Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Internetseite
Website impressumde). Die Website muss jedoch kein Online-Shop sein, um Interesse zu wecken.
alles was Sie wissen müssen
Jeder Internetauftritt benötigt ein Impressum. In Ordnung, nicht auf jeder Seit. Schätzungsweise 90% aller Websites und Weblogs fallen jedoch unter die Abdruckpflicht nach TMG, auch Provider-Identifikation oder Provider-Identifikationsnummer. Impressumsverletzungen gehören seit Jahren zu den Warnklassikern im Internet. Es ist nicht so schwierig, ein komplettes Impressum zu erzeugen und es richtig auf Ihrer eigenen Website zu integrieren.
InhaltsverzeichnisImpressumpflicht: Was ist ein Impressum? Kann bei Verstößen gegen die Abdruckpflicht gewarnt werden? Für wen ist ein Impressum erforderlich? Auch für Privatpersonen? Wohin muss das Impressum auf der Webseite eingefügt werden? So erstellen Sie einen korrekten Abdruck? Der folgende Artikel soll den Betreibern helfen, Rechtsrisiken und Warnungen im Falle eines fehlerhaften Impressums zu umgehen und erläutert die Aufdruckpflicht.
Mit unserem kostenfreien Aufdruckgenerator können Sie auch gleich Ihren individuellen Aufdruck gestalten. Was ist ein Impressum? Das Impressum enthält eine ladbare Adresse des Betreibers einer Webseite, so dass Rechtsansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können. Aus § 5 TMG und 55 RStV resultiert die Verpflichtung zur sogenannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht).
Die Impressumpflicht besteht darin, dass die Benutzer der Website wissen sollten, mit wem sie es zu tun haben. Die Bezeichnung "Impressum" kommt aus dem Pressegesetz, hat sich aber auch für Websites etabliert, die nicht der Fachpresse zugeordnet werden können, wie z.B. Online-Shops, Firmen-Websites oder semiprivate Websites. Können Verletzungen der Abdruckpflicht gerügt werden?
Verletzungen der Abdruckpflicht wurden in den vergangenen Jahren tausende Male gerügt. In einigen Fällen sind die Richter der Ansicht, dass bei fehlender oder unvollständiger Abdrucknahme eine Rechtsverletzung vorliege. Hier unterscheiden sich andere Gerichtshöfe und gehen davon aus, dass gewisse Verletzungen der Impressumsbestimmungen nicht zu beanstanden sind, zum Beispiel das Hansestatische und auch das Koblenzer Oberlandesgericht.
Jedem Seitenbetreiber sollte aufgrund der widersprüchlichen Rechtssprechung klar sein, ob er ein Impressum braucht und welche Daten darin gespeichert werden müssen. Wer braucht ein Impressum? Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ist für "geschäftsähnliche Online-Dienste" ein Impressum erforderlich. Sie haben daher eine Impressumpflicht. Dagegen verweist die Bestimmung des 55 Rundfunkstaatsvertrag (RstV) auf die inhaltliche Gestaltung der Webseite für die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Impressums.
Demnach ist ein Impressum erforderlich, wenn (regelmäßig) publizistisch und redaktionell konzipierte Beiträge ins Netz gestellt werden, die zur Meinungsfindung dienen können. Falls ja, besteht eine Abdruckpflicht nach TMG für alle oder nur für die Besten? Wer urteilt, ob Content im Netz irrelevant ist oder die Grenzen journalistischer "wertvoller" Contents durchschritten ist?
Impressum auch für Privatpersonen? Reine Privat-Websites sind zunächst von der Pflicht zum Impressum ausgeschlossen. 5 Die TMG bezeichnet geschäftsähnliche Online-Dienste, die eine Identifikation des Anbieters erfordern. 55 Der RStV geht auch davon aus, dass für Websites, die ausschliesslich privaten oder familienbezogenen Zielen gewidmet sind, kein Impressum erforderlich ist. Wenn Sie also Bannerwerbung oder Affiliate-Programme auf Ihrer Website schalten, sollten Sie ein Impressum einfügen.
Das Gebiet der publizistischen Beiträge oder redaktioneller Beiträge im Netz ist noch nicht klar. Daher sollten auch Blogs und Foren-Betreiber ein Impressum haben. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass nur solche Webseiten, die sich eigentlich auf reine Privat- und Familieninhalte (mein Kleinkind, meine Hauskatze, mein Haus) beziehen, von der Abdruckpflicht nach TMG auszunehmen sind.
Allen anderen Betreibern sollte ein Impressum zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stehen. Wo muss das Impressum auf der Webseite sein? Das Menü sollte "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" heißen. In einem Popup-Fenster sollten die Impressum-Informationen nicht angezeigt werden, da diese von vielen Benutzern ausgeblendet werden.
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