Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Text Abmahnung
TextwarnungWarnbild oder Text - Janke + Schult Law Office GmbH / Germany GmbH/ Kanzlei Janke + Schult GmbH | Specialist lawyer for authors
Wieder einmal erhielten wir von der Firma Robust Press eine Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzungen an einem Produkt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Frömming, Mundt & Partner aus Hamburg verschickt. Die Nutzung eines Werbefotos auf einer Website ist Gegenstand einer Auseinandersetzung. Es handelt sich um ein Bild einer Darstellerin aus der RTL-Serie "Gute Zeitenschlechte Zeiten (GZSZ)".
Aus anderen Verfahren sind uns die Kanzlei Frömming & Partner bereits bekannt, da sie auch wegen der unlizenzierten Nutzung von Landkarten und Stadtkarten des Huber-Verlages vorgehen. Der Autor hat laut des Gesetzes das Recht, seinen Namen auf seinem Bild zu erwähnen, z.B. auf dem von ihm aufgenommenen Bild oder der Graphik.
Daher werden bei der Nutzung von Bildern im Netz oder in Printmedien die Urheber- oder sonstigen Rechtsinhaber regelmässig direkt auf dem Foto oder an anderer Stelle aufgedruckt. Dieser so genannte Copyright-Vermerk wird oft durch das englische Kürzel "copyright" oder die Bezeichnung "©" eingeleitet. Vor allem im Netz gibt es jedoch eine Vielzahl von Bildern ohne Copyright-Hinweise.
Das Rechtsrätsel für die WIR-Leser: Können Bilder ohne Copyright-Vermerk beliebig genutzt werden?
Von der Speicherung des Vertragstextes sind zu benachrichtigen
Online-Händler (kurz IDO). In der Regel sind die Warngründe immer die selben. Ein häufig erhobener Vorwurf betrifft die mangelnde Information des Auftraggebers darüber, ob der Auftragstext nach Vertragsabschluss abgespeichert wird und ob er dem Auftraggeber zur Verfügung steht. Das Fehlen von Information über die Speicherung und Barrierefreiheit von Vertragstexten war wettbewerbsfeindlich.
Die Händler sind verpflichtet, eine Unterlassungserklärung mit Strafgeldern abzugeben. Unternehmen, die telemediale Medien (Online-Shops, Online-Dienste, Websites etc.) zum Zweck des Vertragsabschlusses nutzen, haben gegenüber ihren Abnehmern eine Vielzahl von Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen umfassen auch die dem Auftraggeber zu erteilenden Auskünfte darüber, ob der Text des Vertrages für den Auftraggeber ersichtlich ist.
Die Angaben zur Speicherung von Vertragstexten sind nur ein kleiner Ausschnitt aus den Informationsverpflichtungen, die Online-Händler zu erfüllen haben. Der Online-Händler, der zum Beispiel Weine verkauft, muss auf die im jeweiligen Produkt enthaltenen Allergieauslöser mit dem Vermerk "enthält Sulfite" aufmerksam machen. Bei Online-Geschäften sollten Sie Warnschreiben wegen fehlenden Pflichtinformationen unterlassen.
Das Fehlen von Pflichtinformationen ist in der Regel ein Warngrund für Konkurrenten und Warnverbände. Sie sollten nicht gewarnt werden, da Sie Ihre Kundschaft nicht über die Speicherung des Vertragstextes informieren. Fügen Sie Informationen zur Speicherung von Vertragstexten in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Für den Juristen kann es manchmal schwer sein zu sehen, welche Verpflichtungen für ihn als Online-Händler gelten.
Sind Sie der Adressat eines Warnschreibens? Wird Ihnen ein wettbewerbswidriger Verstoß zur Last gelegt, weil Sie Ihre Auftraggeber nicht über die Speicherung des Vertragstextes und die Barrierefreiheit des Vertragstextes informiert haben? Seit mehr als 15 Jahren sind wir als Anwaltskanzlei, die sich auf geistiges Eigentum und Urheberrecht spezialisiert hat, täglich mit Warnungen zu konfrontieren. Eventuell ist uns bereits derjenige bekannt, der die Abmahnung aus einem von uns durchgeführten Gerichts- oder aussergerichtlichen Prozess ausgesprochen hat.
Warnungen beinhalten für die gemahnte Partei eine Vielzahl von Gefahren. Nehmt die Warnung absolut ernst. Bitte berücksichtigen Sie die oft knappen Termine für die Einreichung einer Abmahnung mit Strafklausel. Holen Sie sich frühzeitig professionellen Rechtsbeistand. Die Warnung nicht unbemerkt belassen. Sie werden oft gebeten, eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Strafklausel abzugeben.
Irrtümer bei der Übermittlung der Unterlassungserklärung mit Strafgeldern führen zu hohen Konventionalstrafen für die gemahnte Partei. Eine Abmahnung ist oft wenigstens zum Teil gerechtfertigt und rechtmäßig. Die Warnung ist nur in den seltensten Fällen rechtlich missbräuchlich. Zögern Sie nicht, professionellen Rechtsbeistand zu suchen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrungen im Warnbereich und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir beraten Sie natürlich nicht nur im Fall einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus in allen weiteren Belangen des geistigen Eigentums und des Urheberrechts. Mehr dazu: Warnungen im Kartellrecht sind keine Ausnahme. Populäre Warnhinweise sind oft leicht zu beseitigen. Die IDO warnt viele Online-Händler vor diesen Verstößen.
Der fehlende klickbare Link zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist ebenfalls ein häufig zu findender, aber leicht zu umgehender Warnhinweis.