Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kennzeichnung Textilien
Textilkennzeichnungholzhaltige Textilien. Der Fachverband Textil bietet dieses Thema an, um die Unsicherheiten bei der Kennzeichnung solcher Textilien für den Handel zu minimieren.
Textilverkauf
Was ist der Grund für die europäische Kennzeichnungsverordnung? EU-Anforderungen an die Bezeichnung von textilen Fasern und die damit verbundene Kennzeichnung und Kennzeichnung der Zusammensetzung von Textilprodukten sind hochtechnisch und beinhalten ausführliche Vorschriften, die regelmäßig aktualisiert werden müssen. Um zu vermeiden, dass die Mitgliedsstaaten die technische Änderung in innerstaatliches Recht umsetzen müssen und damit den administrativen Aufwand für die einzelstaatlichen Stellen verringern, erschien eine Regelung als das geeignetste Rechtsinstrument zur Rechtsvereinfachung.
In der Europäischen Textil-Kennzeichnungsverordnung sind Regeln für die Bezeichnung von Textilien und die Kennzeichnung und Kennzeichnung der Zusammensetzung von Textilprodukten, Regeln für die Kennzeichnung von nichttextilen Bestandteilen tierischer Herkunft (z.B. Leder) und Regeln für die Ermittlung der Zusammensetzung von Fasern durch mengenmäßige Analysen festgelegt. Unter anderem verpflichten die Regelung Wirtschaft und Gewerbe, den Konsumenten über die Mengen an Textilrohstoffen zu unterrichten, die für die zum Verkauf stehenden Textilprodukte verwendet werden ("Kennzeichnungspflicht").
Die Konsumenten müssen sich ein angemessenes Abbild der Güte, Gebrauchstauglichkeit und vor allem der textilen Beschaffenheit der textilen Produkte verschaffen können. Die neue Verordnung über die Textilkennzeichnung harmonisiert daher die Bezeichnung von textilen Fasern und die Informationen auf Labels, Etiketts und Dokumenten, die Textilprodukte auf unterschiedlichen Stufen der Herstellung, Verarbeitung und des Vertriebs begleitet.
Fragestellung: Welche Innovationen bringt die Verordnung über die Textilkennzeichnung (im Gegensatz zum damals ersetzten Textilkennzeichnungsgesetz)? Die Beschriftungspflicht für Matratzen- und Campingartikelteile erlischt. Es genügt die ausschließliche Kennzeichnung der Verweise (vgl. Art. 3 der Verordnung über die Textilkennzeichnung). Die textilen Schuhteile müssen nicht mehr markiert werden.
Auch die Kennzeichnung von Schuhfutter zur Wärmerückhaltung wird dadurch überflüssig (in diesem Kontext wurden Online-Händler in den vergangenen Jahren oft gewarnt). Massgeschneiderte Textilwaren, die von unabhängigen Schneiderinnen und Schneiderinnen produziert werden, sind nicht mehr kennzeichnungspflichtig (siehe Art. 2 der Verordnung). Abdeckungen für Handys und portable Mediaplayer mit einer Fläche von nicht mehr als 160 cm² (entspricht einer DIN A6-Postkarte) sind nicht mehr kennzeichnungspflichtig.
Nicht-textile Bestandteile tierischer Herkunft in Textilwaren müssen mit den Worten "Enthält nicht-textile Bestandteile tierischer Herkunft" deklariert werden (z.B. das Lederetikett auf den Jeanshosen oder Knöpfen aus Hörnern oder der Zierknopf aus Perlmutt auf dem Mini-Slip - auf den sich der gesamte Verband Textilien + Bekleidung bezieht), siehe Art. 12 der VO.
Die textilen Produkte aus Wollfilz (auch Hüte aus Wollfilz) müssen nun markiert werden. Die Gewichtsprozentsätze der Einzelfasern müssen nun ohne Ausnahme aufgeführt werden (siehe Art. 9 der Verordnung). Das Textilbezeichnungsgesetz (in der geänderten Fassung) sah viele vereinfachte Kennzeichnungsmöglichkeiten für Multifaser-Textilprodukte vor, die mit der Inkraftsetzung der Textilbezeichnungsverordnung ausliefen. Es wird nur die Chemiefaser erwähnt, die wenigstens 85% des Netto-Textilgewichts ausmacht.
Zu den " anderen Ballaststoffen " dürfen (unter gewissen Voraussetzungen) nur solche Ballaststoffe gezählt werden, deren Zusammensetzungen zum Herstellungszeitpunkt schwer zu ermitteln sind (siehe Art. 8 Abs. 5 der Verordnung). Sicht- und Isolierfasern, die eine reine Schmuckwirkung haben sollen und nicht mehr als 7 Gewichtsprozent des Enderzeugnisses betragen, brauchen nicht mehr beschriftet zu werden (siehe Art. 11 der Verordnung).
Werden die Einzelteile der BHs und Korsetts benannt, so ist nun das Außen- und Innengewebe der Schalenoberfläche anzugeben (siehe auch Abschnitt IV der Verordnung). Der Verordnungsentwurf beinhaltet einige Redaktions- oder Übersetzungsmängel. Deshalb wurde jetzt eine Änderung der VO ( "EU") Nr. 1007/2011 wie folgt veröffentlicht: S. 13, Annex I, Tab. 2, Punkt 26 -> anstelle von "Seide" sollte sie "Polyacryl" lauten.
Fragestellung: Wann ist die Textil-Kennzeichnungsverordnung in Kraft gesetzt worden / gibt es Übergangszeiten? Dr. Christoph Schäfer, Chef Recht und Steuer des Gesamtverbands textil+mode, erklärte in diesem Zusammenhang: "Die Sinnhaftigkeit von Artikel 28 S. ist umstritten. Textilidentifikationsverordnung. Darin steht: "Sie[die Verordnung] wird ab dem 8.5.2012 gelten". Sollte die Regelung erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden, wäre die ausdrückliche Erwähnung des Termins 8.5. 2012 in der Aufhebungsbestimmung des Artikels 27 Textil-Identifikationsverordnung und auch die Übergangsbestimmung des Artikels 26 Textil-Identifikationsverordnung, soweit sie sich auf den Zeitabschnitt bis 8.5. 2012 beziehen würde, nicht von Belang.
Aus diesem Grund ist Artikel 28 (2) der Textilkennzeichnungsverordnung so zu sehen, dass ab dem 8. Mai 2012 nur noch die Textilkennzeichnungsverordnung Anwendung findet und auch nationale Gesetzgebungen einführt. Ab dem 8. November 2011 können Textilien nach den Vorschriften der neuen Regelung beschriftet werden. Dies ist ab 8.5. 2012 verpflichtend, wenn die Ware noch nicht auf dem freien Warenmarkt war.
Textile Produkte, die vor dem 8. Mai 2012 in den Handel kommen (und noch nach den bisherigen Vorschriften beschriftet und markiert sind), dürfen bis zum 9. November 2014 verkauft werden. Wie diese Textilprodukte im Netz zu kennzeichnen sind, ist nicht klar. Fragestellung: Was verlangt die Textilkennzeichnungsverordnung der EU von den Händlern beim Inverkehrbringen von Textilprodukten?
Nach den Artikeln 14, 15 der Verordnung über die europäische Textilkennzeichnung müssen Textilprodukte richtig etikettiert werden, wenn sie (kommerziell) auf dem Inverkehrbringen zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden detaillierte Informationen über Typ und Gewicht der eingesetzten textilen Fasern gegeben. Fragestellung: Gelten die Bestimmungen der Textil-Kennzeichnungsverordnung auch für den B-to-B-Bereich? Fragestellung: Versionen der Textil-Kennzeichnungsverordnung in anderen offiziellen Sprachen? http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do? uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF, wo " DE " durch die Identifizierung der Wunschsprache ersetzt werden soll: Frage: Welche Bedeutung hat das aktuelle Textil-Kennzeichnungsgesetz?
Allerdings mussten die notwendigen Bedingungen für die wirksame Umsetzung der Textil-Kennzeichnungsverordnung geschaffen und die nationalen Vorschriften zu Teilbereichen mit regulatorischen Optionen verabschiedet werden. Das Textilauszeichnungsgesetz ist auf diesen Regelungsbereich grundsätzlich begrenzt.