Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Mietrückstand

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Mietrückstände im Wohnimmobilienrecht ich habe mehrmals auch in diesem Forums lesen können, dass im Falle einer Mietreduzierung für den Mieter das Recht auf fristlose Kündigung besteht, wenn durch die Mietreduzierung im Lauf der Zeit eine Mietrückstände in der Größenordnung von zwei monatlichen Mieten entstanden sind. Ist das wirklich so? Hauswirt gibt Nachricht ohne Nachricht und Akten (mit einer guten Erfolgschance) Tätigkeit für Räumung. ..

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Stimmt es nicht, dass eine Mietminderung, ob gerechtfertigt oder nicht, eine fristlose Kündigung ausschließt? Sept. 2006 Pächter in dieser Ferienwohnung. Über Mietrückstände wurde nicht diskutiert. Am 08.04. hat mich mein Hauswirt unter ZeugInnen einen öffentlichen Brief in meinen Postkasten geschleudert als er eine " fristlose Kündigung ausspricht .

Der Mietrückstand meiner Pächter ist nahezu so groß, dass ich das Recht habe, den Mietvertrag ohne vorherige Zahlung zu beenden. Kann ich den Veranstalter aus 2 GrÃ?nden, 1) wegen MietrÃ?ckstand und 2) wegen persönlicher Nutzung (gesetzliche KÃ?ndigungsfrist) fristlos kÃ?ndigen? Ich möchte auch aus eigenem Bedarf beenden, weil die randlose Kündigung ihre Wirksamkeit einbüßt, sobald die Pächter die Rückstände begleichen.

Die Mieterin ist mit 2,5 Monaten Miete im Verzug. Morgen trete ich über meinen Rechtsanwalt zurück. Muss ich dem Vermieter trotz Mietrückstand eine funktionierende Mietwohnung zur Verfügung stellen oder nicht mehr wegen der Kündigung, die ich nächste Woche wegen Mietverschuldung erteile? Dass ich ihn ohne Kündigung entlassen kann, kombiniert mit einer ordnungsgemäßen Entlassung (es war tatsächlich ein 2-Jahres-Vertrag....), weiss ich bereits.

Die Mieterin hat uns informiert, dass sie nicht in der Lage sein wird, die Rückstände auf Dauer zu bezahlen und dass auch die künftige Pacht nicht fristgerecht und wahrscheinlich nicht ausbezahlt wird. - eine fristlose Kündigung nützlich ist, um weiteren Schäden vorzubeugen? - Widerspruch zwischen Grundpfandrecht und fristloser Kündigung? Antworte dem Pächter ".... etwas ging daneben mit dem Dauerauftrag...."

Kein Mietzins für den Monat Mietbeginn bis 25.03. 2013 -25.03. 2013 Mahnung des Mieters wegen Mietmangels, Zahlungsfrist bis 10. 2004. 2013 -25.03. 2013 Erinnerung an den Mieters wegen nicht erfolgter Kautionszahlung, Zahlungsfrist bis 10. 2004. 2013 -05.04. 2013 kein Mietbeginn für den Monat Mai 2013 -05. Mieten und Hinterlegen keine Quittung Meine Fragen: Kündigung im Zusammenhang mit Mietrückständen: a: Kann ich aus gutem Grunde (Rückstand in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) fristlos/ausnahmsweise fristlos kündigen?

Sollte zumindest eine rechtzeitige Kündigung möglich sein? Können die Bewohner im Falle einer fristlosen Kündigung Schadensersatzansprüche gegen mich einfordern? Zugleich bleibt der Hausverwalter zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB bei unvollständiger Entschädigung berechtigt. Jetzt unsere Frage: Kann uns wirklich mit einer fristlosen Kündigung gedroht werden? für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter (Mietvertrag, der in der Regel am 31. März 2007 ausläuft bei einer Kündigungsfrist von einem Monat)?

wenn der Mietzins von 412 EUR gezahlt wurde) hat mir sein Rechtsanwalt folgende Kostenabrechnung geschickt: a) Mietrückstand (3 MM) 1236 EUR b) Rechtsanwaltskosten: Sachwert mindestens 6180 EUR (Jahresmiete wegen Kündigung gemäß 19 GKG, zuzüglich Mietzins und allfälliger Nebenkostenrückstände) 487,50 EUR 1,3 Betriebskosten-Nr. Wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt des Eigentümers mich ohne Ankündigung absagt, ist es für mich nicht verständlich, warum er die ausstehende Mietgebühr bis zum regulären Vertragsende als Objektwert zusammenfasst...darf er....?

kann ich die Bezahlung in Anwaltsgebühren und Mietrückstände aufteilen, ohne rechtliche Maßnahmen zu erwarten....oder welche Termine für welche Zahlungen gesetzt werden...das wird im Brief nicht klargestellt. Grundlage hierfür sind für uns folgende Fakten: - verbale Kündigung durch den Hausherrn am 18.01.07, da wir unsere Mietzahlung nicht leisten sollen (Miete ist immer von uns gezahlt worden, eine vollständige Barmiete (dafür gibt es einen Zeugen) und einmal 70 in Bargeld, der Restbetrag per Überweisung) - verborgene Defekte in der Wohnung: Heizkörper arbeiten in einem Kinderschlafzimmer und im Bad nur auf dem allerhöchsten Niveau.

Da wir die oben angeführten Stellen noch nicht aufgelistet hatten, da wir bereits verbal ohne Kündigung beendet wurden, möchte der Hausherr die angebliche Mietrückstand und die März-Miete, dann wäre er zur Kündigung des Mietvertrages bereit. In diesem Fall würde er uns aus dem Mietvertrag entlassen. Weil einer der beiden Mieter mit mehreren Monaten Miete im Verzug ist, hat mir der Veräußerer geboten, diese Miete im Laufe des Kaufs zu kaufen, um einen Kündigungsgrund zu haben.

Muss ich falls erforderlich von meinem Recht zur fristlosen Kündigung sofort nach Eigentumsübertragung gebrauch machen, oder kann ich zunächst nur die Bezahlung der Rückstände verlangen und, da nicht zu befürchten ist, dass die Bewohner ihr Zahlungsverhalten verändern, erst zu einem späten Termin kündigen? Worauf muss ich noch einmal besonders achten und wie kann ich sicher sein, dass die Bewohner diese Konzession nicht in Anspruch nehmen und dass ich mir selbst einen Vorteil verschafft habe (fristlose Kündigung)?

Der Hausmeister ist während des Anrufs total ausgeflippt, hat mich angeschrien, mich als "Klugscheißer" bezeichnet, die Ferienwohnung wegen meiner Unverfrorenheit gekündigt und das Telefonat abgebrochen. Kurze Zeit später bekam ich eine schriftliche Kündigung. .... Mietrückstände (das bedeutet wahrscheinlich die von mir für den Zeitabschnitt vom 15.11. bis 15.12. 2008 beanspruchte Mietminderung) 3. unangemessenes Benehmen gegenüber dem Verwalter 3. vorsätzlicher Schaden für den Vermieter Aus Ihrer Perspektive, wie ist die Rechtslage?

Vor etwa 3 Wochen hat sie die Einrichtung nach ihrem Rücktritt demonstriert und in den Innenhof gebracht. B: Bei Kündigung ohne Beachtung der Frist durch den Eigentümer haften die Bewohner für Mietausfall, Nebenkosten und sonstige Auslagen. C, Ist der Pächter trotz Erinnerung mehr als 3 Monate mit einer monatlichen Pacht im Verzug, kann der Pächter das Pachtverhältnis ohne Fristsetzung auflösen.

Im Falle eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermietvermögen des Leasingnehmers ist der Leasinggeber befugt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen. Bei verspäteter Mietzahlung verklagt der Mieter die Zwangsräumung des Mietobjektes, obwohl die Tilgung der Forderungen in Teilbeträgen vorgesehen war.

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