Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

Kündigung ohne Vorankündigung wegen Arbeitsverweigerung

Abmahnungen oder Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung erweisen sich als unwirksam. Darauf folgte die sofortige, außerordentliche und ordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Arbeitsverweigerung. Sie müssen keine Arbeitsverweigerung dulden. Keinerlei außerordentliche Kündigung wegen Weigerung, bei der. Kündigung ohne Vorankündigung: anhaltende Arbeitsverweigerung.

Arbeitsverweigerung: Besteht die Gefahr einer fristlosen Kündigung?

Weigerung, im Arbeitsgesetz zu arbeiten: Wann ist es wirklich Weigerung zu arbeiten? Das Gute ist, dass man, wenn man einen schlimmen Tag hat und weniger als gewöhnlich zurechtkommt, keine Scheu haben muss, im Verdacht zu stehen, die Arbeit abzulehnen. Selbst wenn Sie während der Arbeitszeiten mit Kolleginnen und Kollegen sprechen oder sich für einige wenige Augenblicke nicht auf ein wichtiges Papier konzentrieren, hat das nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun.

Doch wann gibt es eine wirkliche Weigerung, überhaupt zu arbeiten? Maßgeblich dafür sind die einzelnen Abschnitte Ihres Arbeitsvertrags. In der Regel sind Sie als Mitarbeiter durch den unterschriebenen Anstellungsvertrag dazu angehalten, die jeweiligen Arbeiten vereinbarungsgemäß auszuführen. Welche Aktivitäten wann und wo durchgeführt werden, kann der Auftraggeber durch sein so genanntes Anweisungsrecht bestimmen.

Dieses Recht soll dem Unternehmer die Gelegenheit geben, seine Arbeitnehmer entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens einsetzen zu können. Zum Beispiel können Anweisungen zu den Inhalten, dem Standort und der Zeit der Aktivität gegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich anders festgelegt, zum Beispiel in einem Arbeits- oder Mantelvertrag. Die arbeitsrechtliche Arbeitsverweigerung besteht, wenn Sie den vertraglich festgelegten Verpflichtungen aus Ihrem Arbeitsvertrag und den Anweisungen Ihres Vorgesetzten bewusst widersprechen.

Ein Angestellter eines Handwerksbetriebes ist sich mit seinem Vorgesetzten über die Summe einer gerechten Vergütung nicht einig und entscheidet sich von nun an, die ihm zugewiesenen Bestellungen nicht mehr auszuführen. Dies ist jedoch als Kernaufgabe in seinem Anstellungsvertrag festgeschrieben und gehört zu seinen Kernaufgaben, daher ist es eine bewußte Arbeitsverweigerung - und damit arbeitsrechtliche Relevanz.

Andernfalls wäre es z.B. anders, wenn der Vorgesetzte mit der Lohnzahlung im Verzug wäre und der Arbeitnehmer ihn bereits darauf aufmerksam gemacht hätte. Hier wird der Handwerksbetrieb voraussichtlich seine Tätigkeit einstellen und sein Rückbehaltungsrecht ausüben, bis er den ihm geschuldeten Arbeitslohn erlangt. Vermutlich erkennen Sie bereits, dass die Verweigerung der Tätigkeit viel schwieriger ist, als es auf den ersten Blick scheint.

Es ist denkbar, dass ein Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit absichtlich ablehnt, dafür verantwortlich gemacht werden kann und mit Folgen gerechnet werden muss - im schlechtesten Falle mit einer fristlosen Kündigung. Wäre es so offenkundig, müssten nicht so viele Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsrichter geführt werden. Die Arbeitsverweigerung ist häufig eine Einzelentscheidung, bei der sehr sorgfältig zu prüfen und zu analysieren ist, ob es sich wirklich um eine Straftat im arbeitsrechtlichen Sinn oder um eine begründete Weigerung eines Arbeitnehmers zur Ausübung seiner Tätigkeit handelte.

Insbesondere die Mitarbeiter sollten sich daher der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn die Situation nicht zu ihren Lasten ist. Keiner kann sich darauf verlassen, dass er in seinem Falle eine Arbeitsverweigerung für möglich hielt. Auch ohne Vorankündigung kann eine fristlose Kündigung unmittelbar bevorstehen, wenn die Beschäftigung rechtswidrig abgelehnt wurde.

Positiv ist jedoch, dass sich die Arbeitsgerichtsbarkeit oft gegen die Effektivität einer Kündigung ausspricht. Eine häufige Ursache: der Mangel an Hartnäckigkeit bei der Arbeitsverweigerung. Zum Verlust des Arbeitsplatzes genügt es in der Regel nicht, eine im Anstellungsvertrag festgelegte Arbeitsaufgabe nicht zu erfüllen. Nur eine wirklich hartnäckige Ablehnung, bei der Sie verschiedene Forderungen nicht erfüllen und sich strikt verteidigen, kann eine Entlassung begründen.

  • und das zu Recht und ohne negative Folgen. Wenn die Befolgung einer Anweisung bedeutet, dass der Mitarbeiter gegen ein Recht verstoßen hat, muss er sich natürlich nicht daran halten. Es muss kein schweres Verbrechen sein, es genügt auch, wenn es die gesetzlichen Arbeitszeiten übersteigt.

Lehnt ein Mitarbeiter die Arbeit aus Vertrauensgründen ab, kann er nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn sich diese Argumente belegen lassen. Im Jahr 2008 weigerte sich ein Kaufmann aus genau diesen Erwägungen, mit alkoholhaltigen Produkten zu arbeiten (5 Sa 270/08).

Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn für den Arbeitnehmer im Unternehmen keine ähnliche Beschäftigung auftritt. Eine Ablehnung von Aufträgen ist auch möglich, wenn sie für den Einzelnen nicht zumutbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn dadurch die gesundheitliche Situation des Mitarbeiters beeinträchtigt würde. Andere private Ursachen können auch für eine zeitweilige Weigerung zur Arbeit genannt werden, wie die Pflege des eigenen Sohnes oder ein Notarztbesuch.

Wenn Sie sich an einem Arbeitskampf beteiligen, z.B. um verbesserte Bedingungen zu erhalten, ist es Ihnen rechtlich gestattet, während dieser Zeit die Tätigkeit im Unternehmen einzustellen. Was sind die Folgen einer Arbeitsverweigerung? Weigert sich der Mitarbeiter jedoch, absichtlich und ohne triftigen Anlass zu arbeiten, muss er davon ausgegangen werden, dass sein Auftraggeber dies nicht ertragen wird.

Noch einmal das oben genannte Beispiel des Handwerks aufzunehmen, wird das Unternehmen sicher einige Abnehmer einbüßen, wenn sich ein Angestellter geweigert hat, bereits festgelegte Verabredungen einzuhalten. Außerdem fehlt die Zahlung der Bestellungen und je mehr sich die Arbeitsverweigerung verzögert, umso höher ist das damit einhergehende Manko.

Wenn Sie also in einer Lage sind, in der Sie mit den Anweisungen Ihres Managers unzufrieden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie das Recht haben, auf Ihrer Seite zu sein, wenn Sie den Job unvollendet aufgeben. Oft ist auch ein direktes und offenes Beratungsgespräch mit Ihrem Auftraggeber hilfreich, in dem Sie erläutern, warum Sie keine Stelle annehmen können - am besten mit einer geeigneten Problemlösung.

Wenn jedoch die Front so hart ist, dass Sie keinen anderen Weg finden, als die Beschäftigung zu verwehren, müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass Ihr Auftraggeber handelt, und im ungünstigsten Falle muss der Streit vor dem Arbeitsrichter beigelegt werden. Es wird aufgezeigt, welche Folgen eine arbeitsrechtliche Weigerung hat - und andererseits natürlich, welche Reaktionsmöglichkeiten die Vorgesetzten und Unternehmer auf das Arbeitsverhalten ihrer Mitmenschen haben: Sie können sich auf das Arbeitsverhalten einstellen:

Im Falle einer Abmahnung macht der Auftraggeber lediglich darauf aufmerksam, dass das Benehmen nicht seinen Erwartungen entsprach. Deshalb ist es mehr eine Mahnung, dass der Unternehmer Sie im Auge hat und weiß, was in der Arbeitswelt vor sich geht und was los ist. Ein Warnhinweis ist besonders nützlich, wenn es sich nur um ein kleines Missverhalten handelte oder man davon ausgehen kann, dass keine echte Absichten vorlagen.

Selbst wenn die Bedingungen ähnlich sind, ist ein Warnschreiben als Folge der Arbeitsverweigerung ernster. Die Arbeitgeberin macht klar, dass sie Ihr Benehmen nicht annimmt und bittet Sie zugleich, dies zu verändern oder zu lassen. Diese Warnung ist vergleichbar mit einer gelbe Versicherungskarte im Fussball. Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung ist es für Firmen in der Regel sinnvoll, zunächst ein Mahnschreiben auszustellen.

Das Arbeitsgericht geht sehr streng gegen rechtswidrige Entlassungen vor, und oft werden Entlassungen für rechtswidrig befunden, weil keine Vorwarnung erteilt wurde. Wenn die Verwarnung ohne Konsequenzen ausbleibt und die Arbeitsverweigerung weitergeht, ist oft nur der allerletzte Schritt: Wer seine Tätigkeit absichtlich und mehrfach ablehnt, ohne dafür einen der oben genannten Beweggründe zu haben, nennt dem Auftraggeber einen Kündigungsgrund.

Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Anlass, aber die Unternehmen können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, die nicht arbeiten wollen. Die Folge ist, dass Sie, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten wollen, gegen die Kündigung klagen müssen. Jeder, der die Beschäftigung rechtswidrig ablehnt und damit dem Unternehmen schadet, kann zur Zahlung aufgefordert werden.

Denn Sie schulden eine Dienstleistung, die Sie nach einem unterzeichneten und gültigen Anstellungsvertrag hätten leisten sollen. Obwohl der Unternehmer beweisen muss, dass er versuchte, den entstandenen Sachschaden zu vermeiden (z.B. beim Handwerker gibt es keinen anderen Mitarbeiter, der die Ernennungen übernimmt), besteht ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko.

Über diese Fragen entscheidet auch das Bundesarbeitsgericht, aber man sollte sich der Möglichkeiten im Voraus bewußt sein. Wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits aufgelöst ist, sind Sie vielleicht noch in der Lage, mit einer Kündigung fertig zu werden - aber eine hohe Geldbuße kann Ihre ganze Existenzberechtigung gefährden. Bei Betrieben und Vorgesetzten gilt: Bevor Folgen drohen oder sofort eintreten, sollte die Lage sorgfältig durchleuchtet werden.

Ist es wirklich eine Weigerung zu arbeiten, die Taten erfordert? Zunächst einmal dient die Prüfung des Arbeitsvertrags dazu, festzustellen, ob die nicht geleistete Arbeit zu den Haupt- oder Nebenverpflichtungen eines Arbeitnehmers zählt und ob dieser zur Erfüllung dieser Verpflichtungen gezwungen wäre. Ist dies der Fall, ist in einem zweiten Arbeitsschritt zu prüfen, ob der Mitarbeiter keinen triftigen Anlass zur Arbeitsverweigerung hat und ob dies gerechtfertigt und erlaubt ist.

Nur wenn dies auch der Fall ist, kann ein Unternehmer wirklich handeln und arbeitsrechtlich wirksame Maßnahmen ergreifen - die natürlich im Zweifelsfalle noch einmal vom Gericht überprüft werden, dann aber mit guter Aussicht auf Erfolge. Weigerung, Mehrarbeit zu leisten: Erstens dürfen Mehrarbeitszeiten nicht gegen Gesetze verstossen (z.B. die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes).

Wenn dies der Fall ist, müssen die Mitarbeiter die zusätzlichen Arbeiten nicht ausführen, da sie durch dieses Gesetz geschützt sind. Wichtig ist auch der Einzelarbeitsvertrag oder ein gültiger Kollektivvertrag. Lässt sich aus den jeweiligen Folgen eine faktische Arbeitsverweigerung ableiten, gelten nicht geleistete Mehrarbeiten nur dann als Mehrarbeiten, wenn sie in den jeweiligen Arbeitsverträgen regelm?

Auch wenn dies der Fall ist, müssen aus betrieblichen Gründen und für einen vernünftigen Zeitraum weiterhin Mehrarbeit geleistet werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bedroht ein operativer Notstand den Bestand des Betriebes, können zur Verhinderung solcher Fälle Mehrarbeit angefordert werden - auch wenn im Anstellungsvertrag keine entsprechenden Klauseln vorgesehen sind.

Pflichturlaub: Was ist arbeitsrechtlich zulässig? Kündigung ohne Einhaltung einer Frist:

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