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Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis
Das Recht auf eine gute ArbeitsreferenzBesteht ein Recht auf eine gute Noten?
Eine Referenz sollte gütig sein. Ende des Jahres werde ich den Arbeitsplatz wechseln. Meine Chefin bat mich, eine Formulierung für meine Referenz vorzuschlagen. Habe ich das Recht auf eine Besoldungsgruppe von zwei? Liebe Kollegin Müller, das jetzige Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bewiesen, dass es für die Beschäftigten auch in der Zukunft nicht leicht sein wird, für ihre Arbeitszeugnisse besser abzulegen.
Wer die Bewertung "immer zu unserer vollsten Zufriedenheit" in seinem Arbeitszeugnis haben möchte, muss auch in der Zukunft in der Lage sein, diese Bewertung konkret zu begründen oder sich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
"Der Boss ist erstaunt." Was ist zulässig, was nicht? Ulf Weigelt, der in Berlin als Arbeitsanwalt tätig ist, gibt Antwort auf Anwenderfragen. Wöchentlich, jeden Mittwoch, in der Rubrik "Da astunt der Chef". Hinweis: Der Verfasser behält sich das Recht vor, keinerlei Einfluss auf die Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten zu nehmen.
Autor im Sinn des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist Ulf Weigelt, Referat 63, 10435 Berlin, Deutschland. Ausführliche oder analoge Zitierungen sind nur nach vorhergehender ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers oder bei ausdrücklicher Erwähnung der Quelle (Quellenangabe in iSv. 63 UrhG) erlaub.
Als übersichtliche E-Books sind die Anwälte von Ulf Weigelt erhältlich. Hier sind alle von Ulf Weigelt erschienen. Damit die weitere berufliche Laufbahn eines Arbeitnehmers nicht erschwert wird, sollten Referenzen den Arbeitnehmer in der Regel gut präsentieren und ein umfassendes Bild der Mitarbeiterpersönlichkeit wiedergeben.
Referenzen sollten "wohlwollend" sein. Bei der Formulierung und der Auswahl der Prioritäten für die Begutachtung sind die Auftraggeber zwar freigestellt, müssen sich aber immer an die inhaltliche Richtigkeit halten. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern bei der Leistungs- und Verhaltensbewertung - wie das heutige Gutachten des BAG aufzeigt.
Bisher haben sich drei Fälle mit dem Testimonial beschäftigt. Wichtigstes Statement in einer Arbeitsreferenz ist die Gesamtbewertung, die sich wie folgt zusammensetzt: "immer zu unserer vollständigen Zufriedenheit" (sehr gut), "immer zu unserer vollständigen Zufriedenheit" (gut), "zu unserer vollständigen Zufriedenheit" (befriedigend), "zu unserer Zufriedenheit" (ausreichend), "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" (ungenügend) und "sich bemüht hat, die ihm zugewiesenen Arbeiten zu unserer Befriedigung auszuführen" (unbefriedigend).
Rechtsanwalt Ulf Weigelt ist Arbeitsrechtler in Berlin. Mit Sabine Hockling hat Weigelt auch die Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht mitgeschrieben. Zum Beispiel: "Seine umfassende Ausbildung machte ihn immer zu einem gefragten Gesprächspartner", sagt der Chef: "Er war gesprächig und hatte lange private Gespräche. "Wenn ein Angestellter solche Fallstricke feststellt, hat er das Recht, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen".
Dafür muss er "nur" seinen (ehemaligen) Auftraggeber kontaktieren und seine Change Requests mitteilen. Hier sind die Unternehmen in der Regel zu Kompromissen bereit. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer keine übertriebenen Ideen vorbringt. Verweigert ein Unternehmer die Berichtigung, kann der betreffende Arbeitnehmer den Berichtigungsantrag zunächst noch einmal schriftlich von einem Rechtsanwalt verlangen. Sollte der Auftraggeber noch nicht so weit sein, muss mit dem Rechtsanwalt geprüft werden, ob eine Klage auf Berichtigung einer Bescheinigung aussagefähig ist.