Wann kann Vermieter Kündigen

Ab wann kann der Vermieter kündigen?

Irrtümer im Kündigungsschreiben oder bei der Begründung des Bedarfs können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die Kündigung ist umgekehrt auch an alle Personen auf der Vermieterseite zu richten. Wenn der Mieter wegen der Kündigung auszieht, muss der Vermieter eine Entschädigung zahlen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

MÜNCHEN - Eigenbedarf: Wenn der Vermieter kündigen kann.

MÜNCHEN - Der Hauptgrund für die Kündigung einer gemieteten Ferienwohnung ist der Selbstbedarf. Aber wegen solcher Entlassungen gibt es immer Probleme vor den Gerichten. Bedingung ist eher, dass der Vermieter anstelle des Mietinteressenten "vernünftige und verständliche Gründe" für das Wohnen in der Ferienwohnung angibt. Persönliche Bedürfnisse bestehen, wenn der Vermieter die Zimmer für sich selbst, ein nahes Familienmitglied (z.B. für seine Familienmitglieder, für seine Familie, für sein Kind, seine Schwester, seit kurzem auch für seine Nichte und seinen Neffen) oder für eine "Person, die zu seinem Haushalt gehört" (Beispiel: Betreuerin) bräuchte.

In Streitfällen prüfen die Gerichtshöfe die Geltendmachung von "Vernunft und Verständlichkeit" durch den Vermieter und prüfen die Anträge des Anmieters, mit denen er an der Zuverlässigkeit und Seriosität der Begründungen seines Anmieters zweifelt. "So ist es "unvernünftig und unverständlich", wenn der Vermieter das teure Eigenheim mit der BegrÃ?ndung beendet, dass seine 18-jÃ?hrige noch im Studium befindliche Tocher dort wohnen will.

Darüber hinaus werden persönliche Bedürfnisse nicht erkannt, wenn der Vermieter nur temporär in der Ferienwohnung wohnen möchte, z.B. bis zum Umzug seines Wohnhauses oder nur zwei Tage in der Woche aus beruflichen Gründen. "Unangemessen " ist es auch, wenn der Vermieter sagt, dass seine behinderte Frau in die Ferienwohnung im fünften Obergeschoss einziehen will (und das Wohnhaus keinen Fahrstuhl hat) oder wenn er die Ferienwohnung umgebaut haben will, aber keine Ermächtigung hat.

Selbst wenn der Vermieter die Gründe für seine eigenen Bedürfnisse bei Vertragsabschluss hätte vorhersehen können (oder sogar vorhersehen müssen), ist eine Beendigung des Mietvertrages nicht möglich. Falls die Vermieterstochter im dritten Lebensmonat trächtig ist und der Vermieter eine Ferienwohnung mietet, kann er dem Vermieter einige Wochen später nicht mit der BegrÃ?ndung mitteilen, dass die Tocher und das Enkelkind eine geeignete Unterkunft benötigen.

Einem Vermieter, der eine Privatwohnung gekündigt hatte, gewährte der BGH in einem neuen Beschluss eine etwas dramatische Darstellung seines Vorhabens. Allerdings genügt es, wenn der/die MieterIn den Grund für die Beendigung, die angemeldeten Personen und ihr Interessen an der Immobilie deutlich macht. Auch wenn der Besitzer seine gegenwärtigen Lebensbedingungen nicht richtig darstellt, kann daraus keine "formelle Unwirksamkeit der Kündigung" erwachsen.

Nach einem weiteren vorliegenden Gutachten des BGH ging es um eine Beendigung der Eigennutzung und ob der Vermieter dazu gezwungen ist, dem beendeten Vermieter eine andere Mietwohnung anzubieten, die während der Frist zur Verfügung steht. Ansonsten ist die ausgeprägte Beendigung "rechtsmissbräuchlich und damit wegen Verletzung des Entgeltes unwirksam".

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Angebotspflicht hat der Vermieter den Vermieter über die grundlegenden Mietbedingungen (Größe und Ausrüstung der Ferienwohnung sowie die Mietbedingungen) zu unterrichten. In diesem Fall bedeutete das Fehlen der anderen, während der Frist freigewordenen Wohnungen, dass der Vermieter in der vom Vermieter für ihn bestimmten Ferienwohnung verbleiben konnte (CA: VIII ZR 78/10).

Wenn ein Mieter - nach einem langen juristischen Streit mit dem Vermieter - endlich aus dem Wohnhaus auszieht, hat er ein Recht auf Entschädigung, wenn sich herausstellen sollte, dass die eigenen Bedürfnisse des Eigentümers gefälscht sind (was hier angenommen werden sollte, weil das Wohnhaus kurz nach dem Umzug durch einen Immobilienmakler zum Kauf angeboten wurde, dieses aber später zurückgezogen wurde).

Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 231/07) auch dann, wenn der Pächter zum Auszugszeitpunkt keinen Anlass zu Zweifeln an der Rechtmässigkeit der Erklärung der persönlichen Bedürfnisse hatte. Der Verweis auf die Eigennutzung als Verjährungsgrund ist "eine ausreichend klare Bestimmung der Nutzungsabsicht" für eine effektive Laufzeit eines Wohnmietvertrages. Der Vermieter muss sein Interessengebiet nicht durch die Beschreibung einer bestimmten Lebenssituation angeben.

So ist es vor allem nicht notwendig, so das Landesgericht Darmstadt, dass im Pachtvertrag bereits die Lebensverhältnisse beschrieben werden, die die Annahme der Behausung rechtfertigen. Eine vorzeitige Kündigung durch den Vermieter ist nicht möglich (Amtsgericht Darmstadt, 7 S 152/07). Wer sehr lange in einer Ferienwohnung wohnt, muss auch die vier Mauern verlassen, wenn der Vermieter den Eigenbedarf einfordert.

Dies gilt laut LG Essen auch dann, wenn der Bewohner eine "intensive seelische Bindung" zur Immobilie hatte. In diesem speziellen Falle wohnte der Pächter bereits seit zwei Jahrzehnten im Haus und sein Vater wurde dort geboren.

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