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Namen Patentieren
Patentierung von NamenPatentieren Sie einen Namen: Das was funktioniert & was nicht funktioniert
Falls Sie Ihr eigenes Geschäft starten wollen oder eine gute Produktidee haben, ist einer der ersten Schritt die Suche nach einem Namen. Und da diese Einmaligkeit natürlich nicht wehrlos der Gnade der Konkurrenz ausgesetzt sein sollte, fragt man sich sicher, wie man den Namen am besten schützen kann. Vielleicht durch Patentierung?
Du solltest deinen Namen besser im Büro absichern. Es gibt vier gute Argumente, sich auf den amtlichen Datenschutz zu verlassen: Doch warum ist das so, wenn der amtliche Namensschutz so bedeutend ist? Patentiert werden können nur verfahrenstechnische Innovationen (z.B. aus der Prozesstechnik oder der Biotechnologie). Hierfür ist das Patentgesetz maßgebend.
Nicht zu verwechseln sind die Bezeichnungen Patente und Marken, da die Vorgehensweisen bis zur Patenterteilung (Patent) und Registrierung (Marke) sehr verschieden sind. Wie wir bereits erwähnt haben, können Namen oder Logos in Markenform geschützt werden. Die Anmeldung wird beim DPMA eingereicht, wenn es sich um eine Gemeinschaftsmarke handelt.
Wenn Sie den Namen EU-weit verteidigen wollen, ist das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) die erste Adresse. Die Eintragungshindernisse können die Registrierung Ihrer Handelsmarke vereiteln. So darf die Handelsmarke beispielsweise nicht gegen die gute Sitte und die Ordnung verstossen. Unbedingt erforderliche Eintragungshindernisse werden vom HABM für jede Anmeldung geprüft.
Als Anmelderin sind Sie jedoch allein für die so genannten relative Eintragungshindernisse verantwortlich: Die angemeldete Gemeinschaftsmarke darf nicht zu sehr mit den eingetragenen früheren Gemeinschaftsmarken vergleichbar oder gar gleich sein. Andernfalls ist die Gefahr einer Verwechslung groß und Ihre Handelsmarke ist nicht unterscheidungskräftig. Anders als bei reinen Eintragungshindernissen werden diese Fragen jedoch nicht vor der Registrierung im amtlichen Register geprüft.
Deshalb sollte immer eine sorgfältige Suche nach früheren Warenzeichen geplant werden. Dann sind amtliche Warenzeichen viel einfacher zu beweisen und zu durchsetzen als unregistrierte Namen oder Logos. Fachanwälte für Markenrecht gewährleisten, dass der Markenschutz ein absoluter Erfolgsfaktor ist. Die Eintragung einer Handelsmarke ist einfach und rasch.
"Darf ich meinen Namen patentieren lassen? Unglücklicherweise ist die Lösung immer dieselbe (ernüchternd), da es kein "Namenspatent" gibt. Aber es gibt "Namen", die Sie beschützen können!...... Im Bereich des geistigen Eigentums ist vielen klar, dass gewisse Rechte an geistigem Eigentum, wie zum Beispiel das Patent, Sinn machen. Weil Tüftler mit dem Patent wirtschaftlich profitieren können und die unbefugte Nutzung ihrer....