Regelung 450 Euro Job

Reglement 450 Euro Job

Für die Minijob-Bestimmungen gelten ausnahmslos 450 Euro. Gegenüber der bisherigen Regelung besteht eine allgemeine Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie einen oder sogar mehrere 450-Euro-Jobs haben, müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Die strengen Mindestlohnvorschriften gelten auch für Minijobber. Ich interessiere mich für die Regelungen zur Kurzzeitbeschäftigung zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung, die regelmäßig 450 Euro pro Monat nicht übersteigt.

Minijobs für Clubs - Ländersportbund Berlin

kann als vernachlässigbar klassifiziert werden. Als Kurzzeitbeschäftigung wird eine Tätigkeit angesehen, die wegen ihrer Laufzeit als unbedeutend erachtet wird. Ein Arbeitsverhältnis, das aufgrund der Vergütung als gering einzustufen ist, wird als gering bezahlte Arbeit bezeichne. Mini-Jobber können seit dem ersten Januar 2013 mehr verdienen: Bis zu 450 Euro statt bisher 400 Euro können in den Lohnbeutel gehen.

Zugleich sind jedoch alle ab 2013 neuen Mini-Jobber rentenversichert. Geringfügige Arbeitnehmer können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. Die Arbeitgeberpauschale von 15 Prozentpunkten verbleibt in jedem Falle, so dass die Mini-Jobber auch ohne selbständige Bezahlung reduzierte Rentenansprüche haben. Bei den bisherigen Minijobbern ist bis auf weiteres alles gleich geblieben.

Diejenigen, die im Jahr 2012 noch nicht den gesamten Rentenversicherungsbeitrag bezahlt haben, müssen dies auch im Jahr 2013 nicht tun. Steigt jedoch das Entgelt des Mini-Jobbers auf einen Wert zwischen 400 und 450 Euro, findet das neue Gesetz automatische Anwendung auf die Arbeit. Wer wie alle Teilzeitbeschäftigten keinen Vollbeitrag zur Pensionskasse leisten will, beantragt bei seinem Dienstgeber lediglich die Ausschlusspflicht.

Die reguläre Monatsvergütung kann ab 2013 bis zu 450 Euro erreichen. Abweichend von der vorherigen Regelung gibt es eine allgemeine Pensionsversicherungspflicht. Der Verbandsmitarbeiter erhält somit nicht mehr die 450 Euro "brutto für netto". Stattdessen wird der Rentenversicherungsbeitrag in Form der Abweichung zwischen dem RV-Pauschalsatz (15%) und dem derzeit gültigen RV-Beitragssatz für Pflichtversicherte (18,9%), d.h. 3,9% von der Minijob-Vergütung, "abgezogen".

Wenn der Verband bzw. Verband vor 2013 über Minijobs mit Arbeitsverträgen verfügt, gilt die Freiheit der Rentenversicherung weiter. Bei bestehenden Fällen mit einer monatlichen Gebühr von bis zu 400 Euro gibt es eine Vertrauensschutzverordnung. Der Rentenversicherungsstatus ist somit unverändert; der Höchstbetrag von 400 Euro pro Monat wird nach wie vor "brutto für netto" gezahlt, könnte aber auf Wunsch die Rentenversicherungsverpflichtung aussuchen.

Wenn jedoch die Vergütung von Arbeitnehmern, die seit 2012 oder später auf einer 400-Euro-Basis beschäftigt sind, ab Jänner 2013 oder später durch eine entsprechenden Vertrag auf bis zu 450 Euro/Monat angehoben wird, ist in diesen FÃ?llen auch die Rentenversicherung aus der Anpassung der VergÃ?tung obligatorisch. Bei Einreichung des entsprechenden Antrags auf Freistellung von der obligatorischen Rentenversicherung muss sich der Verband innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Allen Arbeitgebern, die bereits vor 2013 einen Mini-Jobber eingestellt hatten, stand bereits ein Infobrief des Mini-Job-Centers zu den neuen Regelungen in ihrem Postfach zur Verfügung. Wer ab 2013 erstmals einen Mini-Jobber einstellt, erhält zusätzlich ein Bewerbungsschreiben des Mini-Job-Centers mit weiteren Angaben zum Arbeitsverhältnis. Sämtliche Infos zu den Mini-Jobs und den neuen Regelungen für 2013 unter www.minijob-zentrale.de.

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