Insolvenz Eigenverwaltung

Selbstverwaltung der Insolvenz

Die kritischen Stimmen gegen die Institution der Selbstverwaltung des Schuldners in der Insolvenz sind jedoch nicht zum Schweigen gekommen. Selbstverwaltung als zusätzliche Möglichkeit im Insolvenzverfahren von Wolfgang Breuer, Rechtsanwalt, Köln. Umstrukturierungen ohne Selbstverwaltung sind jedoch weiterhin möglich. Restrukturierungsplan wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben; die Auswirkungen der Insolvenz enden.

Bereits im Insolvenzverfahren führt das ESUG mit einer frühen Selbstverwaltung eine Innovation ein.

Die Insolvenz in der Selbstverwaltung - wann ist sie denn Sinn?

Bei der Umsetzung von Konkursverfahren in der Selbstverwaltung kommt es in der Regel (noch) zu Unsicherheiten in der Umsetzung, da die Betroffenen wenig Erfahrung damit haben und die Eigenheiten nicht abschätzen können. Selbstverwaltung nach §§ 270 ff. Stattdessen sind dies besondere Regelungen für die Administration und Veräußerung des Vermögens des Schuldners im (vorläufigen) Vergleich.

Im Gegensatz zum "normalen" Konkursverfahren wird dies nicht durch einen (vorläufigen) Konkursverwalter, sondern durch den Gläubiger oder das Schuldnerunternehmen selbst durchgeführt. Die Aufsicht über den Zahlungspflichtigen wird von einem vom Gericht ernannten (vorläufigen) Verwalter wahrgenommen. In der Selbstverwaltung ist die Verwaltung der Insolvenz seit der Inkraftsetzung des Insolvenzgesetzes reguliert. Der Gesetzesentwurf zur weiteren Vereinfachung der Umstrukturierung von Gesellschaften (ESUG) von 2012 förderte die Möglichkeiten der Selbstverwaltung durch 270a und b insO und wird seitdem verstärkt in Anspruch genommen und bestellt.

Das Selbstmanagement erfordert einen separaten Schuldner. Es dürfen auch keine Sachverhalte bekannt sein, die eine Benachteiligung der Kreditgeber auslösen. Ist der Schuldner nicht offenkundig hoffnungslos, sollte das Landgericht im Rahmen des Eröffnungsverfahrens gemäß 270a IO auf die Bestellung einer provisorischen Konkursverwaltung verzichten und einen provisorischen Insolvenzverwalter benennen.

Eine Insolvenzverwaltung nach dem so genannten Schutzschildverfahren nach Art. 270 b Insolvenz oder Überschuldung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger nur mit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedroht ist und die beabsichtigte Umstrukturierung nicht offenkundig ist. Hier setzt das Gericht auf Verlangen des Zahlungspflichtigen eine maximale Dauer von drei Monaten ein.

Ein provisorischer Verwalter wird ebenfalls gemäß 270b INVO ernannt. Ein Selbstmanagement kann vor allem dann in Erwägung gezogen werden, wenn das Unternehmen mittelfristig weitergeführt werden kann und konkrete Perspektiven für eine Restrukturierung bestehen. Eine Weiterführung sollte auch unter vollen Kosten, d.h. nach Ablauf der Insolvenzgeldfrist, möglich sein. Eine Restrukturierungsperspektive kann vor allem in einem Konkursplan bestehen. Selbst wenn sich im Laufe des Prozesses eine Übertragung der Restrukturierung durch einen Asset Deal als besser erweist, kann dennoch eine Selbstverwaltung organisiert werden.

Der Selbstverwaltungsauftrag ist besonders dann nützlich, wenn der Debitor oder das Management das Vertrauen des Geschäftspartners hat und die Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsgewalt auf einen (vorläufigen) Konkursverwalter aufgrund der damit verbundenen Änderung nachteilig ist. Über die Selbstverwaltung stehen die den Partnern vertrauten Persönlichkeiten an der Spitze.

Die gerichtliche Beauftragung eines Treuhänders stellt auch sicher, dass die Anforderungen und Vorschriften der Konkursordnung eingehalten werden. Er hat die Pflicht, die Selbstverwaltung des Schuldners zu kontrollieren und, wenn er Benachteiligungen für die Gemeinschaft der Gläubiger erkennt, dies dem Gläubigerausschuß und dem Konkursgericht zu berichten. Eine Selbstverwaltung ist daher dann sinnvoll, wenn äußere Ursachen für die Unternehmenskrise wesentlich sind und das Management weiterhin das Marktvertrauen hat.

Wird der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt und sind die für eine weitestgehend autonome Verfahrensabwicklung erforderlichen Verwaltungs- und Buchhaltungsstrukturen vorhanden, ist die Selbstverwaltung aufgrund des geringen Eingreifens in den operativen Prozess eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Restrukturierung. Sofern das Unternehmen das Konzept der Restrukturierung und die Vorstellung der Selbstverwaltung unterstützt, kann die erforderliche Offenheit und das nötige Gläubigervertrauen erreicht werden.

Insbesondere mit dem Zweck eines Insolvenzplanes ist die Gestaltung der Selbstverwaltung zweckmäßig, da der Insolvenzverwalter ununterbrochen zur Verwaltung und Veräußerung berechtigt ist. Er muss nach der Feststellung eines Insolvenzplanes und der Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr in diese Funktion zurück, sondern hat sie ständig inne. Die mit dem ESUG nach Maßgabe des 270b insoweit geschaffenen Schutzschildverfahren beruhen auf dem Abschluss des Insolvenzverfahrens durch einen Plan.

Der Grund dafür ist unter anderem, dass sowohl Geschäftsführer als auch Gläubiger nicht immer wissen, dass ein Konkursverfahren auch dann eingeleitet wird, wenn ein Schutzverfahren eingeleitet wird. Sie soll jedoch in der Selbstverwaltung erfolgen und möglichst durch einen Insolvenzplan beendet werden. Darüber hinaus kann der Zahlungspflichtige einen Antrag über die Persönlichkeit des Verwalters stellen, dem das zuständige Gericht Folge leisten muss, sofern keine zwingenden Gegengründe vorliegen.

Die Selbstverwaltung und vor allem das Verfahren für den Schutzschirm stellt in der Öffentlichkeit oft eine Form des aussergerichtlichen Sanierungsverfahrens dar. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann es zu einer Enttäuschung kommen, da die Kreditgeber erkennen müssen, dass die Forderung in die Tabelle eingetragen werden muss und nur eine Quotenauszahlung erfolgt. Eine wesentliche Bedeutung kommt daher bereits direkt nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu.

Selbstverwaltung ist sowohl für juristische als auch für natürliche Person möglich. Vor allem bei natÃ?rlichen, freiberuflich TÃ?tigen kann es Sinn machen, eine eigene Verwaltung anzuordnen, um einen Amtswechsel zu verhindern und damit die TÃ?tigkeit nach dem Berufsrecht weiterfÃ?hren zu können. Der Treuhänder kann in Selbstverwaltungsverfahren über das Insolvenzvermögen von Privatpersonen mehr beitragen müssen, da der Gläubiger über keine profunden Kenntnisse des Insolvenzrechts verfügt.

In grösseren Betrieben wird dies oft durch den Einsatz eines Sanierungsexperten als Selbstverwaltungsleiter gewährleistet. Dort, wo ein Betrieb auf Dauer weitergeführt werden kann und eine klare Restrukturierungsperspektive geboten wird, ist die Selbstverwaltung hilfreich, um das Know-how und das Vertrauen der Partner zu erhalten. Im Falle einer frühzeitigen Bewerbung und eines reorganisationsorientierten Managements sollte diese Option immer in Erwägung gezogen werden.

Der Insolvenzverwalter bekommt nur 60% der regulären Vergütung eines Konkursverwalters und ist damit auch für die Gemeinschaft der Kreditgeber die kostengünstigere Variante. Es gilt, das Gericht und die Kreditgeber einzubeziehen und bei der Umsetzung für Klarheit zu sorgen, um das nötige Maß an Vertraulichkeit trotz bestehender Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse des Zahlungspflichtigen zu haben.

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