Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Anwalt für Abmahnungen
Rechtsanwalt für AbmahnungenVorgehen bei Warnungen
Die Medien berichten regelmässig über den Fall, dass Website-Betreiber, Forenbetreiber oder Newsdienste bezahlte E-Mails von Anwälten erhalten. Doch nicht nur das: Am meisten von diesen so genannter Warnungen sind wohl Privatleute betroffen, weil sie selbst oder Mitglieder des Haushaltes (oft ihre eigenen Kinder) in Filesharing-Netzwerken gegen anwendbares Recht verstossen haben sollen.
Warnungen sind Briefe von jemandem, der sich über einen Verstoß beschwert. Der Warnhinweis ist ein überwiegend deutschsprachiges Problem, das es in den meisten anderen Staaten nicht gibt. Heute werden Warnungen oft dazu benutzt, Menschen zu verunsichern und sie dazu zu bewegen, Aussagen oder Auszahlungen zu machen, auf die sie nicht wirklich Anrecht haben.
Darüber hinaus werden so viele von ihnen ausgesandt, oft schon wegen des geringsten Vergehens, dass Warnungen für die Bevölkerung ein großes Problem, wenn nicht gar eine Gefahr darstellen. Deshalb wird es heute oft als "Warnsystem" bezeichnet. Wovor können Sie eine Warnung bekommen? Bei Verstößen aller Art kann man gewarnt werden.
Vielfach wird der Verdacht erhoben, dass das Copyright in Filesharing-Netzwerken durchgesetzt wurde. Welches Verhalten führt am ehesten zu Warnungen? Die Tatsache, dass die Anzahl der Warnungen in den vergangenen Jahren so sehr angestiegen ist, ist darauf zurückzuführen, dass heute immer mehr Menschen im Netz sind. Alle diese Aktionen finden in der öffentlichkeit statt, und zwar in einem Datennetzwerk, das für jedermann auf der ganzen Welt zugänglich ist.
In vielen FÃ?llen können diese Daten-Traces verwendet werden, um Benutzer - oder wenigstens die Besitzer von Internetverbindungen - zu identifizieren. Der Rechtsanwalt des Rechtsinhabers kann dann diese Information nutzen, um die Verwarnung zu versenden. Es können nicht alle Verstöße auf diese Art und Weise nachvollzogen werden. Nicht in allen FÃ?llen werden Copyright-Verletzungen so konsequent geahndet wie in Filesharing-Netzwerken.
Gibt es dagegen - wie bei Video-Portalen, File-Hostern und vergleichbaren Services - einen Provider, ist es für die Berechtigten natürlich wirksamer, gegen die Provider zu klagen als gegen jeden individuellen Benutzer. Die einfachste Möglichkeit, Verstöße zu ahnden, besteht darin, Warnungen auszusprechen, die direkt auf den Benutzer zurückgeführt werden können. Gleiches trifft auf "gestohlene" Bilder auf öffentlichen Facebook- oder MySpace-Seiten zu.
Können Sie sich vor Warnungen absichern? Der beste Weg, sich vor Warnungen zu bewahren, ist, nicht gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen - vor allem im Netz. Andererseits werden in vielen Faellen nicht diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, gewarnt, insbesondere im Falle von Verstoessen gegen das Netz, sondern andere, die einen indirekten Zusammenhang mit dem Verstoß haben.
In vielen Faellen lassen Gerichtsentscheidungen die Verantwortlichkeit Dritter zu, wenn diese etwas zu der Verletzung beigesteuert haben. Dass es noch schwieriger ist, sich vor Warnungen zu bewahren, als ein solcher verantwortungsbewusster Mensch, ist offensichtlich, denn man muss andere davon abbringen, das Gesetz zu verletzen. So können nach Meinung vieler Gerichtshöfe (hier gibt es keine Einigung in der Rechtsprechung) beispielsweise für den Fall haftbar gemacht werden, dass ihre eigenen Rechte über den Familien-PC im Netz verletzt werden.
Die Schallplattenfirma kann nur erfahren, wessen Verbindung zur Begehung des Verstoßes benutzt wurde. In solchen FÃ?llen folgen die meisten Gerichten dem Grundsatz: "Eltern schulden fÃ?r ihre Kinder". Daher sind nach Meinung einiger Gerichtshöfe (die Jurisprudenz ist hier sehr uneinheitlich) auch die Betreiber des Forum haftbar, wenn die Benutzer des Forum andere beschimpfen oder dort illegal einfügen.
Dasselbe gilt für Blogs, wenn in den Anmerkungen zu einem Post anonymen Benutzern Verleumdung oder Aufruf zu illegalen Vorgängen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haftet derjenige, der ein eigenes W-LAN zu Hause hat, auch dann, wenn sich jemand unberechtigterweise von aussen Zugang zum W-LAN verschaffen und illegal über den Internetzugang Musiktitel austauschen kann.
Unterlässt er dies, so ist er für Verletzungen durch Dritte verantwortlich. Kurz gesagt: Es gibt keine allgemeinen Anweisungen, wie man sich vor Warnungen schützt. Hat ein Kind oder Jugendlicher Zugang zu einem Computer, ist es ratsam, mit ihm darüber zu reden, dass Gesetzesverstöße und die daraus resultierenden Warnungen sehr aufwendig werden. Bedauerlicherweise schützt auch die übliche Rechtsschutzversicherung nicht vor der Zahlung von Anwaltsgebühren für Abmahnungen, da sie solche nicht absichert.
Derartige Haftungsausschlüsse dienen in keiner Form dem Schutz vor Rechtsverstößen. Wonach schaut eine Warnung aus? Warnungen sind leicht zu unterscheiden. Diese werden in der Regel von Kanzleien versandt und enthalten in der Regel Standards. Selbstverständlich richtet sich der Warnhinweis vor allem nach der Art des Verstoßes.
Die gemahnte Partei ist dann verpflichtet, a) eine solche oder ähnliche Rechtsverletzungen nicht erneut zu erklären (sog. Unterlassungs- bzw. Unterlassungsverpflichtung) und b) die Kosten und/oder Schäden des Rechtsanwalts zu tragen. Es sind nicht alle Warnungen wirklich berechtigt. Selbstverständlich würde der Argwohn entstehen, wenn die Warnung voller Schreibfehler ist oder angesichts der absurden Formulierung offenbar mit einem Übersetzerprogramm erzeugt wurde.
Was mache ich bei einer Warnung? Bei allen anderen ist man gut daran getan, sich nicht auf sein eigenes Urteilsvermögen zu stützen und eine Warnung als angeblich ungerechtfertigte Beschimpfung zu unterlassen. Deshalb ist es in der Praxis sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der das jeweilige Fachgebiet (z.B. Urheberrecht) wirklich kennt.
Dies muss die ganze Welt nicht belasten und ein Gespräch mit der Fragestellung, ob der betreffende Anwalt einen solchen Vorgang übernimmt und was eine Konsultation koste, ist zunächst einmal kostenlos. Erst ein Anwalt (zumindest ein Anwalt) kann im Detail einschätzen, ob der behauptete Schaden überhaupt eintritt.
Dies ist oft eine komplizierte Aufgabe und natürlich kommt es darauf an. Wenn die Behauptung gerechtfertigt ist, kann man grundsätzlich nichts gegen die Verwarnung unternehmen, sondern nur über deren Details (Höhe der Anwaltskosten, die Zahlung von Schadensersatz, Erarbeitung der Unterlassungserklärung) sprechen. Wenn es nicht angegeben ist, muss man der Warnung natürlich auch nicht folgen.
Zudem weiss in der Praxis nur ein Experte, dass der Mahnende in der Abmahnung nicht verlangen kann, dass sich der Mahnende zur Übernahme der Anwaltshonorare oder zur Zahlung von Schadenersatz verpflichten muss. Mit der Erklärung der Unterlassung wird nur eine verbindliche Zusicherung gegeben, dass diese oder vergleichbare Verstöße nicht wiederholt werden. Solche Urteile findet man jedoch sehr oft in den von den Anwälten verfassten Abmahnungen, die die gemahnten Parteien zu unterzeichnen und zurückzuschicken haben.
Damit erlischt das "Unterlassungsrecht", das mit der Verwarnung angestrebt wird. Aber auch solche Angaben können einen Laien nicht verurteilen (übrigens auch keinen Anwalt, der das jeweilige Fachgebiet nicht wirklich kennt). Kurz: Der Handel mit Warnungen liegt in den Händen von Experten. Derjenige, der eine Warnung bekommt, sollte sich Rat holen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, an welchen Anwalt Sie sich richten sollen, können Sie über Anwalts-Suchmaschinen über das Netz Auskunft erhalten oder - noch besser - sich an die Verbraucherberatungsstellen wenden, die in der Regel über solche Auskünfte verfügen (auch wenn sie in der Regel nicht in der Lage sind, selbst zu handeln). Wenn jemand einen Anwalt mit der Mahnung eines Verletzers betraut, fallen Anwaltskosten an.
Sie werden als Warnkosten betrachtet. Die Verletzer müssen sie anziehen (damit der Geschädigte nicht "erwischt" wird), wenn die Verwarnung gerechtfertigt ist. Die Kosten der Verwarnung beruhen nicht auf einem Schadenersatzanspruch, d.h. es spielt keine Rolle, ob die Verletzung verschuldet wurde. Es kommt bei der Fragestellung, ob man die Abmahnungskosten zahlen muss, also nicht darauf an, ob man für den Rechtsverstoß "etwas könnte" oder auch nur darüber wußte.
Inwieweit der Aufwand für eine Warnung hoch ist, liegt immer an der Sache. Die meisten Menschen haben das Nachteil, dass sie nicht begreifen, warum die Preise so hoch sind und wie sie sich selbst kalkulieren. Grundlage für die Berechnung der Mahnkosten, d.h. der Anwaltskostenrechnung, ist der sogenannte Objektwert. So oder so heißt es dann auf der Rechnung:"....wir fordern ab einem Objektwert von EUR 3.000,- wie folgt:....".
Es handelt sich um den Wert des Gegenstands (oder "Streitwert"), auf dessen Grundlage ein rechtlich festgelegtes Honorar nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet wird. Besonders problematisch und kritikwürdig am Warnsystem (insbesondere bei Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) ist, dass die Honorarhöhe für einen gewissen Wert des Objekts zwar rechtlich fixiert ist, dies aber nicht für die Werthaltigkeit des Objekts zutrifft.
Die Höhe des Gegenstands sollte den monetären Betrag der Sache für den Geschädigten widerspiegeln. Also, wenn jemand in ein anderes Fahrzeug hineinfährt und 1000 EUR Schäden entstehen, ist der Objektwert 1000 EUR. Hier wird beispielsweise der Objektwert anhand der Fragestellung berechnet, was es für den Geschädigten bedeutet, dass künftig fünf Stücke Musik nicht mehr zum Herunterladen von einem eigenen Rechner zur Verfügung stehen.
Problematisch ist, dass der Wert des Objekts in solchen FÃ?llen (d.h. wenn es sich wie immer um einen Unterlassungsanspruch handelt) vom GeschÃ?digten eingeschÃ?tzt wird. Dies eröffnet die Möglichkeit des Missbrauchs, da die Abschätzung immer mehr oder weniger erfunden ist und diejenigen, die Warnungen aussprechen, in der Regel daran interessiert sind, die höchstmöglichen Beträge festzulegen, um die höchstmöglichen Preise verlangen zu können.
Allerdings können die erforderlichen Abmahnungskosten vor Ort nachvollzogen werden. Dies kann durch die Abgabe der Unterlassungsverpflichtung ( "Unterlassungserklärung") erfolgen, wobei die Zahlung der Anwaltsgebühren verweigert wird. Somit besteht jedoch die Gefahr, dass die Abmahnung vor ein Gericht geht, um seine Rechtsanwaltskosten zu erstatten, da er sie ansonsten trägt.
In der Regel wissen sie, welche Wertvorstellungen die Justiz für gewisse Fälle angenommen hat (sofern sie bereits bestanden haben) oder was nicht bezahlt werden muss. Es gibt im Urheberrechtsgesetz eine Sonderregelung: Die Kosten (d.h. die Kosten der Verwarnung für den Rechtsanwalt) für eine erste Verwarnung dürfen bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen durch Einzelpersonen einhundert EUR nicht überschreiten.
Dies hört sich zunächst gut und sinnvoll an, da es sich angeblich um die meisten der in diesem Bericht in Rede stehenden Verstöße handelt. Diese Begrenzung der Warnkosten ist in 97a UVG sehr ungenau abgefasst und läßt so viel Interpretationsspielraum, daß sie in der bisherigen Anwendung kaum Anwendung findet.
Es ist umstritten, ob es sich um einen "einfach aufbewahrten Vorgang mit nur geringfügiger Rechtsverletzung" handele, wie es das Recht besagt. Zunächst einmal entscheiden die warnenden Anwälte, die die Honorare einfordern. Der Mahnberechtigte legt die Termine fest, in denen die gemahnten Parteien das tun müssen, was von ihnen gefordert wird.
Es ist jedoch nicht ratsam, sie durchzulassen und nicht in der erforderlichen Zeit zu handeln, da man das Risiko eingeht, dass der Mahner nach dem Verfall vor Gericht geht. Sollte die Deadline wirklich nicht eingehalten werden können, sollten Sie wenigstens das Mahnbüro kontaktieren und die Gründe dafür angeben und eine Nachfrist einlegen.
Im Idealfall sollte man (rechtzeitig, d.h. schnellstmöglich nach Eingang der Abmahnung) bereits einen Anwalt gefunden haben, der die Verlängerung der Frist verlangen kann. Selbst wenn es hoffnungslos ist, sich gegen eine Warnung zu verteidigen, ist es oft sinnvoll, über Preise und andere Einzelheiten zu sprechen und wenn möglich eine Übereinkunft zu treffen.
Die endgültige Einigung ist keinesfalls hoffnungslos, auch dann nicht, wenn die Verletzung des Gesetzes und der Rechtsanspruch auf Anwaltskosten, Schadenersatz und Unterlassungsansprüche klar ersichtlich sind. Im Regelfall hat derjenige, der die Verwarnung ausgesprochen hat, selbst kein Recht auf ein längeres Verfahren. Die Unterlassung wird nicht vermieden, denn sie ist der Kernpunkt der Warnung bei Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsverletzungen.
Anwaltshonorare und Schadenersatz sind jedoch in der Regel in einem mehr oder weniger weiten Bereich aushandelbar. Dies trifft natürlich insbesondere dann zu, wenn die in der Verwarnung genannten Aufwendungen bereits überhöht waren.