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Rauchverbot am Arbeitsplatz Gesetz
Das Rauchverbot im ArbeitsrechtE-Zigaretten verbrennen nach dem heutigen Wissensstand keinen Rauch und es entstehen keine schädlichen Rauchgase.
Dieser Umstand ist bereits jetzt hinreichend, so dass die Elektrozigarette nicht unter das Rauchverbot fallen kann. Auch am Arbeitsplatz gilt: Dämpfen ist dort generell zulässig, da es den Menschen in der Nähe nicht schadet. Die Arbeitsplatzverordnung und das Arbeitsschutz-Gesetz bieten ebenfalls keinen Raum für gegenteilige Regelungen. Das heißt für die Unternehmer, dass sie nicht einmal E-Zigaretten untersagen können, wenn der Rest der Arbeitnehmer dies ausdrücklich anstrebt.
Die persönlichen Vorlieben spielen dabei keine Rolle. Die Rechtslage ist so eindeutig, dass daraus resultierende Auseinandersetzungen nicht selten sind. Bei den E-Zigaretten ist die hohe Annahme neuer Techniken eine der Ausnahmen. Es gibt jedoch gewisse Fälle, in denen das Gesetz nicht gilt. Beispielsweise kann die Verwendung von E-Zigaretten verboten werden, wenn sie die Ausübung des Berufs einschränken oder verhindern.
Entwicklung des E-Marktes: Verlangsamt das Gesetz die Entwicklung? Die meisten Arbeitsplätze sind jedoch Büroarbeitsplätze - und E-Zigaretten steht nichts im Weg. Den Erfolg von E-Zigaretten unterstützt derzeit noch das Gesetz und die zunehmende Produktpalette verdeutlicht, wie weit die Industrie heute ist.
Billige Starter-Sets, fortschrittliche Hilfsmittel mit Einstellmöglichkeiten und künstlerische Box-Mods machen klar, dass die Elektrozigarette in Deutschland eintrifft. Weitere Gesetzestexte wurden bereits erlassen oder sind auf dem Weg; es wird für Handel und Industrie schwerer, in den nächsten Jahren rentabel zu sein, da alle Erzeugnisse strenge Vorgaben erfüllen müssen. Die E-Zigarette musste lange dafür gekämpft haben und nun, da schätzungsweise bereits mehr als zwei Mio. Menschen nach dem Dampfschiff streben, ist der Weg zum Markt endlich frei.
Auch in Zukunft sollte es daher an Diskussionsmaterial nicht fehlen; die Lage am Arbeitsplatz ist längst kein Thema mehr, da dies eindeutig klargestellt ist und die E-Zigarette nicht unter den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz gestellt wird.

