Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Verstoß gegen Urheberrecht Strafe
Urheberrechtsverletzung StrafePenalty über 21.000? für Urheberrechtsverletzungen?
Basler, meine kleine Tochter hat mich gerade unzufrieden gerufen, weil sie heute einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen hat. Es wird eine Geldstrafe von insgesamt bis zum 20.05.09 auferlegt. Leider hat sie nur sieben Fotos aus dem Netz geholt und auf ihrer Website verwendet - ohne Rücksprache oder Quellenangabe.
Sehr deutliche Verletzung des Urheberrechts. Um sie zu retten, muss ich zugeben, dass das lnternet für sie unbekannt war. Der Standort hat sie im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten und auch nicht mehr aufrechterhalten. Die Bestrafung erscheint mir sehr fragwürdig. Die Strafe für den verursachten Sachschaden erscheint mir recht hoch. Glücklicherweise hat sie rechtlichen Schutz, also sollte ihr erster Besuch am Montagmorgen bei einem Rechtsanwalt sein.
Die Erstattung der notwendigen Kosten für die Nutzung von Rechtsdienstleistungen für die erste Verwarnung ist in einfachen Ausnahmefällen bei nur geringfügiger Verletzung außerhalb des Geschäftsverkehrs auf 100 EUR begrenzt. Ohne genaue Vorwürfe und Formulierungen kann man Ihnen auch erheblich zuarbeiten. 100 ? bezieht sich auf die Anwaltsgebühren, unbeschadet des Schadensersatzes für Urheberrechtsverletzungen.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt. Ich habe den Satz nicht gelesen, also kann ich Ihnen den exakten Text nicht geben. Ungeachtet dessen wird sie sich am Montagmorgen mit dem Rechtsanwalt in Kontakt setzten. Sehr deutliche Verletzung des Urheberrechts. Um sie zu retten, muss ich zugeben, dass das lnternet für sie unbekannt war.
"Ich weiß nicht, ob Sie nicht jemanden umbringen können. Unkenntnis ist keine Entschuldigung. Es ist unerheblich, ob es sich um ein neues Produkt handelt oder nicht, und wenn es zur Verhandlung kommt, wird es vom Gericht nicht gewichtet. Tatsache ist, dass sie die Copyrights verletzte, indem sie lediglich Fotos präsentierte, ohne die Quelle zu nennen.
Nun, du kannst ganz leicht davonkommen, wenn du keinen Pfennig mit der Website erwirtschaftest. Rechtsanwalt mit Internetrecht Besuch! Es stellt sich nämlich die Frage, wer das Copyright an diesen Bildern hat, denn wenn die Website nur über Jahre und nichts anderes im Netz war, warum sollte dann jemand auf die Idee kommen und sich beschweren?
Mir kommt es so vor, als ob ein Rechtsanwalt diese Website durch ein zufälliges Zusammentreffen entdeckte und Sie nun auf Hochtouren bringt, weil er glaubt, dass die Fotos nicht vom Betreiber der Website sind. Da kann ich nicht auf die Websites anderer Leute gehen, ich seh da ein Foto und sage, es verstößt gegen das Urheberrecht, aber das ist Blödsinn.
Auch die Höhe von 21.000 ist eine lächerliche Summe, denn dafür müßte man über Jahre hinweg unrechtmäßig heruntergeladene CD's sozusagen "kommerziell" auf dem Trödelmarkt verkaufen, um eine solche Strafe zu erwirken. Ich bin Anwältin und bezahle Sie nicht. Sogar die Deadline für die Bestrafung ist sehr kurz. Bei einer Urheberrechtsverletzung übernimmt die Rechtschutzversicherung keine Kosten.
Die größten Probleme in diesem Lande sind jedoch diese kalzifizierten Richters. Verstand, Recht und Verstand sind ihnen fremd, und wenn das Recht befiehlt, aus dem Schaufenster zu springen, dann würde der Schiedsrichter dies mit einem lautstarken "Ja" tun. Natürlich wählen die Mahner auch die süßesten und/oder verdorbensten Kampfrichter, die wir zu bieten haben.
Gegen missbräuchliche Massenwarnungen tut der Bundesstaat nichts. Die Obergrenze von 100 Euro ist nur für nichtkommerzielle Straftaten anwendbar. Diese Abzocke betrachten die Sache natürlich als kommerziell und die Jury stimmt ihnen in der Regel zu! Wenn der Autor keine Bezahlung an die Firma geleistet hat (der Autor sollte die Firma in der Regel für seine Arbeit bezahlen), dann würde ich eine Gebühr für Prozessbetrug erheben.