Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Online Rückgaberecht Versandkosten
Rückgaberecht Online VersandkostenDies wird sich für die Konsumenten ab dem 13.6.2014 ändern - vor allem im Online-Handel.
Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher europaweit zu harmonisieren und bezieht sich in erster Linie auf den Online-Handel. Auftragsbestätigung obligatorisch: Bei Fernverträgen (z.B. im traditionellen Versand oder Online-Shopping) muss der Anbieter dem Käufer nun eine Auftragsbestätigung mit dem Inhalt des Vertrags vorlegen. Diese muss innerhalb einer vertretbaren Zeit nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bei Auslieferung der Waren erfolgen.
Im Falle von Serviceverträgen muss die Bestätigung des Vertrages vor Beginn der Leistungserbringung vorlagen. Der Fachhändler hat seine Abnehmer über alle angefallenen Fracht-, Liefer- und Versandkosten zu unterrichten. In Ermangelung dieser Angaben hat der Fachhändler keinen Anspruch auf Erstattung dieser Auslagen. Darüber hinaus müssen Onlinehändler über das Vorhandensein von gesetzlichen Gewährleistungsrechten für Waren unterrichten. Wenn Sie als Auftraggeber mit einem von der Firma anerkannten Bezahlverfahren (z.B. Kreditkarte) zahlen, fallen für Sie keine zusätzlichen Gebühren an.
Sofern ein Vertragshändler zum tatsächlichen Vertragsinhalt zusätzliche Leistungen anbietet (z.B. den Abschluß einer Reisegepäckversicherung bei der Flugticketbuchung ), müssen diese explizit zugesagt werden. Das Widerrufsrecht tritt an die Stelle des Rückgaberechts: Bisher konnten Onlinehändler ihren Kundinnen und Kunden neben dem Widerrufsrecht ein Rückgaberecht zuerkennen. Ein Rückgaberecht besteht nach der neuen Rechtslage nicht. Sie können als Auftraggeber nur vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gleichbleibende Widerrufsfrist: Wenn Sie als Verbraucher über das Recht auf Widerruf informiert worden sind, haben Sie ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Waren die Widerrufsrechte nach der bisherigen Gesetzeslage bei unterlassenen oder unrichtigen Weisungen unbeschränkt, so enden sie nun auch nach längstens zwölf und in diesen FÃ?llen spÃ?testens nach 14 Tagen. Erfolgt die Nachholung des Widerrufs innerhalb der zwölfmonatigen Frist, läuft die 14-tägige Frist ab diesem Datum.
Ab wann gilt die Frist? Mit dem Kauf der Produkte fängt die Frist an, wenn die Produkte beim Abnehmer eingetroffen sind. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages (z.B. Mobilfunkvertrag) läuft die Frist ab Vertragsabschluss. Die Widerrufsbelehrung muss explizit und deutlich sein: Der Kunde ist verpflichtet: Im Gegensatz zur Vergangenheit reicht die Rückgabe der Waren nicht mehr aus. Ein Kündigungsformular (z.B. auf der Website des Händlers) ist erforderlich.
Die Widerrufserklärung kann auch inoffiziell, z.B. per E-Mail, Telefax oder Telefon erfolgen. Sie haben 14 Tage Zeit, um die Waren zurückzugeben. Die Rückzahlungsfrist betrug bisher 30 Tage. Der Verkäufer hat jedoch ein Rückbehaltungsrecht, bis er die Waren wirklich erhält oder Sie als Käufer nachweisen können, dass die Waren rechtzeitig zurückgegeben wurden.
Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt mit dem gleichen Zahlungsweg wie Sie als Käufer. Neue Versandkosten für Rücksendungen: Im Falle eines Widerrufes werden Ihnen als Kunden die bisher üblichen Versandkosten, d.h. die Versandkosten, wiedererstattet. Express- oder Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Dagegen wurde die Rücksendekostenfrage umgestellt. Im Gegensatz zu früher sind Sie als Kunden dafür verantwortlich, sofern der Fachhändler Sie vorher über diese Verpflichtung unterrichtete. Das frühere "40 Limit", nach dem die Rückgabekosten dem Verkäufer bei einem Auftragswert über 40,00 Euro aufgezwungen wurden, ist nicht mehr anwendbar. Die großen Versandhandelsunternehmen haben bereits bekannt gegeben, dass sie ihre derzeitige Zahlungspraxis beibehalten werden.
Bisher mussten Sie als Kundin oder Kunde nur Waren zurücksenden, die als Paket versendet werden konnten. Sie sind nun auch für die Rückgabe der bestellten Artikel zuständig, wenn Sie bereits in der Rückgabebelehrung über die exakten Rücksendekosten unterrichtet wurden. Versäumt der Verkäufer dies, muss er den Versand bezahlen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Sofern nach der alten Gesetzeslage zwischen Nutzungsentgelt und Wertminderungsentschädigung zu unterscheiden ist, handelt es sich in Zukunft nur noch um einen Ersatz für eine Wertminderung der Waren. Verlängerter Vertragsabschlussort: Sie können in Zukunft prinzipiell alle außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossenen Aufträge - auch an Ihrem Arbeitsort oder in Ihrem Privathaushalt - wiederrufen. Gleiches trifft zu, wenn Sie selbst den Fachhändler oder Dienstanbieter beauftragt haben, Sie dort zu besuchen.
Neuerungen beim Widerrufsrecht: Der Rücktritt von bestimmten Verträgen ist bereits jetzt nicht mehr möglich (z.B. bei Spezialanfertigungen oder verderblichen Waren). Als Neuerung gilt, dass versiegelte Waren, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gesichtspunkten nicht zur Rücksendung in Frage kommen, nicht zurückgenommen werden können, wenn das Siegel vom Konsumenten freigegeben wurde (z.B. bei versiegelten Wäschestücken oder Badebekleidung).
Stornierung von Dienstleistungen: Das Recht auf Rücktritt verfällt jedoch unter anderen Bedingungen. Nun muss ein Dienstleistungsvertrag von beiden Parteien nicht mehr in vollem Umfang eingehalten werden. Künftig verfällt das Recht auf Rücktritt, wenn Sie als Konsument dem Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt haben und zugleich versichern, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch den Betreiber erlöschen.
Wenn Sie also zunächst den Anfang der Ausführung beantragen und dann den Auftrag vor vollständiger Erbringung der Leistungen kündigen, sind Sie dem Leistungserbringer eine Entschädigung für den Wert der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen schuldig. Rücknahme von Downloads: Der VRRL regelt erstmalig verbindlich den Rücktritt von Aufträgen für digitalen Content, der nicht auf einem physischen Träger liegt.
Bisher war es juristisch strittig, ob solche Aufträge als Dienstleistungsverträge zu betrachten sind. Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für diese Kontrakte steht nun zu. Diese kann jedoch verfallen, wenn der Anbieter mit der Durchführung des Vertrags beginnt (z.B. Versenden der herunter geladenen Dateien oder Apps). Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als Auftraggeber diesem Verfahren vor Fristablauf explizit zustimmen.
Außerdem müssen Sie durch Ihre Einwilligung mit Vertragsbeginn den Verlust Ihres Widerrufsrechts nachweisen. Sollte das Recht auf Widerruf nicht erlöschen und Sie z. B. einen kompletten Abruf durchführen, können Sie den Kaufvertrag dennoch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist aufheben. Sie müssen in diesem Falle keine Entschädigung zahlen. Erweitertes Verbraucherkonzept: Bisher galt das Verbraucherschutzrecht nur für solche Geschäfte, die Sie als Verbraucher ausschliesslich zu privaten Zwecken getätigt haben.
Jetzt werden Sie auch als Konsument betrachtet, wenn der Kaufvertrag sowohl kommerziellen als auch persönlichen Zielen diente. Textformvorschriften werden harmonisiert: Wenn das Recht die so genannte "Textform" vorschreibt, bedeutet dies nun eine leserliche Deklaration, die auf einem permanenten Speichermedium erfolgt und den Meldepflichtigen benennt. Das Transportrisiko geht in Zukunft zu Lasten des Händlers: Beim Versandhandel geht das Transportrisiko auf den Besteller über.
Die Gefahr geht jetzt auf den Veräußerer über, wenn der Erwerber Konsument ist. Sollte die Waren nicht bei Ihnen eintreffen, müssen Sie diese nicht auszahlen. In Zukunft wird der Vertragshändler eine Gewährleistung geben, wenn er sich verpflichtet, den Kaufbetrag zurückzuerstatten, die Waren zu ersetzen oder zu reparieren, wenn sie nicht den von ihm erklärten oder in der entsprechenden Anzeige beschriebenen Erfordernissen entsprechen.
Gleiches trifft zu, wenn die Waren nicht im Rahmen des Gewährleistungsgesetzes fehlerhaft sind. Vor der Auftragserteilung muss der Fachhändler Sie über das Vorhandensein und die Konditionen von Kundenservice, Kundenbetreuung und Gewährleistung unterrichten. Im Einzelnen: Die Gewährleistungsbedingungen für eine angebotene Gewährleistung müssen bereits im Online-Shop verfügbar sein.
Werden jedoch keine Gewährleistungen übernommen, sind keine expliziten Angaben erforderlich.