Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Newsletter Zustimmung text
Rundschreiben GenehmigungstextDSGVO: Wie man die Zustimmung richtig einholt (Teil 3)
Durch die DSGVO - Basisdatenschutzverordnung - wird die explizite Zustimmung der Beteiligten zur Verpflichtung für Anbieter von Online-Transaktionen. Im zweiten Teil der Artikelserie habe ich erläutert, wann und in welchen Bereichen personenbezogene Angaben gemacht werden können. Hervorzuheben ist insbesondere die neue Genehmigung zur Datenverarbeitung aufgrund gerechtfertigter (auch wirtschaftlicher) Belange.
Ungeachtet dieser neuen Allgemeingenehmigung sollte die Zustimmung der Beteiligten auch in der DSGVO weiter eine sehr große Bedeutung haben. Die Zustimmung konnte im Netz bereits vor der Reform des Datenschutzes auf elektronischem Wege erteilt werden, daran hat sich wenig geändert. Eine Neuerung ist, dass Zustimmungen durch verbale Erläuterungen oder schlüssiges Handeln (z.B. Nicken) auch außerhalb des Netzes problemlos sind.
Die Verantwortlichen müssen jedoch ihre Zustimmung beweisen und alle Bedenken gehen zu ihren Gunsten (§ 7 Abs. 1 DSGVO). Der Nachweis muss auch über die folgenden Bedingungen erbracht werden, insbesondere, dass die Benutzer angemessen unterwiesen wurden. Die Zustimmung muss von einer zustimmungsfähigen Persönlichkeit in Kenntnis der Sachlage und in Kenntnis der Sachlage in Gestalt einer Deklaration oder einer anderen klaren Maßnahme erteilt werden.
Für Minderjährige ist die Fragestellung, ob eine betroffene Person überhaupt einwilligungsfähig ist, besonders wichtig. Nur gültig ab 16 Jahren - Zustimmung von Kindern. Nach Artikel 8 DSGVO können Minderjährige erst ab dem 16. Geburtstag ihre Zustimmung geben (einzelne EU-Länder können diese auf 13 Jahre herabsetzen, was in Deutschland jedoch nicht der Fall ist).
Es gibt keine simplen und realisierbaren Verfahren, wie z.B. ein Double Opt-in, bei dem nur die Erziehungsberechtigten mit ausreichender Gewissheit einwilligen. Aber die Altersgrenze von 16 Jahren heißt nicht, dass Minderjährige nicht anderweitig aufbereitet werden. Das Einverständnis ist nur eine der vielen Berechtigungen zur Datenverarbeitung (die anderen wurden in Teil 2 dieser Reihe von Beiträgen diskutiert).
Dies bedeutet, dass auch wenn Jugendliche ihre Einwilligung nicht erteilen können, Online-Händler beispielsweise ihre Adresse an Absender weitergeben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO) oder ihre Bewegung auf der Webseite mit Google Analytics auswerten können (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO). Nur wer ohne Folgen nein sagt, tut dies ehrenamtlich.
Wenn der Mensch in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben, dann muss er eine wirkliche Entscheidung in Bezug auf das "Wenn" und das "Wie" der Zustimmung haben. Erst dann ist die Zustimmung fakultativ. Dies bedeutet, dass sich die betreffende Person nicht verpflichtet sehen darf, ihre Zustimmung zu geben. Die Zustimmung der Mitarbeiter ist oft aufgrund der Abhängigkeiten vom Unternehmen erzwungen.
Weil sich die Mitarbeiter aus Furcht vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes natürlich dazu verpflichtet sehen, ihre Zustimmung zu geben, werden sehr große Ansprüche an die Freiwilligenarbeit gestellt. 2. Die Voraussetzungen für günstige Zustimmungen (z.B. für die Mitarbeit am Bonussystem des Unternehmens) sind geringer als bei nur ungünstigen Zustimmungen (z.B. für die Mitarbeitereinschätzung). Sie gilt für die Erbringung von Dienstleistungen, die von einer Zustimmung abhängen (d.h. mit der Zustimmung verbunden sind), die zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.
So ist es zum Beispiel für die Nutzung eines sozialen Netzwerks nicht notwendig, der Bearbeitung Ihrer eigenen Angaben zu werblichen Zwecken zuzustimmen. Dies heißt jedoch nicht, dass das Social Network die gesammelten Informationen nicht für Werbezwecke aufbereiten kann. Viele E-Books werden zum Beispiel gegen Abonnement des Newsletters ausgelesen. Weshalb dieser klar erkennbaren Prozess für die Anwender nicht auf Freiwilligkeit beruhen und meiner Meinung nach nicht leicht zu rechtfertigen sein sollte.
Die Benutzer müssen ihre Zustimmung für die Zukunft zurückziehen können. Die Zustimmung ist nur dann fakultativ, wenn der Benutzer weiß, dass er die Zustimmung wiederrufen kann. Deshalb schlage ich vor, die Widerrufs- und Widerspruchsbelehrung unmittelbar neben der Zustimmung zu stellen, z.B. in einem Online-Formular wie nachfolgend beschrieben und mit der Erklärung zum Schutz der Daten zu verknüpfen: "Hinweise zum Schutz der Daten und zum Widerrufsrecht".
Der Benutzer muss den Verwendungszweck, die Natur und den Anwendungsbereich der Verarbeitung wissen und nachvollziehen. Der Benutzer muss stets klar darüber unterrichtet werden, zu welchem Zwecke seine persönlichen Angaben bearbeitet werden, wie, in welchem Ausmaß, ob seine Angaben an Dritte weitergeleitet werden und wann sie entfernt werden. Wenn es sich jedoch um eine Zustimmung handeln sollte, die zu besonderen Behinderungen oder Ärgernissen führen kann, sollte dies bereits im Zusammenhang mit der Zustimmung hervorgehoben werden.
Zu diesem Zweck kann der obige Vermerk erweitert werden, z.B. bei Einwilligung zum Newsletter: (Hinweis zum Thema Datensicherheit, Leserauswertung, Versanddienstleister und Rücktrittsrecht). Zustimmungen, die auch zwischen andere Bestimmungen fallen (z.B. wenn die Bedingungen die Zustimmung zur Bekanntgabe der Sieger beinhalten ), sollten in Fett-, Rand- oder Schriftfarben unterlegt werden.
Stillschweigen oder Unterlassung allein kann nicht zu einer effektiven Zustimmung verhelfen (d.h. rein opt-out-Lösungen sind keine Zustimmung). Beispielsweise reichen bereits aktivierte Checkboxen (z.B. um dem Versand eines Newsletters im Zuge eines Wettbewerbs zuzustimmen) für die Zustimmung nicht aus. Ihre Nichtverfügbarkeit ist eine Inaktivität, die die Zustimmung nicht rechtfertigen kann.
Beispielsweise wird ein Häkchen gesetzt und die Benutzer werden informiert: "Mit dem Abschicken des Formulares stimmen Sie den angeklickten Zustimmungen zu". Der Benutzer ist nicht ganz inaktiv, da er das Formblatt versendet. Die Zustimmung sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn andere Datenverarbeitungsgenehmigungen nicht gelten.
Auch nach der Reform des Datenschutzes bleibt die Zustimmung wichtig. Andererseits kann die Zustimmung zu jedem Zeitpunkt wiederrufen werden. Deshalb sollte immer zuerst überprüft werden, ob eine der in Teil 2 dieser Beitragsserie erwähnten rechtlichen Zulassungsgrundlagen nicht zutrifft und man weniger von den Anwendern oder Abnehmern abhängt.
Die Gemeinsamkeiten zwischen den Genehmigungen und den gesetzlichen Genehmigungen sind jedoch die hohe Anforderung an die Nachweise. Prüfliste Einwilligung: Benötige ich eine Zustimmung oder gilt eine der anderen Genehmigungen nach § 6 DSGVO? Zweckbestimmung der Verarbeitung, Typ und Geltungsbereich, Offenlegung und Löschen der beauftragten Personen?