Was darf nicht im Arbeitszeugnis Stehen

Das darf nicht im Arbeitszeugnis stehen

Wie lautet die Referenz? Eine Vielzahl von gerichtlichen und rechtlichen Anforderungen an die Referenz des Arbeitgebers und deren Formulierung sind vorhanden. Wenn der Mitarbeiter nicht schlecht im Zertifikat stehen darf, ist er dann gut, warum hat ihn das Unternehmen nicht aufgekauft und mit mehr Lohn gehalten? Die Chefin darf keine Arbeitszeugnisse ausstellen, die zu schlecht, aber auch nicht zu gut sind. Dies bedeutet, dass er den Mitarbeiter auch nicht "loben" darf.

Welche Angaben dürfen nicht in einer Arbeitszeugnis enthalten sein?

Vor allem bei der Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist es trotz der persönlichen Probleme notwendig, mit dem jeweiligen Chef gerecht zu sein. Daher gibt es präzise Vorschriften, was nicht in die Arbeitszeugnisse aufgenommen werden darf. Die Arbeitszeugnisse müssen immer gut ausgearbeitet sein, damit der frühere Unternehmer Ihnen keine Hindernisse in den Weg legt.

Zwar müssen in jedem Falle gewisse Angaben, wie z.B. der Aufgabenbereich, gemacht werden, aber es gibt auch personenbezogene Angaben, die nicht in der Arbeitsreferenz aufzuführen sind. Andere Sachen sollten nicht auf der Arbeitsreferenz sein, weil sie nichts mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun hatten, die Sie bemerkt haben. Hierzu gehört beispielsweise die Information, ob Sie Betriebsrätin oder Gewerkschaftsmitglied waren oder ob Sie das Werk in Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub verlassen.

Personenbezogene Daten wie Parteimitgliedschaft, Gesundheitsstatus, spezielle Krankheiten und Behinderung dürfen ebenfalls nicht im Arbeitszeugnis genannt werden. Dies betrifft im übrigen auch Straftatbestände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Körper stehen. Wie kann ein Mitarbeiter vorgehen, wenn die Referenz des Arbeitgebers etwas beinhaltet, das darin nicht erscheinen darf?

Auf der Suche nach einer neuen Stelle ist die Referenz des bisherigen Arbeitsgebers besonders wichtig, da sie Bestandteil der Unterlagen ist. Im Arbeitszeugnis sollten daher gesetzlich keine schlechten Sachen erscheinen, da sie den betroffenen Arbeitnehmer in ein ungünstiges Verhältnis setzen und ihm die Arbeitssuche wesentlich schwerer machen würden.

Diejenigen, die ihr Zeugnis erhalten, sollten es sorgfältig lesen und sich gleichzeitig mit der spezifischen Sprache des Zeugnisses auseinandersetzen, um eventuelle Fehlformulierungen zu eruieren. Insofern erhebt sich die Fragestellung, was ein Mitarbeiter überhaupt tun kann, wenn die Referenz des Arbeitgebers etwas beinhaltet, was darin nicht enthalten sein darf. Zuerst sollten Sie nach dem Vorstellungsgespräch Ausschau halten und um eine Berichtigung der Arbeitszeugnisse ersuchen.

Gerade kleine Unternehmen, die keine eigene Abteilung haben, machen manchmal unwillkürliche Irrtümer und korrigieren auf Wunsch ihre Arbeitszeugnisse. Andernfalls kann man den Prozess noch leugnen und das Gericht einbeziehen. Zuallererst sollten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Thematik der Arbeitszeugnisse beschäftigen, um herauszufinden, was erlaubt ist und wie man die jeweilige Zertifikatssprache versteht.

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