Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Koch Media Gmbh Abmahnung
Die Koch Media Gmbh VorsichtDateiaustausch/Erinnerung: Fehlende aktive Legitimation der Koch Media GmbH für das Computerspiel "Dead Island". Warnung . rka für Koch Media GmbH/ Goat Simulator Us Achievement Notes on Warnings of.
..rka Rechtsanwälte: Warnung der Koch Media GmbH wegen Urheberrechtsverletzung: "Metro Last Light".
Der Kläger macht geltend, dass unser Kunde, ein Familienmensch, das Rechnerspiel "Metro Last Light" über ein Tauschbörsen-Netzwerk für Dritte zum Herunterladen bereitstellt. In jedem Fall wurde der Verstoß über die IP-Adresse unseres Kunden verübt. Im Übrigen bestehen Schadenersatzansprüche des Klägers gemäß 97 USRG von 750,00 ?.
Im beim Landgericht Düsseldorf laufenden Verfahren haben wir für unseren Klienten den Status des Täters umstritten. Diesbezüglich haben unsere Kunden jedoch eine zweite Nachweismöglichkeit. Dabei haben wir vor allem die Untersuchungspflicht unserer Kunden dargestellt, aber auch, welche Menschen als Straftäter gelten. Neben dem PC-Know-how und der geschätzten mittleren Zeit- und Inhaltsnutzung pro Tag und pro Kalenderwoche, einerseits des Kunden und andererseits der betroffenen Person, sowie der Zahl der Internet-fähigen Geräte und der Verschlüsselungsart.
In der mündlichen Verhandlung am 14. Februar 2018 hat das Landgericht in vollem Umfang bekräftigt, dass unser Kunde seiner Nebenpflicht zur Offenlegung in vollem Umfang nachkommt. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass unser Klient "nicht mehr hätte präsentieren können". Wenn sich diese Darstellung bestätigen sollte, vor allem, dass unser Klient seine Familienangehörigen angemessen informiert und beaufsichtigt hat und zudem ein Straftäter nicht identifiziert werden kann, kann die Aktion abgewiesen werden.
Werden auch Sie von einer solchen Warnung beeinflusst? Gern erstellen wir Ihnen eine unentgeltliche und nicht verbindliche erste Einschätzung Ihres Falles. Weitere Infos zu unseren Möglichkeiten der Kontaktaufnahme erhalten Sie auch in unserem Soforthilfe-Portal auf der Homepage der Kanzlei. Unsere Leistung: Kostenloses & unverbindliches Erstgespräch. Ein Erstgespräch ist kostenlos und nicht bindend.
Die AG Köln lehnt Tauschbörsenklage von rka für Koch Media ab
Mit Beschluss vom 13. Juli 2017 wies das Landgericht Köln eine von der Sozietät rka Rechtsanwälte im Namen der Koch Media GmbH erhobene Klage gegen den Abonnenten ab, da der Rechtsinhaber die Feststellung der korrekten Verbindung nicht hinreichend begründet und nachgewiesen hatte. Fakten: Vorsicht des Verbindungsinhabers wegen Filesharing-Computerspiel "Dead Island" Die Anwaltskanzlei rka Rechtsanwälte hat im Namen der Koch Medie GmbH den Eigentümer einer Familienverbindung wegen illegaler Dateifreigabe des Computerspieles "Dead Island" über einen Internet-Austausch gewarnt.
Die Warnung besagt, dass die Copyright-Verletzung an einem Tag zu zwei unterschiedlichen Zeiten (12:52 und 14:13) aufgezeichnet wurde. Der Abonnent wurde wie gewohnt gebeten, eine Abmahnung abzugeben und Schadenersatz (EUR 640,20) sowie die Kosten der Abmahnung (EUR 859,80) zu zahlen. Nachdem der Abonnent eine einstweilige Verfügung eingereicht, aber keine weiteren Leistungen erbracht hat, hat rka rechtsanwälte im Namen von Koch Media gegen den Abonnenten Klage auf Bezahlung erhoben.
Allerdings hat das Landgericht Köln die Schadensersatzklage und die Kostenerstattung für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch illegalen Tausch von Dateien abgewiesen. Die Kölner Arbeitsgruppe lehnte sowohl einen Schadenersatzanspruch als auch Warnkosten ab, da nicht sichergestellt war, dass der Rechtsinhaber den korrekten Anschluß festgestellt hatte. Der Rechtsinhaber behauptete in diesem Kontext, die IP-Adresse sei zweimal bestimmt worden, d.h. es gebe eine sogenannte Mehrfachbestimmung, bei der nach der Rechtssprechung von einer gesicherten Bestimmung ausgegangen werden müsse.
Die Kölner Arbeitsgruppe ist jedoch der Meinung, dass selbst wenn innerhalb kürzester Zeit die gleiche IP-Adresse bestimmt wird, nur eine einfache Ermittlung einer IP-Adresse erfolgt. Eine einfache Bestimmung kann jedoch nicht auf einer korrekten Verbindungsermittlung beruhen. Dies kann zu Fehlern bei der Vergabe und Aufzeichnung der IP-Adresse sowie bei der permanenten Ablage und Vergabe durch den Anbieter führen.
Schlussfolgerung: Dieses Ergebnis zeigt einmal mehr, dass sich Abonnenten gegen Filesharing-Klagen wehren können. Laut Gerichtsurteil gibt es nur bei so genannten Mehrfachbestimmungen einer IP-Adresse (d.h. der Bestimmung unterschiedlicher IP-Adressen) einen Hinweis darauf, dass die korrekte Verbindung hergestellt wurde. Die Kölner Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass es keine Mehrfachbestimmung einer IP-Adresse gibt, sondern nur eine einzige Bestimmung, ob die gleiche IP-Adresse einer Verbindung innerhalb kürzester Zeit mehrfach zugewiesen werden sollte.
Die AG Köln bekräftigt mit diesem Gutachten ihre frühere Auffassung, dass die Bestimmung einer individuellen IP-Adresse in der Regel nicht ausreicht, um die gesicherte Bestimmung der korrekten Verbindung zu belegen. Das Landgericht Köln hat dies bereits in mehreren Entscheidungen bekräftigt (Urteil vom 6. Juli 2017; Az.: 137 C 32/17; Az.: 22. Juni 2017, Az.: 148 C 23/17, Az.: 125 C 571/16 und Az.: 6. Oktober 2016, Az.: 137 C 121/15).
Aus Sicht der Kölner Arbeitsgruppe sind die Rechtsinhaber daher verpflichtet, wirkliche Mehrfachuntersuchungen von IP-Adressen durchzufÃ?hren. Allerdings sind Mehrfachuntersuchungen mit einem erheblichen Zusatzaufwand für die Rechtsinhaber behaftet. Viele Rechtsinhaber schrecken jedoch davor zurück.