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Alle obligatorischen Angaben, die in einem Impressum enthalten sein müssen. auf der Homepage eines Online-Händlers ohne redaktionellen Inhalt. Sie sind von jeder Seite und natürlich auch von der Homepage aus zugänglich. Es erscheint eine eigene Internetseite, auf der spezifische Pflichtangaben zur Registrierung gemacht werden müssen. Oftmals warnender Grund: Das Fehlen bestimmter Pflichtangaben im Impressum.

Das ist nicht genug!

Das ist nicht genug! Diese Anleitung erläutert, wie Sie die beiden obligatorischen Informationen rechtlich sicher auf Ihrer Webseite platzieren können. "Jeder Webseitenbetreiber wird als Dienstleister betrachtet - egal ob er eine reine Privatseite, einen eigenen Weblog oder eine kommerzielle Homepage hat. Im Übrigen ist in § 5 TMG festgelegt, dass eine Abdruckpflicht vorliegt.

Die Bewertung einer Webseite als "persönlich" ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. In Zweifelsfällen ist es daher ratsam, immer ein Impressum zu schreiben. Bei vielen Website-Betreibern ist die Forderung, zwei getrennten Verknüpfungen permanent einen Platz auf der Website einzuräumen, mit Designbeschränkungen konfrontiert. Ein Impressum muss übrigens nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht von jeder beliebigen Stelle aus zugänglich sein.

Sie können z.B. Ihr Impressum von einer "Kontakt"-Seite aus einbinden.

Beispiel Impressum für eine Firma

Sofern eine Aktiengesellschaft (GmbH) eine eigene Unternehmenswebsite unterhält, muss diese in jedem Falle ein Impressum haben. Welche Informationen im Impressum einer Firma benötigt werden, erfahren Sie von uns. Sie können aber auch unsere Beispiele und Templates für ein GmbH-Impressum verwenden. Das Impressum ( "Anbieterkennzeichnung") einer von einer Kapitalgesellschaft betriebenen Webseite sollte zunächst den Firmennamen und den Rechtsformsuffix "GmbH" gemäß 5 TMG wiedergeben.

Die Angabe des Registergerichts und der Eintragungsnummer ist beizufügen. Im Im Impressum muss die steueramtliche Steuer-Nr. nicht vermerkt sein. Informationen zur Kontaktmöglichkeit mit dem Betreiber der Webseite der Gesellschaft für beschränktes Recht müssen bereitgestellt werden. Je nachdem, was auf der Webseite der GmbH geboten wird und von wem, können weitere Informationen in den Berufen der zulassungspflichtigen und Kammerberufe benötigt werden.

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist der Namen der zuständigen Person (Vor- und Zuname vollständig ausgeschrieben) der GmBH sowie die komplette Adresse zu nennen.

Leitseite

Im Prinzip muss jeder Doktor gewisse Informationen bereitstellen. Welche genauen Bestandteile im Impressum enthalten sein müssen, hat der Gesetzgeber eindeutig festgelegt. Jeder, der gegen die Pflicht zur Abdrucknahme verstoßen hat, muss mit Rechtsfolgen rechnen. 2. In diesem Beitrag werden alle wesentlichen Bestandteile eines gesetzlichen Abdrucks für die Homepage eines Arztes erhellt. Jedem Mediziner mit eigener Homepage, ob Mediziner, Zahnarzt oder Tierarzt, obliegt die Impressumpflicht.

Im Impressum sollte der Benutzer darüber informiert werden, mit wem er es zu tun hat. Nach § 5 Abs. 1 TMG hat jeder Dienstanbieter, der gewerblich, in der Regel gegen Bezahlung, angebotenen Datenträger zur Nutzung bereithält, die folgenden Angaben im Impressum zur Kenntnis zu nehmen. Die Ärztin oder der Ärzt muss seinen bzw. seinen Nachnamen auflisten.

Die komplette Postanschrift mit Telefon- und ggf. Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ist obligatorisch. Die Angaben erlauben einen schnellen Kontakt und eine direkte Verbindung zwischen Homepage-Betreiber und Benutzer. Weitere Angaben sind im Impressum der Homepage eines Arztes zu machen: Das ist die Kanzlei, zu der der Doktor gehört. Die volle Postanschrift und, falls verfügbar, der Verweis auf die Homepage der Kanzlei muss neben dem jeweiligen Firmennamen angegeben werden.

Steht eine Internetseite zur Verfügung, z.B. zur berufsrechtlichen Regelung für Veterinäre in Bayern, verweisen Sie auf die entsprechende Internetseite. Dementsprechend müssen Dienstanbieter im Impressum gewisse Informationen zur Haftpflicht-Versicherung angeben. "Der Arzt ist daher von der Versicherungspflicht befreit. Wenn Sie auf der sicherheitstechnischen Seite sein wollen, sollten Sie die Informationen bereitstellen. Eine fehlende oder unvollständige Prägung kann zu einer Verwarnung und einer höheren Geldbuße fÃ?hren.

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