Kündigung Auszubildende

Entlassung von Auszubildenden

Egal, ob Sie entlassen wurden oder selbst kündigen wollen: Kündigung erst nach schwerwiegenden Verstößen Auszubildende dürfen auch nach wiederholtem Fehlverhalten nicht einfach entlassen werden. Für minderjährige Auszubildende wird sie erst wirksam, wenn sie von ihren gesetzlichen Vertretern zugelassen werden. Die Kündigung kann aus folgenden Gründen erfolgen:. Manche Auszubildende sind zu Beginn ihrer Ausbildung noch minderjährig.

Während der Bewährungszeit

Die Vertragsparteien können während der Bewährungszeit den Lehrvertrag ohne Angaben von GrÃ?nden kÃ?ndigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Es ist jedoch auch nicht möglich, eine schwangere Frau während der Bewährungszeit zu abtreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form vor Ende der Testphase beim Vertragsnehmer eingehen. Wie kann ich nach Ende der Testperiode abmelden?

Eine fristlose Kündigung nach Ablauf der Bewährungszeit ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Ein reguläres Ende des Schulungsverhältnisses ist weder möglich, noch kann es effektiv durch einen Vertrag geregelt werden. Ab wann kann das Unternehmen den Praktikanten benachrichtigen? Verhaltensgründe.

Die Nichteinhaltung des Ausbildungsvertrages kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Je lÃ?nger das AusbildungsverhÃ?ltnis bisher ohne Unterbrechungen dauerte, um so strenger werden die Voraussetzungen fÃ?r eine verhaltensbezogene KÃ?ndigung sein. Die Kündigung ist um so schwieriger, je weiter der Auszubildende sich der Prüfung nähert. Lediglich bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen, wie z.B. der geplanten Veruntreuung einer großen Geldsumme, kann in Ausnahmefällen ohne Vorwarnung gekündigt werden.

Der Grund für eine verhaltensbezogene Kündigung - und zwar immer abhängig vom jeweiligen Fall - kann nach einer Verwarnung liegen: Eine Kündigung ist personenbezogen, wenn es in der Persönlichkeit des Praktikanten Grund zur Kündigung gibt, ohne dass ihm diese im Rahmen des Arbeitsvertrags angelastet werden kann. Es ist keine Vorwarnung notwendig. Persönliche Beendigungsgründe - dabei kommt es immer auf den jeweiligen individuellen Fall an - können sein:

Prinzipiell ist die Bewährungsfrist für die Eignungsprüfung maßgebend. Dies ist nur in Ausnahmefällen der Fall, wenn die ursprüngliche Befähigung nach dem Ende der Bewährungszeit erlischt, z.B. durch Krankheit / Behinderung oder die mangelnde Befähigung nachweisbar erst nach Ende der Bewährungszeit feststellbar war. und die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten nicht mehr erlangt werden können oder die Sicherheitsgefahren für das Unternehmen dadurch zu hoch werden.

Wenn der Auszubildende alkohol- oder drogenabhängig ist, gilt das gleiche wie bei einer Kündigung wegen Erkrankung. Befindet sich der Auszubildende in Haft oder muss er eine Haftstrafe verbüßen, kann er seinen Ausbildungsverpflichtungen nicht gerecht werden. Die Kündigung ist daher nur dann berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Entlassung nicht innerhalb der Einarbeitungszeit zu erwarten ist.

Ein Warnschreiben ist hier nicht erwünscht. Kündigungsgründe aus betrieblichen Erwägungen können sein: Der Auszubildende kann den Lehrvertrag auch erst nach dem Ende der Probezeit auflösen. Für die Kündigung durch das Unternehmen werden die gleichen hohen Anforderungen gestellt. Verletzt der Lehrbetrieb seine Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag, kann der Auszubildende aus Verhaltensgründen gekündigt werden.

Lediglich bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann die Kündigung ohne Vorankündigung unmittelbar erfolgen. Gründe für eine Kündigung aufgrund von Verhalten - dabei ist es immer vom jeweiligen Fall abhängig - können sein: Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses können z.B. bei einem Betriebswechsel oder einer Verlegung der Schulungsabteilung an einen anderen, weit entfernt liegenden Standort sein. In diesen FÃ?llen ist eine Verwarnung durch den Auszubildenden nicht erforderlich. oder er will eine Lehre in einem anderen Ausbildungsberuf absolvieren.

Diese Kündigung muss ebenfalls in schriftlicher Form mit Begründung der Kündigung (Beendigung oder Wechsel der Tätigkeit) vorgenommen werden (§ 22 Abs. 3 BBiG). Wie muss die Kündigung aussehen? Eine Kündigung muss in schriftlicher Form unter Nennung des wesentlichen Grundes der Kündigung ausgesprochen werden (§ 22 Abs. 3 BBiG). Die Kündigungsgründe sind so detailliert anzugeben, dass der Adressat klar erkennt, um welche Vorkommnisse es sich hierbei handeln kann.

Die Kündigung, die nicht in schriftlicher Form oder mit unzureichender Begründung ausgesprochen wird, ist gegenstandslos. Die Angabe der Beendigungsgründe ist nicht gestattet. Gibt es einen Konzernbetriebsrat, muss dieser vor der Kündigung konsultiert werden. Der Kündigungsgrund ist dem Gesamtbetriebsrat mitzuteilen (§ 102 BetrVG).

Die Kündigung muss bei uns eingegangen sein (§ 22 Abs. 4 BBiG), danach ist sie ungültig. Was sind die besonderen Regeln für die Entlassung von Frauen und jungen Menschen? Die Kündigung und Verwarnung eines Kindes wird nur gültig, wenn sie beim rechtlichen Bevollmächtigten (in der Regel beim Elternteil) eingeht. Will der junge Mensch seine Berufsausbildung abschließen, muss sein Rechtsvertreter kündigen.

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