Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
In der Ausbildung Gekündigt werden
Während der Ausbildung entlassen werdenwährend der Bewährungszeit beendet - Ausbildung und Ausbildung - Ausbildung und Profession
Dort gibt man Ihnen Hinweise, wie Sie in einem dritten (!) Trainingsjahr nicht entlassen werden können. Es überrascht mich nicht, dass du deine beiden Ausbildungsplätze verpasst hast. Ja, wenn Sie bis zum 31.12. krank sind, bekommen Sie trotzdem Ihr Bargeld. Umgerechnet auf das Gehalt eines Auszubildenden könnten das rund 200 EUR sein.
Wenn ich Sie wäre, würde ich mir folgende Frage stellen: Was ist das Verhältnis zwischen dem Vorgesetzten und dem Auszubildenden? Der Lehrling hat genug Rechte, aber am Ende des Tages sind Sie immer noch eine Nulle. Förderband oder Hartz IV - in beiden Fällen können Sie ein geselliger stinkender Stiefel sein und brauchen sich an nichts zu erinnern.
Sie überdenken Ihren Weg, steigen ein und machen einen Manierenkurs. Du wirst vielleicht eine dritte Ausbildung bekommen. Aber als Vorgesetzter würde ich keinen mit 2 abgekündigten Trainingskursen haben.
rechte und Aufgaben des Trainers und des Auszubildenden
In der Ausbildung müssen sowohl der Praktikant als auch der Praktikant Aufgaben wahrnehmen. Der/die PraktikantIn muss sicherstellen, dass der/die PraktikantIn das angestrebte Trainingsziel einhalten kann. Die Azubis müssen sich die erforderlichen Fähigkeiten und Fähigkeiten aneignen. Die Rechte und Aufgaben des Trainers: Aufgaben des Auszubildenden: Vorgesehen ist eine Bewährungsfrist von wenigstens einem bis maximal vier Monate.
Im Lehrvertrag ist die genaue Laufzeit der Bewährungszeit geregelt. Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist während der Bewährungszeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Begründung möglich. Wenn die Ausbildung während der Bewährungszeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit abgebrochen wird, kann die Bewährungszeit um exakt diese Zeit verlängert werden.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Er muss dem Praktikanten, bei Jugendlichen dem rechtlichen Stellvertreter, vor Ablauf der Bewährungszeit zugehen. Im Falle der Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Arbeitnehmer vor jeder Entlassung angehört werden. Die Beendigung ohne Konsultation des Betriebsrats ist ungültig (§ 102 des Betriebsverfassungsgesetzes). Gleiches trifft auf die Beendigung während der Erprobung zu.
In Bremen ist jeder Praktikant verpflichtet, eine Berufsfachschule zu absolvieren (§ 54 Abs. 2 BremSchulG). Nach dem Gesetz über den Jugendarbeitsschutz dürfen Lehrlinge unter 18 Jahren, die eine berufsbildende Schule absolvieren müssen, in den nachfolgenden Abschnitten nicht im Unternehmen mitarbeiten: "Der Berufsschulunterricht": Auch für Lehrlinge über 18 Jahre ist eine Freistellung für die Dauer des Berufsfachschulunterrichts erforderlich.
Eine Anstellung vor einem Berufsschulkurs, der vor 9.00 Uhr anfängt, ist nicht zulässig. Azubis unter 18 Jahren: Unterrichtszeiten, einschließlich Unterbrechungen, müssen immer auf die Einarbeitungszeit angerechnet werden. Azubis über 18 Jahre: frühzeitig informieren, um den Azubis die Konsequenzen aufzudecken. Die schriftlichen Tätigkeitsberichte sind beim Schreibwarenfachhandel (z.B. Leuwer, Am Wall, Bremen) erhältlich.
Auf die Arbeitszeiten von Praktikanten vor dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr findet das Jugendschutzgesetz Anwendung. Junge Menschen dürfen nur an fünf Tagen in der Woche angestellt werden. Wenigstens zwei Sonntage im Monat sollten arbeitsfrei sein. Junge Menschen dürfen sonntags nicht angestellt werden. Wenn die Jugendlichen am Sonnabend oder Sonntagabend erwerbstätig sind, müssen sie an einem anderen freien Tag der Berufsschule in der gleichen Arbeitswoche eine fünftägige Urlaubswoche erhalten.
Junge Menschen dürfen nicht länger als 8 Std. pro Tag und 40 Std. pro Woche arbeiten. Beträgt die Betriebszeit mehr als 4,5 bis 6 Std., muss eine Pause von mind. 30 Min., von mehr als 6 Std. von 60 Min. gewährt werden. Junge Menschen dürfen nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr einsteigen.
In der Gastronomie können junge Menschen ab 16 Jahren bis 22 Uhr im Mehrschichtbetrieb bis 23 Uhr arbeiten. Der Arbeitstag darf 8 Std. nicht übersteigen. Er kann bis zu 10 Std. ausgedehnt werden, wenn die Tagesarbeitszeit von 8 Std. nicht innerhalb von 6 Monate durch Freigabe an anderen Arbeitstagen überschreitet wird.
Überschreitet die Betriebszeit 6 bis 9 Std., muss eine Pause von mind. 30 Min., von mehr als 9 Std. von mind. 45 Min. gewährt werden. Der Auszubildende muss nach der Tagesarbeitszeit eine Mindestruhezeit von 12 Std. beachten. Die Ruhezeiten können in unterschiedlichen Gebieten, z.B. in Restaurants und Beherbergungsbetrieben, in Transportunternehmen oder in Spitälern, um eine weitere halbe Stunde reduziert werden und betragen 30 Arbeitstage, wenn der junge Mensch zu Jahresbeginn noch nicht 16 Jahre ist.
Für jeden Tag der berufsbildenden Schule, an dem der Auszubildende in den Ferien die berufsbildende Schule besuch. Junge Menschen und ausgewachsene Menschen erhalten zum ersten Mal Vollurlaub, wenn das Lehrverhältnis sechs Monaten dauert. Wenn diese Wartefrist nicht eingehalten werden kann, z.B. wenn die Ausbildung während der Bewährungszeit abgeschlossen ist, wird ein zwölfter Teil des Jahresurlaubes für jeden vollendeten Ausbildungsmonat gewährt.
Das heißt, der Praktikant muss den Auftraggeber immer am ersten Tag der Krankheit, bei Arbeitsantritt, unterrichten. Gleiches trifft zu, wenn der Praktikant einen Doktor zur Abklärung einer eventuellen Krankheit aufsucht. Wenn die Ärztin oder der Arzt den Praktikanten erkrankt, muss der Praktikant den Auftraggeber sofort unterrichten.
Erkrankt der Praktikant während des Urlaubes und kann diese Erkrankung durch ein Tauglichkeitszeugnis belegen, so wird diese Zeit auf den Jahresferien nicht berücksichtigt. Der Nachweis der Erwerbsunfähigkeit muss durch ein medizinisches Gutachten erbracht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein wesentlicher Kündigungsgrund bestehen.
Bei erfolglosen Diskussionen mit dem Praktikanten sollte der verantwortliche Ausbildungsreferent der IHK hinzugezogen werden, um Informationen zu geben oder auf Verlangen den Betrieben beizutreten. In den ersten Verhandlungen ist es den Referenten der Kammer oft gelungen, die Streitparteien wieder zusammenzubringen, so dass eine einheitliche Grundlage für die gelungene Weiterführung der Ausbildung geschaffen werden kann.
Bei vertragswidrigem Handeln (sog. Verhaltenskündigung), z.B. wegen ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsfachschule oder fehlender Integrationsbereitschaft in die Betriebsordnung, muss der Praktikant vor der Beendigung gewarnt werden. In solchen Situationen muss der ausbildende Betrieb dem Praktikanten zunächst die "Gelbe Karte" vorlegen und ihm damit die Möglichkeit zur Verhaltensänderung einräumen.
Erst bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen kann die Beendigung ohne Vorwarnung unmittelbar erfolgen. Inwieweit muss eine Mahnung verschickt werden? Andernfalls kann die Beendigung ungültig sein. Die Verwarnung ist nur gültig, wenn die Kündigungsfrist darin explizit durchgesetzt wird. Wenn einer der drei Punkte ausbleibt, ist die Warnung wirkungslos, so dass auch eine Kündigungserklärung daraus nicht abgeleitet werden kann!
Eine fristlose Beendigung des Lehrverhältnisses nach der Bewährungszeit ist nur aus wichtigem Grunde möglich, da die Erreichung des Ausbildungsziels ein besonders starkes Engagement der Vertragspartner erfordert. Ein reguläres Ende des Schulungsverhältnisses (mit Kündigungsfrist) ist weder möglich noch kann es effektiv durch Vertrag geregelt werden. Eine wichtige Begründung liegt vor, wenn unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles und unter Wahrung der Interessen beider Vertragspartner nicht mehr mit einer Fortführung des Trainingsverhältnisses bis zum Ende der Trainingszeit gerechnet werden kann.
Mit zunehmender Dauer des Ausbildungsverhältnisses steigen die arbeitsgerichtlichen Auflagen hinsichtlich des Vorliegens eines wesentlichen Entlassungsgrundes. Die Entlassung der Praktikanten wird mit zunehmender Nähe zur Abschlußprüfung rechtlich erschwert. Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen unter Nennung des wesentlichen Grundes der Beendigung erklärt werden. Ein Mangel an Rechtfertigung kann nicht aufgeschoben werden.
Damit der Adressat klar erkennt, um welche Vorkommnisse es sich konkret handeln kann, muss der wesentliche Anlass klar angegeben werden. Ausbildungszeiträume früherer Ausbildungsverhältnisse und anderswo erworbene Fähigkeiten und Fähigkeiten können auch eine Kürzung in angemessenem Maße begründen. Als erstes Berufsjahr kann eine abgeschlossene Berufsschule im gleichen Fachbereich anrechenbar sein.
Für eine anstrengende Ausbildung, zu der auch der Berufserwerb gehört, ist eine Mindestdauer der betrieblichen Ausbildung erforderlich. Die folgenden Mindesttrainingszeiten werden empfohlen: Der Preisnachlass ist als Vertragsergänzung in schriftlicher Form festzulegen. Das Kürzel der Ausbildungsdauer nach 8 Abs. 1 BGB bedeutet nicht, dass die Ausbildungsbeihilfe für das zweite oder dritte Lehrjahr durch die Kürzung früher ausgezahlt werden muss.
Sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung in Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen besonders leistungsfähig, können sie vor dem Ende der Regelstudienzeit zur Abschlußprüfung aufgenommen werden. Eine frühzeitige Aufnahme kann erst 12 Monaten vor der ordentlichen Prüfung erfolgen. Diese Sonderleistungen sind vom Lehrbetrieb und der Berufsfachschule zu zertifizieren (Durchschnittsnote 2,49 oder besser).
ACHTUNG: Eine frühzeitige Aufnahme heißt nicht, dass die prüfungsrelevanten Inhalte aufgrund der Kürzung ausgelassen werden. Auch sie müssen während der gekürzten Zeit unterrichtet werden. Ein Aufschub ist nur möglich, wenn zu befürchten ist, dass das Lernziel, vor allem das Ablegen der Abschlußprüfung, innerhalb der Ausbildungsdauer nicht erreichbar ist. Dies ist eine diskretionäre Entscheidung unter drei Bedingungen: 1: Die Erweiterung muss notwendig sein, um das Trainingsziel zu verwirklichen.
Die Praktikantin oder der Praktikant hat die Erweiterung der Ausbildung angemeldet. Ausnahmen für eine Fristverlängerung können z.B. schwerwiegende Ausbildungsmängel und länger andauernde Abwesenheiten sein, für die der Praktikant nicht verantwortlich ist, wie z.B. eine länger andauernde Erkrankung. Auch ist eine Erweiterung möglich, wenn sich nach einem Kredit oder einer Kurzform herausstellen sollte, dass das Trainingsziel doch nicht so rasch erreicht werden kann.
Wenn die Auszubildenden die Untersuchung wegen einer plötzlichen Krankheit nicht ablegen können, gibt es keinen Ausnahmen. Erweiterung bei nicht bestandener Schlussprüfung nach § 21 Abs. 3 BBiG: Bei nicht bestandener Abschlußprüfung wird das Ausbildungsverhältnis auf Gesuch hin bis zur nächstfolgenden Wiederholung, maximal jedoch um ein Jahr erweitert.
Die Ausbildungsbegleitende Förderung richtet sich an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ausbildung und soll den Ausbildungserfolg durch Förderunterricht und soziopädagogische Unterstützung absichern. Wie wird Hilfe geleistet? abH wird von der verantwortlichen Arbeitsagentur getragen, d.h. es entstehen keine Gebühren für die Jugendlichen, die Erziehungsberechtigten oder das Unternehmen.
Die Ausbildung endet in der Regel mit der bestandenen Abschlußprüfung. Die befristeten Ausbildungsverträge werden weder durch die Mutterschutzzeit noch durch die Arbeitsverbote verlänger. Darüber hinaus verlängern sich die Ausbildungszeiten, wenn der Praktikant die Abschlußprüfung nicht durchläuft. Mit dem Auszubildenden kann in solchen FÃ?llen eine Einigung Ã?ber die VerlÃ?ngerung des AusbildungsverhÃ?ltnisses erzielt werden.
Auch nach dem Gesetz über den Mutterschutz und dem Bundes-Elterngeld- und Erziehungsurlaubsgesetz (BEEG) dürfen keine schwangeren Auszubildenden 6 Wochen vor dem Geburtstermin eingestellt werden. Auf eigenen Antrag kann die Praktikantin jedoch weiter im Unternehmen arbeiten. Die Praktikantin darf 8 Schwangerschaftswochen nach der Geburt nicht als Mütter eingestellt werden - bei Frühgeburten und Mehrfachgeburten 12 Schwangerschaftswochen.
Dieser Termin muss vom Auszubildenden gehalten werden, auch wenn er früher zurückkehren möchte. Der Praktikant kann auch während des Beschäftigungsverbots an Untersuchungen teilzunehmen, da das MuSchG nicht für die Teilnahme an öffentlichen Untersuchungen Anwendung findet. Grundvoraussetzung ist, dass der Praktikant über die Geburt unterrichtet wurde.