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Was ist ein Streitwert
Welcher Wert ist ein Streitwert?Was ist der Wert des Objekts nach RVG?
Und was ist eigentlich: .... der "Streitwert"?
Sie zögern, wenn der Rechtsanwalt der ersten Konsultation von einem solchen Objekt oder Streitwert redet, den Sie nie auszahlen werden? Du verstehst auch nicht, woher der große "Wert des Objektes oder der "Streitwert" kommt und was er ist? Welchen Wert hat der Streitwert überhaupt? Kurzum: Der Streitwert ist das, was einen Rechtsstreit ausmacht, und zwar in konkret Euro.
Bei dem Streitwert handelt es sich um einen imaginären Betrag, der nur angibt, auf welcher Wertbasis später abzurechnen ist. Auch der Streitwert ist Ausdruck der "Verantwortung" und "Bedeutung" eines Streitfalls. Bei dem Streitwert handelt es sich nicht um einen absoluten und festen Wert: er wird oft nach oben oder nach unten berichtigt. Stellt zum Beispiel der Interne Prüfer am Gerichtshof fest, dass ein Schiedsrichter für seine Tätigkeit in der Rechtssache X einen zu geringen Streitwert festgesetzt und damit "zu billig" gehandelt hat, wird der Streitwert in der Folge gesteigert.
Der " Streitwert " kann daher auch bestritten werden. Wenn ein Streitwert ermittelt wurde, ist er sowohl für die Berechnung der Gerichtskosten als auch für die Honorarabrechnung (vorläufig) bindend. In den meisten Fällen ist die Ermittlung des Streitwertes unproblematisch: Will jemand 1.000 ? Entschädigung, sind es 1.000 ?. Bei Rückforderung einer Kaution von 2.400 ? beträgt der Streitwert 2.400 ?.
Die Höhe des Streitwertes ist bereits in ? angegeben. Es sind also 1.000 Euro. Die streitgegenständliche Sache oder der Streitwert ist nur die Basis für die späteren Berechnungen von Gebühren und Entgelten: Wird der Wert des Gegenstandes/der Sache provisorisch ermittelt, ergeben sich gewisse Honorarsätze aus anderen Tafeln (z.B. Prozesskostengesetz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). So beläuft sich nach dem Gesetz über die Gerichtskosten eine Gerichtsgebühr (bei einem Streitwert von 1.000 ?) derzeit auf 53 ?.
In einem " ordentlichen " Gerichtsverfahren mit erstinstanzlichem Bescheid sind drei Gerichtskosten möglich; bei einem Streitwert von 1.000,00 können 159,00 Gerichtskosten entstehen. Für die Anwaltskosten (1,00 Streitwert) ergibt sich eine ähnliche, sehr vereinfachte und in der Regel 100 ? x drei plus Umsatzsteuer. Hinweis: Die Anwaltskosten nach RVG erhöhen sich mit zunehmendem Streitwert deutlich mehr als die Gerichtskosten.
Seien Sie nicht beunruhigt, wenn die Anwältin ihre geplante Mietzinsreduktion von 100 Euro pro Monat auf einen Objektwert von 1.200 Euro stützt. Hinweis: Bei der Honorarberechnung kommt der (außergerichtliche) Wert des Objektes nur dann zum Zuge, wenn keine andere Honorarvereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt abgeschlossen wurde und somit die "gesetzlichen Honorare" explizit oder stillschweigend zur Anwendung kommen sollen.
Alternativ zu den Honoraren, die sich nach dem Wert des Gegenstands und dem Streitwert richten, werden Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt angeboten.

