Ebay Privatverkauf Formulierung 2016

Die Ebay Private Sales Formulierung 2016

Stellen Sie sicher, dass der Wortlaut klar ist. Aber die Formulierung gibt ihm keine Sicherheit. Warnungen, Haftung usw. aufgrund von "gefährdeten" Formulierungen. Stimmt die folgende Formulierung und ist sie ausreichend?

"Der Verkauf der Ware erfolgt durch Privatpersonen ohne jegliche Gewährleistung.

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Die Verkäuferin ist dazu angehalten, dem Kunden die Produkte ohne Sach- und Rechtsmängel zu überlassen - unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Anbieter handelt. Bei Mängeln der gelieferten Produkte steht dem Besteller ein Gewährleistungsanspruch zu. Liegt ein Mangel bei Lieferung der Sache vor, kann der Besteller grundsätzlich: Für diese Mängelansprüche besteht eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren (§ 438 BGB).

Wichtiger Hinweis: Es ist ein häufiger Missverständnis, dass die Garantie alle innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auftretenden Irrtümer absichert. Diese Garantie ist keine beschränkte Dauerhaftigkeitsgarantie, sondern gewährt dem Besteller Rechte für den Falle, dass der Gegenstand bei Lieferung fehlerhaft ist. Achtung: Wenn Sie in der Artikelbezeichnung überhaupt keine Garantiebestimmungen machen, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit von zwei Jahren!

Wie kann ich als Privatverkäufer die Garantie für den Gegenstand ausnehmen? Als Privatverkäufer können Sie die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsansprüche des Bestellers prinzipiell einschränken oder ganz ausgrenzen. Der Garantieausschluss ist mit dem Besteller nur dann gültig vereinbar, wenn Sie einen eindeutigen Verweis darauf unmittelbar in Ihrer Warenbeschreibung anbringen. Nur wenn der Besteller bereits vor Vertragsabschluss darüber unterrichtet wird, ist der Garantieausschluss effektiv geregelt.

Vergewissern Sie sich, dass der Wortlaut klar ist. Es ist wichtig, dass Sie die rechtliche Gewährleistungen ausklammern. Die Gewährleistungsverpflichtung ist die freiwillig abgegebene Zusatzverpflichtung eines Anbieters, für eine einwandfreie Funktionalität oder eine gewisse Produktqualität oder Lebensdauer eines Produktes über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus zu bürgen. Ein klarer Garantieausschluss könnte lauten: "Die Waren werden ohne jegliche Gewähr veräußert.

Der Gewährleistungsausschluß gilt nicht, wenn Sie einen Sachmangel verheimlicht haben oder wenn Sie vorsätzlich unrichtige Informationen über den Gegenstand geben. Ein Ausschluss der Gewährleistung steht den Ansprüchen des Bestellers auch dann nicht entgegen, wenn er zugesicherte Eigenschaft der Sache hat (siehe zu diesem BGH, Urt. v. 19.12. 2012, Ref.: VIII ZR 96/12).

Sie können sich nicht auf einen Garantieausschluss berufen, auch wenn Sie eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben. Eine Garantieübernahme kann bereits darin ersichtlich sein, wenn Sie in der Artikelbezeichnung eine gewisse Eigenart des Produktes absichern. Ist ein Garantieausschluss für den mehrmaligen Gebrauch zu formulieren?

Wird ein Garantieausschluss mehrmals in Anspruch genommen (es reicht bereits aus, ihn zwei- bis dreimal zu verwenden), so ist dies eine sogenannte AGB. Es ist egal, dass Sie ein Privatverkäufer sind. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Körper- und Gesundheitsschäden können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies dem Lieferer anzulasten ist (§ 309 Nr. 7 a) BGB).

Schadenersatzansprüche für andere Schadensfälle können in den AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn dem Auftragnehmer besonders grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (§ 309 Nr. 7 b) BGB). Der Ausschluß oder die Kürzung der Garantie für neue Erzeugnisse ist ungültig (§ 309 Nr. 8 b) BGB). Der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Garantieausschluss, der diese Bestimmungen nicht einhält, ist pauschal ungültig, mit der Konsequenz, dass dann wiederum die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit von zwei Jahren abläuft!

Im Falle der mehrmaligen Anwendung eines Garantieausschlusses für den Kauf von gebrauchten Waren können Sie Ihren Garantieausschluss wie folgt ausformulieren: "Die Waren werden ohne Garantie veräußert. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers sowie wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2.

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