5 Rechtssachen aus jedem dieser drei Gebiete selbst und ohne Weisung behandelt haben: o) Schutz des gewerblichen Eigentums: 80 Rechtssachen aus zumindest drei unterschiedlichen Gebieten des § 14h Nr. 1 bis 5.
Maximal fünf Anträge können Schutzrechte sein, eine Mehrfachanmeldung gilt als eine einzige Anwendung. Es müssen mind. 30 Gerichtsverfahren, davon mind. 15 Gerichtsverfahren sein. Im Bereich des Immaterialgüterrechts müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacks- und Pflanzenschutzrecht, Markenrecht und sonstiges Markenrecht, Recht des Wettbewerbsrechts, Europäisches Patent-, Warenzeichen- und Designrecht und Europäisches Pflanzenschutzrecht, Immaterialgüterrecht, Prozessrecht und besonderes Proze?
Zur Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung auf dem Gebiet des Rechts tätig war: p) Handels- und Gesellschaftsrecht: 80 Rechtssachen aus wenigstens drei unterschiedlichen Bereichen des 14i Nr. 1 und 2, davon wenigstens 40 Rechtssachen, die sich mit Gerichtsverfahren, Schieds- oder Schlichtungsverfahren und/oder der Abfassung von Satzungen oder der Errichtung oder Konversion von Unternehmen befassen.
Davon müssen 10 Rechtsstreitigkeiten, Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation und 10 Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Statuten oder der Errichtung oder Umgestaltung von Aktiengesellschaften vorliegen. Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: a) Handelsrecht ( 1-104 HGB), c) Völkerrecht, insbes. des UN-Kaufrechts, a) Personengesellschaftsrecht, b) Aktienrecht, c) Völkerrecht, insbes. Grundlagen des Gesellschaftsrechtes und der Aktiengesellschaften, d) Gruppenrecht, insbes. des Rechts der Konzerngesellschaften, e) Umstellungsrecht, f) Grundlagen des Bilanz- und Steuerrechtes, g) Grundlagen des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechtes.
Vergütung des Handels- und Gesellschaftsrechtes im Hinblick auf das Arbeits-, Kartell-, Handwerks- und Handelsrecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafprozessrecht sowie Vergütung der Rechte von Kapitalgesellschaften aus dem Wertpapiererwerbs- und -übernahmerecht. Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber innerhalb der vergangenen drei Jahre vor der Anmeldung auf dem Gebiet des Rechtes selbst und ohne Anleitung gearbeitet hat: r)
IT-Recht: 50 Rechtsfälle aus allen in 14k aufgeführten Gebieten. In den Fällen sind die Gebiete des 14k Nr. 1 und 2 sowie ein weiterer Gebiet des 14k mit jeweils mind. 3 Fällen zu berücksichtigen. Es müssen zumindest 10 Rechtsstreitigkeiten vorliegen (z.B. Gerichts-, Verwaltungs-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren).
Spezielle Fachkenntnisse im Bereich des Informationstechnologierechts müssen nachgewiesen werden: Prüfungsausschuss: Bei der Rechtsanwaltskammer München wurde ein gemeinsames Prüfungsgremium der drei bayrischen Anwaltskammern einberufen. Zur Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor Einreichung der Anmeldung im Fachbereich selbst und ohne Weisung tätig war: g) Insolvenzrecht: mind. 5 Eröffnungsverfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der Insolvenzverwaltung; in zwei Insolvenzverfahren muss der Anmelder mehr als fünf Mitarbeiter bei Einleitung des Verfahrens einstellen; 60 Insolvenzverfahren aus mind. sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 genannten Bereiche.
Darüber hinaus sind für jedes zu ersetzendes Vorgehen weitere acht Vorgänge aus den in 14 Nr. 1 und 2 definierten Zonen zu dokumentieren. Im Bereich des Insolvenzrechts müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden: c) Unternehmensführung im Zusammenhang mit dem Insolvenzplan (Sanierung), Übertragung der Restrukturierung und Abwicklung. Die Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung erfordert, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: u) Völkerrecht: 50 Rechtssachen aus den in 14n bezeichneten Rechtsgebieten, davon mind. 5 Rechtsstreitigkeiten vor in- und ausländischen Rechtsprechungsorganen (einschließlich EU).
In den Fällen sind zumindest 3 unterschiedliche Gebiete des 14n, davon 15 aus den Gebieten des 14n Nr. 3, 4 oder 4, nachweisbar: Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Völkerrechts: Kollisionsnormen (IPR) für vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen, internationale Zivilprozess- und Schiedsgerichtsbarkeit, international einheitliches Handels- und Unternehmensrecht, EU-Beihilferecht und Kartellrecht, Grundsätze der Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und Geldwäsche im völkerrechtlichen Verkehr, Grundsätze des völkerrechtlichen Steuerrechts, Grundsätze der Vergleichbarkeit.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber innerhalb der vergangenen drei Jahre vor der Anmeldung im Rechtsgebiet selbst und ohne Weisung als Anwalt gearbeitet hat: i) Medizinrecht: 60 Rechtsfälle, davon mind. 15 förmliche Gerichtsverfahren (davon mind. 12 Gerichtsverfahren). In den Fällen müssen sich zumindest 3 unterschiedliche Gebiete des 14b Nr. 1 bis 8 mit jeweils 3 Fällen wiederfinden.
Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts müssen nachgewiesen werden: Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: j) Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Rechtssachen, davon mind. 60 Gerichtsverfahren.
Es müssen sich mind. 60 Fällen auf die in 14c Nr. 1 bis 3 definierten Gebiete erstrecken, wobei für jedes dieser drei Gebiete mind. 5 Fällen vorliegen müssen. Spezielle Fachkenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumrecht müssen nachgewiesen werden: Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung als Anwalt selbst und ohne Anleitung im Fachbereich gearbeitet hat: w) Migrationsrecht: 80 Rechtssachen aus den in 14p Nr. 1 bis Nr. 6 aufgeführten Gebieten, davon mind. 60 aus mind. zwei der in 14p Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten Themen.
Es müssen mind. 30 Rechtssachen vorliegen, davon mind. 15 in den in 14p Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten Themen. Im Bereich des Migrationsrechts müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: f) Haftpflicht und Entgelte, g) Datenschutzbesonderheiten, a) Aufenthaltsrecht der EU-Bürger und ihrer Angehörigen, b) Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 EWG-Türkei, c) andere Migrationsvorschriften nach EU- oder Völkerrecht, a) Asylsuchende einschließlich der internationalen und nationalen Vertriebsvorschriften und Entscheidungstypen, b) der internationale Fluechtlingsschutz, c) der nationale Personenschutz, d) der rechtliche Schutz, e) der Widerruf, f) das Nachfolgeverfahren, f ) sowie v. a) der Ausschluss des Rechtsschutzes, b.
Sozialrechtliche Vergütung nach dem Migrationsrecht, vor allem Ansprüche auf Leistungen und Ausschluss von Leistungen in Abhängigkeit vom Aufenthaltstitel, sechs strafrechtliche Vergütung nach dem Migrationsrecht, sieben juristische Eigenheiten der Emigration, acht verfahrens- und verfahrensrechtliche Besonderheit. Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: d) Sozialrecht: 60 Rechtssachen aus wenigstens drei der in 11 Nr. 2 definierten Bereiche, von denen wenigstens 20 Gerichtsverfahren sind.
Im Bereich des Sozialrechts müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: Das allgemeine Gesellschaftsrecht einschließlich des Verfahrensrechts, a) Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts (Krankenversicherung, Unfall -Versicherung, Pensionsversicherung, Pflegeversicherung), b) Sozialersatzrecht für gesundheitliche Schäden, c) Familienlastenausgleichsrecht, d) das Recht der Integration von Behinderten, e) Sozialhilferecht, f) Bildungsförderungsrecht. Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung wird vorausgesetzt, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt im Fachbereich gearbeitet hat: Steuerrecht: 50 Rechtssachen aus allen in 9 erwähnten Teilbereichen.
Alle in § 9 Nr. 3 genannten Arten von Steuern müssen von je 5 Personen gedeckt sein. Es müssen mind. 10 Rechtsfälle (Einspruchs- oder Klageverfahren) vorliegen. Buchhaltung und Rechnungswesen einschließlich Buchführungs- und Jahresabschlussrecht, Steuerrecht einschließlich Bewertungs- und Prozessrecht, besonderes Steuer- und Abgaberecht in den Bereichen: a) Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer, b) Umsatzsteuer- und Grundsteuerrecht, c) Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Weisung als Anwalt gearbeitet hat: f) Strafrecht: 60 Rechtssachen, 40 Tage Ausgangsverfahren vor dem Laiengericht oder einem höheren Gerichts. Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts müssen nachgewiesen werden:
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: n) Transport- und Speditionsrecht: 80 Rechtssachen, davon mind. 20 Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsbarkeit. Sie müssen sich auf den in 14g Nr. 1 genannten Raum und zumindest zwei weitere Räume der Nr. 2 bis 8 mit jeweils drei Räumen erstrecken.
Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts müssen nachgewiesen werden: Nationales und grenzüberschreitendes Straßenverkehrsrecht einschließlich des Gesetzes über Allgemeine Bedingungen und Beförderungsbedingungen, nationale und grenzüberschreitende Transporte zu Lande, auf der Bahn und in der Luft, multimodales Transportrecht, Gefahrguttransportrecht einschließlich entsprechender Straf- und Bußgeldregelungen, Verkehrsversicherungsrecht, Lagerungsrecht, internationales Recht, Verzollungsrecht im Bereich des grenzübergreifenden Verkehrs sowie Beförderungssteuern, Prozess- und Schiedsverfahrensbesonderheiten.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung im Fachbereich gearbeitet hat: q) Urheber- und Medienrecht: 80 Rechtssachen aus allen Gebieten des 14j Nr. 1 bis einschließlich Nr. 5 Von diesen Rechtssachen müssen sich jeweils wenigstens 5 auf die in 14j Nr. 1 bis 3 bezeichneten Gebiete erstrecken.
Es müssen mind. 20 Fällen ein Gerichtsverfahren sein. Spezielle Fachkenntnisse im Bereich des Urheber- und Medienrechtes müssen nachgewiesen werden: Verwertungsgesellschaften recht, Leistungsschutzrecht, Urheberrechtsvertragsrecht, Internationales Urheberrechtsvertragsrecht, Musikverlagerecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Wort- und Bildreportagen, Rundfunk-, Wettbewerbs- und Werberecht, Verweise auf das Urheber- und Presserecht, Urheberschutz, Grundsätze der Mediendienste, Telekommunikationsrecht, Recht der Unterhaltung und der Kulturveranstaltung sowie das Recht der deutsch- und europ.
Prüfungsausschuss: Bei der Rechtsanwaltskammer München wurde ein gemeinsames Prüfungsgremium der drei bayrischen Anwaltskammern einberufen. Die Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung erfordert, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: v) Vergaberecht: 40 Rechtssachen aus den Gebieten des 14o, davon mind. 5 Gerichtsverfahren oder Wiederholungsverfahren.
Im Vergaberecht müssen spezielle Fachkenntnisse in folgenden Gebieten nachgewiesen werden: a) EU-Vergaberichtlinien einschließlich der entsprechenden Berufungsrichtlinien, b) GWB, c) VgV, d) Grundlagen des Vergaberechts der Länder und (soweit vorhanden) des Bund, d) Grundlagen des Vergaberechts der Länder, b) Vergaberichtlinien, b) Vergaberichtlinie, c) Vergaberichtlinie, c) Vergaberichtlinie, b) Vergaberichtlinie, b) Vergaberichtlinie. Besonderheit der Verfahrens- und Prozessführung: a) primärer Rechtschutz durch Nachprüfungs- und Berufungsverfahren, b) Grundsätze des Vergabeverfahrens vor dem EuGH, c) anderer Rechtschutz vor Zivil- und Verwaltungsstellen im Rahmen von Beschaffungsverfahren, viertes Beihilferecht, fünftes Grundsätze des Vergaberechts.
Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Anmelder in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: k) Verkehrsrecht: 160 Rechtssachen, davon mind. 60 Gerichtsverfahren. In den Fällen müssen sich zumindest 3 unterschiedliche Gebiete des 14d Nr. 1 bis 4 mit jeweils 5 Fällen wiederfinden.
Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsrechts müssen nachgewiesen werden: Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: h) Versicherungsrecht: 80 Rechtssachen, davon mind. 10 Gerichtsverfahren. In den Fällen müssen sich zumindest drei unterschiedliche Gebiete des 14a mit jeweils fünf Fällen wiederfinden.
Spezielle Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Versicherungsrechts müssen nachgewiesen werden: Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung), Haftpflichtrecht (insbesondere Pflichtversicherungsrecht, Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauversicherung), Rechtschutzversicherungsrecht, Grundsätze des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht. Bei der Erlangung einer besonderen praktischen Erfahrung ist es erforderlich, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren vor der Anmeldung selbst und ohne Anleitung als Anwalt auf dem Gebiet des Rechts gearbeitet hat: a) Verwaltungsrecht: 80 Rechtssachen, davon mind. 30 Gerichtsverfahren.
Es müssen sich wenigstens 60 Rechtssachen auf drei unterschiedliche Gebiete des Sonderverwaltungsrechts erstrecken, wobei für jeden dieser drei Gebiete wenigstens 5 Rechtssachen vorliegen müssen.