Arbeitsgericht Berlin

Landesarbeitsgericht Berlin

Der Arbeitsgerichtshof Berlin ist ein deutsches Arbeitsgericht. Sie ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren zuständig. Erste Instanz des Arbeitsgerichts Berlin. Vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vertreten wir Mandanten aus Berlin und Brandenburg. Die Kanzlei PAVEL wurde vom Arbeitsgericht Berlin für sokafrei erklärt und abgewiesen.

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Das Oberarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist dem Arbeitsgericht übergeordnet. Bärbel Klumpp ist seit April 2013 Vorsitzende des Arbeitsgerichtes. Nachfolger von Reinhold Gerken, der seit dem 01.10.2007 Vorsitzender des Arbeitsgerichtes ist. Dr. Kay Wollgast ist seit Nov. 2013 stellvertretender Vorsitzender des Arbeitsgerichtes. Ebenfalls im selben Haus steht das Bezirksarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Der erste offizielle Sitz befand sich in der Berliner Arbeitsgerichtstraße 90/91, die am 11. Juni 1927 errichtet wurde. Aus Platzgründen wurden später weitere Räumlichkeiten im gegenüber liegenden Wohnhaus (Zimmerstraße 13) und in der Prinz-Albrecht-Str. 8 angemietet. Das Arbeitsgericht ist 1931 in die Wilhelmstraße 84-87[2] umgezogen, ab May 1933 auch das Bezirksarbeitsgericht Berlin.

Das Arbeitsgericht nahm nach dem Zweiten Weltkrieg seine Tätigkeit am 4. Juli 1946 in der Invalidenstraße 120-121 auf. Der verfallene Bau wurde nach einem weiteren halben Jahr aufgegeben und das Arbeitsgericht ist in das Erdgeschoß des früheren Oberverwaltungsgerichtes in der Härtebergstraße 31 (heute: Verwaltungsgericht Berlin) umgezogen. Ab Jänner 1949 war das Arbeitsgericht nur noch für West-Berlin und das Arbeitsgericht für Ost-Berlin in der Inselstraße 1.

Zu den weiteren Bahnhöfen des Westberliner Arbeitsgerichtes gehörten die Büros Babelsberger Straße 14-16 (1951-1965), Cicerostraße 2 (1965-1975) und Lützowstraße 106 (1975-1994), die 1991 durch die Niederlassung Berlin-Treptow ergänzt wurden. Erinnerungstafel zu Gedenken an die jüdische Richterin vor den Arbeitsgerichten in Berlin. Bei Emmely im Falle einer langjährigen Mitarbeiterin, die angeblich zwei leere, ihr nicht gehörige Gutscheine im Wert von insgesamt 1,30 EUR einlöste, hat das Arbeitsgericht Berlin im August 2008 entschieden, dass die außerordentliche Auflösung rechtmäßig war.

Das Urteil wurde vom Landarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Feber 2009 bekräftigt, aber vom Bundesarbeitsgericht am 22. Juli 2010 für unangemessen und damit unzulässig befunden. Eine Plakette mit den Bezeichnungen der ausgewiesenen und getöteten Kampfrichter schmückt seit Nov. 2012 den Eingang des Arbeitsgerichtes. Bis 1933 waren diese Jurymitglieder am Arbeitsgericht Berlin beschäftigt.

Hier sind die Bezeichnungen der Juroren im Detail: Hans-Hein Bergemann: Jewish Judges in the Berlin Labour Court 1933, Berlin Freundes- und Förderkreis Arbeitrecht (Hg.), Berlin 2013, ISBN 978-3-95565-002-5 General Judge Council of the Berlin Labour Court, Berlin Freundes- und Förderkreis Arbeitrecht Yesterday-Today-Morgen e. V. Hrsg.: 75 Jahre Arbeitsgericht Berlin. Arbeitsrechtliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung Deutschlands.

Generalrat der Arbeitsgerichte Berlin (Hrsg.): 60 Jahre Berlin Arbeitsgerichtsbarkeit: 1927-1987, Berlin: Arno Spitz-Verlag 1987, ISBN 3-87061-333-5.

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