Nebenjob Erlaubnis

Seitliche Arbeitserlaubnis

Seitensprung: Muss der Chef um Erlaubnis gefragt werden? Sie müssen immer erst um Erlaubnis fragen. "...

.würde ich immer eine schriftliche Erlaubnis bekommen, das zu tun. Wenn dies nicht erlaubt ist, gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen. Allein die Annahme einer Teilzeitbeschäftigung ohne Erlaubnis kann unangenehme Folgen haben.

Muß die Nebentätigkeit vom Auftraggeber bewilligt werden?

Zahlreiche Menschen nehmen die Gelegenheit wahr, ihr Einkommen durch eine Teilzeitbeschäftigung zu ergänzen. Es sind einige Vorschriften zu beachten - sonst besteht die Gefahr von Konflikten mit dem Auftraggeber. Art. 12 GG schreibt die Berufsfreiheit vor, die auch so ausgelegt wird, dass jeder Staatsbürger das Recht hat, eine Teilzeitbeschäftigung zu ausüben. Im Jänner 2015 lag die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten bei rund 2,4 Mio. - mit steigender Tendenz bei der Bundesagentur für Arbeit (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Da die meisten Nebentätigkeiten überhaupt nicht registriert werden, wird die Zahl der nicht gemeldeten Fälle wahrscheinlich viel größer sein. Um berufliche Benachteiligungen, Verwarnungen oder gar Kündigungen ohne Vorankündigung zu vermeiden, muss sich der Teilzeitbeschäftigte einiger Dinge bewusst sein. Prinzipiell ist niemand dazu gezwungen, den Unternehmer über die Übernahme einer Nebenbeschäftigung zu informieren. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Anstellungsvertrag keine Bestimmungen über die Informationspflichten des Mitarbeiters vorsieht.

Wird eine solche Bestimmung aufgenommen, sollte der Mitarbeiter seiner Meldepflicht unverzüglich nachzukommen. Andernfalls wird ihm eine Verwarnung angedroht, im schlimmsten Fall gar eine Kündigung ohne Vorankündigung! Darf der Unternehmer die Übernahme einer Nebenbeschäftigung untersagen? Der Mitarbeiter hat seine Verpflichtung dadurch eingehalten, dass er seinen Auftraggeber über seine Teilzeitbeschäftigung informiert hat. Er kann seinen Angestellten nicht untersagen, einen zweiten Job anzunehmen, wenn dies nicht gegen seine legitimen Belange verstösst.

Für die Beamten gibt es jedoch eine Ausnahmen. In jedem Fall müssen sie von ihrem "Arbeitgeber" die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bewilligen lassen. Ungeachtet der Form des Arbeitsvertrags kann der Unternehmer jedoch in einigen Bereichen eine Nebenbeschäftigung untersagen oder eine bereits gewährte Bewilligung entziehen. Wettbewerbsverzicht: Wahrscheinlich das sensibelste Problem, wenn es um Nebenbeschäftigungen geht.

Selbstverständlich will der Auftraggeber nicht, dass der Teilzeitjobber mit ihm konkurriert. Häufig ist es natürlich so, dass die im Berufsleben gewonnenen Erkenntnisse und Fähigkeiten dazu verführen, seinen hauptberuflichen Weg als Nebenjob fortzusetzen und damit zu arbeiten. In Zweifelsfällen wird der in einer Kfz-Werkstatt beschäftigte Monteur kaum Gerechtigkeit vor dem Arbeitsrichter erfahren, wenn er in einem Nebenjob Fahrzeuge instand setzt - natürlich für weniger Lohn - und damit seiner Arbeitgeberin Kundinnen und Kunden vorenthält.

Arbeitsstundengesetz: Dies trifft ohne Einschränkung auch auf Teilzeitarbeitsplätze zu. Vollzeit- und Teilzeitarbeit werden hier als eine einzige Stelle angesehen. Wenn z. B. der Anstellungsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Std. vorsieht, hat der Mitarbeiter nur 10 Std. für sein zusätzliches Einkommen, ohne die erlaubte Obergrenze von 48 Std. zu übersteigen. Dies ist jedoch für den Auftraggeber kaum kontrollierbar und damit die kleinste praktische Herausforderung.

Erkrankung: Hier kommt "hop or top" zur Anwendung. Es besteht die Gefahr der sofortigen Freilassung! Ferien: Im Feriengesetz wird dies als "Erholungsurlaub" bezeichnet, wird vom Auftraggeber vergütet und sollte als solcher ausgenutzt werden. Wenn jedoch die konkrete Nebenbeschäftigung überhaupt nicht der Erholung dient, kann der Auftraggeber auch hier Einspruch erheben. Rückläufige Arbeitsleistung: Wenn der Vorgesetzte feststellt, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht mehr in vollem Umfang verrichtet und dies auf die Mehrbelastung durch die Teilzeitbeschäftigung zurückgeht, kann er deren weitere Ausführung unterlassen.

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