Vermieter Besichtigung

Hausherrenkontrolle

Der Vermieter kündigte seinen Mieter fristlos, weil er sich weigerte, seine Wohnung zu besichtigen. Folglich kann der Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Mieters besichtigen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Vermieter berechtigt ist, eine gemietete Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter darf die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht betreten. Dem Vermieter steht kein allgemeines und uneingeschränktes Einsichtsrecht zu, auch wenn es in einigen Mietverträgen als solches formuliert ist.

Wohnungsinspektion: Ihr Mietrecht

Nach 30 Jahren wurde der Mietvertrag von einem neuen Besitzer zum persönlichen Gebrauch gekündigt. Bevor er einzieht, wollte er sich ein exaktes Abbild der Größe und des Zustandes der Ferienwohnung machen. Zu diesem Zweck hat er dem Pächter seinen Aufenthalt in schriftlicher Form angekündigt und ihm drei Daten zur Wahl angeboten. Die Mieterin bleibt hartnäckig und besteht auf ihrem Recht auf ein störungsfreies Leben.

Statt dessen hat er ihm eine Architekturskizze der Ferienwohnung geschickt. Außerdem wollte er vom neuen Vermieter fast 700 Dollar für eine schadhafte Geschirrspülmaschine zurückbekommen, die er aus eigener Tasche ausbezahlt hatte. Doch als der Prozess vor dem Gericht stattfand, verlor der hartnäckige Mietersohn. Der neue Vermieter musste in seine Eigentumswohnung einziehen und konnte diese nicht von der Zahlung der Geschirrspülmaschine abkoppeln. (Amtsgericht München, Az.: 416 C 10784/16).

Da die Hausverwalterin unangenehme Gerüche aus der Ferienwohnung meldete, wollte sie die Ferienwohnung besuchen. In Flur und Bad ließ sie Reparaturen vornehmen und wollte überprüfen, ob Schimmel, Verrottung oder gar Verfall die Ursachen sein kann. Die Mieterin hat keinen Besuchstermin angeboten. Die Hauswirtin hatte vor dem Amtsgericht München Recht - der Pächter war dazu angehalten, nach einer Frist von fünf Arbeitstagen (Az.: 461 C 19626/15) die Besichtigung der Immobilie zuzulassen.

Kann der Vermieter die ganze Ferienwohnung mitbenutzen? Ein Vermieter in wollte neue Brandmelder inspizieren. Bei dem Versuch, die anderen Zimmer ohne Rauchdetektoren zu erreichen, bat der Pächter sie, das Gebäude zu räumen. Irgendwann hat er sie aus dem Hause getragen. Der Pachtvertrag wurde von der Wirtin gekündigt - ohne Ergebnis.

Auch wenn das Benehmen des Mieters die Grenze der zulässigen Selbstverteidigung überschreitet, ist seine Verletzung nicht so schwerwiegend. Der Fortbestand des Mietvertrages konnte von der Wirtin erwartet werden (Ref.: VIII ZR 289/13).

Besichtigung des Vermieters

dmb) Nur wenn der Vermieter einen bestimmten oder speziellen Anlaß für eine Wohnungsbegehung hat, muss der Vermieter ihn in die Ferienwohnung einlassen. Der Vermieter hat einen Inspektionsanspruch, wenn er z.B. in der Ferienwohnung prüfen will, ob Fehler oder Beschädigungen vorhanden sind oder wie rasch und in welchem Ausmaß eine Reparatur erforderlich ist.

Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Betrieb darf und muss die Ferienwohnung auch verlassen, wenn sie nachgemessen werden soll oder wenn die Messgeräte für Heizung oder Warmwasser ablesbar sind. Wenn der Vermieter die Immobilie wieder vermietet oder verkauft, kann er die Immobilie zusammen mit Mietinteressenten oder einem Vermittler aufsuchen.

Allerdings muss der Vermieter die Interessenten nur dann in seine Ferienwohnung einlassen, wenn sie mit dem Vermieter zusammenkommen. Der Vermieter muss die Besichtigung jedoch in jedem Falle frühzeitig anordnen. Die Besichtigungstermine - vor allem mit Interessenten und Mietern - müssen spätestens 14 Tage im Voraus abgesprochen werden. Wenn solche Daten erst ab 19 Uhr oder an einem Samstag möglich sind, muss dies berücksichtigt werden.

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