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Definition Zeitnah Arbeitsrecht
Begriffsbestimmung des rechtzeitigen Arbeitsrechts"Pünktlich" -
arbeitsrecht.de Portal - Das Arbeitsrechtsforum
Inwieweit ist die Zeit gekommen? "Die Politik liebt das Stichwort "zeitgenössisch", weil es gut ausgebildet klingen mag, auch wenn es in Wirklichkeit so ungenau ist wie "bald" oder "bald". Die " Zeitnah " hat auch im vergangenen Jahrzehnt ein recht unauffälliges Dasein im Wirtschafts- und Bankenjargon geführt. Diepgen antwortete auf die Anfrage nach dem Datum des Ruecktritts von CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky mit den Worten: "Die Wahl folgt bald".
Seither hat der Gebrauch des Begriffs "zeitgenössisch" in Politik und Presse dramatisch zugenommen. 2. Wir hören und lesen immer wieder von "prompten Lösungen" und "prompter Umsetzung", und die Deutsche Bundesbahn sagt "prompte Informationen über Verzögerungen und Anschlussmöglichkeiten" zu. Und ob die Politik ihren mit Ungeduld erwarteten Kinder erklärt, dass es bald soweit ist? Die Definition von "rechtzeitig" ist offensichtlich sehr flexibel; sie erstreckt sich von "neu" bis "bald".
Insbesondere in den Kunstseiten wird oft "zeitnah" statt "aktuell" verwendet. Es wird von "zeitgenössischen Themen" oder "zeitgenössischer Literatur" gesprochen. Manche Menschen haben dieses Schlagwort schon so gern gehört, dass sie ihnen ihre eigenen Spielregeln sagen, zum Beispiel wenn es um die Erhöhung geht: "Der schnellste Zeitpunkt, den ich Ihnen bieten kann, ist in vier Wochen", lernte ich von der Empfangsdame meines Arztes.
Rechtliche Definition
In einem parallelen Teil des Projekts wird der lateinische Wortschatz der Anwälte (einschließlich der entsprechenden HörLatein MP3-Dateien) erörtert. Es soll kein Referenzwerk für alle Rechtsbegriffe sein, sondern der Schwerpunkt auf Begriffe, die für Schulungen, Prüfungen und Prüfungen besonders wichtig sind. Um die Definitionssammlung mit anderen in diesem Sinn wesentlichen Termini zu füllen, sind jedoch bestimmte Darlehen für so umfangreiche Projekte wie z. B. das Lexikon de oder das Rechtssystem eine gute Idee.
Sie sollten jedoch, bevor Sie einen neuen Erläuterungstext anlegen, die folgenden Auflistungen sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob für Ihr Themengebiet nicht bereits eine geeignete Definitionseite vorlag. Falls Ihr Terminus in verschiedene Rechtsgebiete eingeordnet werden kann (z.B. wie Sie wissen, kann Absicht nicht nur im Straf-, sondern auch im Privatrecht eine wichtige Funktion haben), machen Sie diese Mehrfachgruppierung ebenfalls, indem Sie die nachfolgend aufgeführten normierten Rechtskategorien beachten.
So sollten beispielsweise verschiedene Bedeutungsebenen nur auf der jeweiligen Definitionseite selbst verdeutlicht werden - so wird der an einer korrespondierenden Definition interessierte Nutzer immer für die jeweilige abweichende(n) Bedeutung(en) gesensibilisiert, was das für die Jurisprudenz so bedeutsame Vernetzungsdenken fördert! Mit Hilfe des LegalDefinitionTemplates können Sie den Definitionstext anlegen, den Sie auf Wunsch des Kunden einfügen.
Erinnern Sie sich bitte auch - wie es sich für gewöhnliche Anwälte geziemt - daran, die Quellen in solche Begriffserläuterungen aufzunehmen, deren Forumierung nicht in jedem Standard-Lehrbuch zu finden ist (und daher auch nicht als Gemeinschaftseigentum angesehen werden kann)! Doch auch generelle Anregungen und Tipps für die weitere Entwicklung des Projekts sind sehr erwünscht!
Bei Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Krüger. Die folgenden Rubriken enthalten (mit dem Makro "FullSearch" automatisiert generiert) eine Liste der aktuell gültigen Begriffsbestimmungen nach Rechtsgebiet. Eine noch komfortablere Handhabung der Festlegungen findet sich unter http://www.JuristischeBegriffe.de. Allerdings erfordern die hier und da angebotenen Funktionalitäten, dass auch auf den Definitionsblättern selbst die einheitlichen Rechtsgebietskategorien vermerkt werden.
Der Name dieser genormten Rubriken entspricht den Bezeichnungen der unten aufgelisteten (Unter-)Seiten plus der Abkürzung "Kategorie". Daher sollten nur diese verwendet werden (was natürlich nicht die Möglichkeit einer Vereinheitlichung oder falls erforderlich einer Änderung bestehender Rechtskategorien schließt - senden Sie uns dazu entsprechende Angebote an EnricoKrüger)!
Benutzen Sie keine explizit als "ehemalig" bezeichneten Warengruppen mehr! Sie werden nach completion of the conversion to the corresponding new categories. http://www.juradefinitionen. de/ - - - Learning definitions efficiently. http://www.iurastudent. en - Kostenlose Definitionsverzeichnisisse zum Zivilrecht, Strafrecht and Öffentlichen Recht einschließlich Quellenangaben. 2. Als registrierter Benutzer haben Sie außerdem die Option, alle Begriffe über ein elektronisches Karteikarten-System zu erlernen.