Mieter richtig Abmahnen

Richtige Warnung des Mieters

Was soll eine Warnung beinhalten? Allerdings muss die Pflichtverletzung schwerwiegend sein, und Sie müssen den Mieter schriftlich daran erinnern, mit Vorteil registriert. Bei vielen Mietern sind die Vertragsverletzungen nicht wirklich bekannt. Auf eine Abmahnung wird unter den folgenden Bedingungen verzichtet: M. Eur hilft Ihnen, wie Sie sich als Mieter richtig verteidigen können, bevor in einem solchen Fall eine Räumungsklage entsteht.

Bei den Vermietern: Richtige Warnung - Anwälte Dr. Geisler, Dr. Franke und die Bielefelder Mitarbeiter

Auch während eines Mietvertrages ist es von Bedeutung, sich als Mieter korrekt zu benehmen, wenn ein Mieter gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt. Verursacht beispielsweise ein Mieter immer wieder Lärm auf Kosten anderer Mieter/Hausbewohner oder kommt ein Mieter seinen Mietzahlungsverpflichtungen immer wieder nicht pünktlich nach, ist es von Bedeutung, dass der Mieter richtig und pünktlich auftritt.

Hierzu stehen dem Hausherrn die Mittel der Verwarnung zur Verfügun. Diese Warnung hat oft den Effekt, dass sich der betroffene Mieter in Zukunft vertragsgemäß aufführt. Andererseits ist eine Verwarnung in vielen FÃ?llen eine Grundvoraussetzung fÃ?r eine rechtlich wirksame KÃ?ndigung, falls der Mieter trotz einer Verwarnung weiterhin vertragswidrig handelt.

Daher sollte der Hausherr die folgenden Punkte im Hinblick auf eine mögliche Verwarnung beachten: Ab wann soll ich eine Mahnung an einen Mieter senden? Aussprechen einer Warnung richtig? Welchen Inhalt sollte eine Warnung haben? Sollten Sie weitere Informationen zu einer Mieterwarnung haben oder Unterstützung bei der Erstellung einer Verwarnung brauchen, wenden Sie sich an uns.

Der Mieter beheizt seine Immobilie nicht - Was tun?

Doch in der Wintersaison laufen die Heizungen in den meisten Bundeshaushalten nicht für alle auf Hochtouren: Manche Mieter beheizen gar nicht oder kaum. Der Grund kann unterschiedlicher Art sein, z.B. dass die Mieter im Ferien sind, nur am Wochende oder einmal im Monat in der gemieteten Wohnung verbringen.

Doch was für den Mieter "kein Problem" ist, kann für den Hausherrn rasch zum Nachteil werden, denn bei Kälte und Kälte droht das Einfrieren von Rohren und Drähten. Doch auch an kalten, nassen Tagen schützen regelmäßige Erwärmung vor Feuchteschäden und Schimmel. Man kann als Wirt mahnen, wenn der Mieter nicht genügend in der Behausung aufheizt.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie richtig handeln, wenn Ihr Mieter nicht aufheizt. Der Wärmeverpflichtung folgt aus der Fürsorgepflicht des Vermieters, die gemietete Immobilie sorgfältig zu pflegen. Die Mieterin ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Wohnungszustand aufrechterhalten und Schäden verhindert werden.

Dazu gehört auch die regelmässige Beheizung und Belüftung. Die Vernachlässigung der Wärme während der Heizsaison bedeutet, dass Reif und Vereisung zum Bersten von Wasserrohren und -leitungen oder zu Schäden durch Feuchtigkeit führen können, weshalb eine vorsorgliche Erwärmung - zumindest in der Frostschutzphase - erforderlich ist. Die Vermieterin kann vom Mieter die Einhaltung seiner Heizverpflichtung einfordern.

Der Mieter ist dazu verpflichtet: Das heißt, er muss auch bei Abwesenheit aufheizen! Die folgenden Ausführungen erläutern, was der Mieter bei seiner Pflegepflicht noch zu beachten hat und wie er richtig heizt und lüftet: "Die Pflegepflicht des Pächters - Was muss der Pächter beachten?

Wenn der Mieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt und nicht beheizt, muss er gewarnt und darauf hingewiesen werden, dass er zur Beheizung gezwungen ist. Hier hat der Hauswirt einen rechtlich vollstreckbaren Leistungsanspruch: gleichgültig, ob der Mieter im Urlaub ist, einen fremden Aufenthalt absolvieren muss oder gerade in der Mitte des Umzugs steht: die Behausung an kühlen Tagen steht frei, beheizt werden soll oder jemand zuweist, was aufwärmt.

Für den Wirt ist es von Bedeutung, dass er richtig, d.h. schnell und entschlossen warnt. Ein unverbindlicher Hinweis oder ein Hinweis im Flur mit dem Slogan "An alle Mieter....!" genügt nicht. Die Vermieterin sollte daher in der Verwarnung exakt darlegen, welche Pflichtverletzung besteht und was vom Mieter zu erwarten ist. Das heißt ganz klar, dass dem Mieter erklärt werden muss, wie er heizt.

Außerdem sollte die Warnung immer mit einem Zeitlimit kombiniert werden. Wenn der Mieter sein Benehmen innerhalb dieser Zeit nicht ändert, ist eine wiederholte Verwarnung oder Stornierung vorzunehmen. Die korrekte Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Fall ab. Die Kündigungsfrist wegen fehlender Heizung ist das zuletzt erlaubte Mittel, das der Mieter in Anspruch nehmen kann, wenn er sich nicht meldet.

Das Risiko von Schäden durch Reif oder Hypothermie des Wohnhauses oder der Ferienwohnung muss vom Mieter nicht übernommen werden. Versäumt der Mieter die Beheizung der Immobilie über einen größeren Zeitabschnitt, handelt es sich um eine nicht unwesentliche Pflichtübertretung, die den Mieter zur Anzeige berechtigen, so z.B. im Falle des Landgerichts Frankfurt/Main (Westfalen), Urteils vom 20. November 2007, Az.: 10 S 163/07. In diesem Falle wurde der Mieter mehrfach erfolglos verwarnt.

Das Beheizen der Ferienwohnung ist Aufgabe des Mieters, um das Mietobjekt vor Beschädigungen zu bewahren. Verstößt der Mieter gegen diese Sorgfaltspflichten und erwärmt sich nicht ordnungsgemäß, kann der Mieter warnen und aufhören.

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