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Aufwendungsersatz Bgb
Auslagenersatz Bgb670 BGB Aufwendungsersatz
Neuartige Suchfunktion: Macht der Besteller für die Nutzung von Ausführung des Auftrages Auslagen erforderlich, die er an Ausführung weitergeben darf, so ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. 7. Reisekosten für Zeitarbeitskräfte an anderen Standorten; mangelnde Transparenz.... Aufhebung des Rechts des Mitarbeiters auf Kostenerstattung für die.... Grundversicherung für Jobseekers - Einkommensberücksichtigung -....
1835 BGB - Einzelner Standard
Hat der Erziehungsberechtigte Ausgaben im Sinne von Führung der Erziehungsberechtigten gemacht, so kann er nach für die Verordnung gültige Bestimmungen der §Â 669, 670 der Mündel Vorauszahlung oder Ersatzbeschaffung fordern; für die Erstattung der Reisekosten findet in  5 der Justizvergütungs und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige Sachverständige entsprechende Regelungen getroffen.
Der Gegenwächter hat das selbe Recht. Ersatzansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 15 Monate nach ihrer Entstehung rechtskräftig festgestellt werden; die Durchsetzung der Anforderung beim Familiengericht ist somit auch als Behauptung gegenüber anzusehen. Die Familiengerichtsbarkeit kann eine von Abs. 1 S. 3 abgewichene Mindestfrist von zwei Wochen festlegen.
Aufwendungsersatz sind auch die Ausgaben für eine entsprechende Absicherung gegen Schäden, die durch den Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigten zugefügt zum Mündel werden kann oder die dem Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigten dadurch erwachsen können, dass er gegenüber einem Dritten zum Schadensersatz eines durch die Führung der Erziehungsberechtigten entstandenen Schaden verplichtet ist; dies trifft nicht zu auf für die Haftpflichtversicherungskosten des Eigentümers eines Kraftfahrzeuges.
SÃ?tze 1 findet keine Anwendung, wenn der Erziehungsberechtigte oder Gegenbeauftragte eine Vergütung gemÃ?Ã? Â 1836 Abs. 1 S. 2 in Zusammenhang mit der Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz erhält eingerichtet hat. Zu den Auslagen gehören auch solche Leistungen des Erziehungsberechtigten, die zu seinem beruflichen oder gewerblichen Bereich gehören. Ist die Mündel ohne Deckung, kann der Erziehungsberechtigte von der Kasse Vorauszahlung und Entschädigung einfordern.
Die Absätze 1 und 1a Sätze 3 und 3 finden entsprechende Anwendung. Die Jugendämter oder ein Verband können als Betreuer oder Gegendarsteller für keine Vorschüsse und Ersatzleistungen nur insofern fordern, als das Geld und das Vermögen von Mündels ausreichen. Die allgemeinen Verwaltungsausgaben, einschließlich der in Abs. 2 genannten Ausgaben, werden nicht erstattet.