Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Wohnung Mietrückstand
Beendigung der Mietrückstände in der WohnungBeendigung wegen Mietrückständen: Betriebskostengutschrift wird nicht berücksichtigt.
Befindet sich Ihr Mietinteressent mit einer Mindestmiete von 2 Monaten im Rückstand, können Sie den Vertrag als Mietinteressent auflösen. Aber was, wenn der Pächter behauptet, noch eine Gutschrift aus der Betriebskostenrechnung zu haben? Wenn diese Gutschrift die Rückstände auf weniger als 2 Monate reduzieren würde? Gleichwohl hat der BGH entschieden, dass die Kündigung rechtskräftig ist (Urteil vom 24.08.2016, Rechtssache VIII ZR 261/15).
Im Rheinland hatte eine Wirtin die Wohnung umfassend renoviert. Aber der Pächter bezahlte nur noch die vorhergehende, deutlich geringere Mietgebühr. Etwa 2 Jahre später hatten sich auf diese Art und Weise Rückstände in Höhe von 2 Monaten angesammelt. Dies veranlasste die Hauswirtin, den Vertrag ohne Vorankündigung zu beenden. Kurze Zeit später bekam der Pächter die Betriebskostenrechnung.
Danach hatte er Anspruch auf ein Kreditsaldo, das zwar nicht ausreicht, um den Mietrückstand komplett zu decken, den Rückstand aber mindestens unter die Obergrenze von 2 Monaten Miete drückt. Pächter: Für den Pächter sei dies eine eindeutige Sache: Die Kündigung sei daher nicht legal, sagte er.
Immerhin war er nach Begleichung seiner Rückstände mit dem Kreditsaldo weniger als 2 Monate im Verzug. Der BGH sah das aber anders: Der Kredit hätte seine Mietverbindlichkeiten nur zum Teil, aber nicht ganz zurückgezahlt. Sie hätte daher im Sinne der "Nachfrist" nach Erhalt der Kündigung keine Auswirkungen mehr auf den Nutzen des Leasingnehmers.
Auch folgende Leistungen sind für Sie interessant: Die Erfahrung hat gezeigt, dass Mietern die Miete oft zu hoch ist. Der BGH hat nun in einem zufriedenstellenden Ergebnis festgestellt, dass im Falle einer ungerechtfertigten.... Ein vertragswidriger Auszug eines Mieters vor Ende der Kündigungsfrist ist für Sie als Eigentümer unangenehm. Die Sanierung der Wohnung, die Suche nach einem neuen Bewohner und der Verlust der Miete verursachen erhebliche Schäden.
Ein Lastschriftverfahren ist eine tolle Sache: Sie als Eigentümer können Ihre Mietsumme rechtzeitig belasten und die Bewohner müssen sie nicht jeden Tag neu einziehen. Vorausgesetzt der Pächter hat eine Bankeinzugsermächtigung gegeben und der Hausherr.... Wenn Sie mit Ihrem Pächter einen befristeten Pachtvertrag abgeschlossen haben, hat der Pächter wenig Zeit, um frühzeitig auszubrechen.
Deshalb greift der Nutzer immer wieder auf den so genannten "Untervermietungstrick" zurück - als Hausherr können Sie.... Es ist nach einem derzeitigen Urteils des BGH durchaus sinnvoll für gewerbliche Großvermieter, eine Kündigung auch ohne antwortliche Unterstützung bei gesetzlich simplen Umständen zu erwirken. In diesem Zusammenhang ist es ihm gelungen, mit dem Pächter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Nachdem dieser Mietvertrag abgeschlossen wurde und noch bevor die Bewohner die Wohnung verlassen haben....