Pflichtangaben website

Obligatorische Informationen

Um Bußgelder und Verwarnungen zu vermeiden, müssen Sie auf Ihrer Website, Ihrem Blog oder Ihren Social Media Informationen angeben. Im Übrigen gelten die gleichen Pflichtangaben wie für das Impressum einer Website. Vermeiden Sie es, diese Pflichtangaben ebenfalls genau zu beachten. Eine generelle Impressumspflicht für Websites besteht in der Schweiz derzeit nicht. Rechtliche Bestimmungen für die Praxis-Website.

Impressumpflicht: So wird Ihr Aufdruck rechtssicher

Auf welcher Website wird ein Abdruck benötigt? Egal ob Unternehmensblog, Online-Shop oder die ganz gewöhnliche Website eines Betriebes - kommerzielle Webseiten unterstehen der Impressumpflicht. Aber auch ein Werbe-Banner auf einem Privatblog genügt, so dass eine Website ein eigenes Logo benötigt. Seitenbetreiber ohne korrekten Aufdruck zahlen Bußgelder von bis zu EUR 50000. â??Wer exakt ein Aufdruck benötigt, reguliert das Telekommunikationsgesetz.

Abschnitt 5 besagt: "Diensteanbieter müssen folgende für geschäftliche Telefonate leicht erkennbare, direkt zugängliche und jederzeit verfügbare Angaben bereithalten, die in der Regel kostenpflichtig angeboten werden: " Das heisst, die Anbieter einer Privathomepage bedürfen keines Impressums. Wenn eine Website ein ökonomisches Ziel hat, benötigt sie ein Aufdruck. Dabei ist es ausreichend, wenn die Website ein bestimmtes Produkt darstellt.

Sogar ein privates Weblog mit Anzeigen benötigt ein Aufdruck. Wofür steht das Aufdrucken? Im Falle von Rechtspersonen (GmbH/AG) und Personenhandelsgesellschaften (GbR/OHG) müssen der Name des Bevollmächtigten sowie der Name der Gesellschaft und die Rechtsform im Abdruck erscheinen. In jedem Falle muss eine E-Mail-Adresse eingegeben werden. In dem Aufdruck ist die verantwortliche Aufsichtsstelle mit Postanschrift (und, wenn möglich, einem Link zum Internet-Portal der Behörde) anzugeben.

Wenn die Gesellschaft in ein Firmenbuch (Handelsregister, Verbandsregister, Gesellschaftsregister, Genossenschaftsregister) aufgenommen wird, muss der Sitz und die Eintragungsnummer im Aufdruck vermerkt werden. B: Doktor, Anwalt, Architekt) muss angezeigt werden: Falls verfügbar, muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Geschäftsidentifikationsnummer beigefügt werden. Die Angabe einer Steuer-Nummer ist nicht erforderlich. Befinden sich eine AG, Kommanditgesellschaft und Gesellschaft in Auflösung oder Auflösung, sind Informationen im Aufdruck anzugeben.

Online-Händler sind seit 2016 verpflichtet, den Verweis auf die Streitschlichtungsplattform der EU auf ihren Websites zu verankern. Rechtsexperten raten, es in das Verzeichnis und die Allgemeinen Bedingungen aufzunehmen. Die Anbindung an die EU-Plattform zur Streitbeilegung allein genügt nicht mehr. Weil diese Deklaration "leicht erreichbar, übersichtlich und verständlich" sein muss, empfiehlt es sich, auch hier die Informationen im Rahmen des Impressums und der Allgemeinen Bedingungen anzugeben.

Benötigen Sie für die Nutzung von eBay-Angeboten ein Aufdruck? Soziale Medienprofile, beispielsweise auf Google+, müssen ebenfalls mit einem Abdruck versehen werden - dies wurde in den letzten Jahren mehrfach von den Gerichten bekräftigt (u.a. LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 19. August 2011, Rechtssache 2 HR B O 54/11; LG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2013, Rechtssache 16 HR O 154/13; LG Regensburg, Entscheidung vom 31. Januar 2013, Rechtssache 1 HR O 1884/12).

Der Aufdruck kann auch als Link zu Ihrer eigenen Startseite miteinbezogen werden. Im Übrigen gilt die gleiche Pflichtangabe wie für das Aufdrucken auf einer Website. Aber auch für Platformen wie z. B. für e-Bay, Handy. de oder Kleinanzeigenseiten brauchen Sie ein komplettes Aufdruck. Werbemails müssen zusätzlich mit einem Aufdruck versehen werden. An welcher Stelle muss der Aufdruck angebracht werden?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufdruck leicht zu erkennen, sofort zugänglich, immer griffbereit und zeitgemäß ist. Der BGH hat 2006 in einem Grundsatzentscheid entschieden, dass es gerechtfertigt ist, ein Aufdruck mit zwei Klicks von der Startseite aus zu erhalten (Az. 29 U 2681/03). Aufwändiges Blättern zum Auffinden des Impressums, erklärt das OLG München 2004 für nicht statthaft (Az. 29 U 4564/03).

Was sind die Sanktionen bei Verletzung der Aufdruckpflicht? Eine fehlende oder unvollständige Bedruckung kann aufwendig sein. An wen kann ich mich für ein Abdrucken erinnern? Warnungen können entweder von Verbraucherschutzverbänden oder von Wettbewerbern ausgesprochen werden, die aufgrund der fehlender Informationen im Druck einen Nachteil haben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn im Online-Shop keine Kontaktinformationen im Internet gespeichert sind und der Kunde daher keine Reklamationen vorbringen kann.

Das Erstellen eines gesetzeskonformen Imprints wird durch einen Imprint-Generator erleichtert: Alle Angaben werden abgerufen und ein vollständiger Imprint wird automatisiert erzeugt.

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