695 Bgb

D-695 Bgb

BGB § 695 Rückgriffsrecht des Einlegers. (B) die Sache durch unzulässige Vollmacht (§ 858 I BGB) zurückgenommen wurde. Der Verwahrungsvertrag ist in § 688 BGB geregelt. Der Verwahrungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden und die gelagerte Sache zurückverlangen § 695 BGB. 546 (Miete), § 695 (Verwahrung) und § 667 (Bestellung) BGB.

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695 BGB Rückforderungsrecht des Einlegers

Tip: Tragen Sie bei der Suche eine Dateinummer oder ein Dessert ein. Der Einlieferer kann unter zurückfordern nach dem hinterlegten Gegenstand suchen, auch wenn die Einlagerung für eine bestimmte Zeit geplant ist. 2Der Verjährung des Anspruches auf Rückgabe des Artikels fängt mit dem Rückforderung an. 136 Entscheide zu  695 BGB in unserer Datenbank: An Verjährung ein Anspruch aus einem Bauträgervertrag zwischen der....

Zahlungsanspruch im Rahmen eines Girovertrages; Girovertrags als unregelmäà ....

Prüfungen/Wegen/Weinreich, BGB Commentary, BGB 695 - Right of Reclaiming the Depositor | Deutsche Anwaltbüro Pr. iur. und Rechtliche Bestimmungen | Gesetz

1 Der Deponent kann den hinterlegten Gegenstand zu jeder Zeit zurückverlangen, auch wenn eine Zeit für die Lagerung vorgesehen ist. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Depositars gibt die Forderung ein Trennungsrecht (§ 47 InsO). Die Klage kann auch gegen Dritte gerichtet werden (§§ 546 II, 604 IV analog). Im Falle von deponierten Gegenständen, die dem Depositar gehören, ist die Forderung nur dann gegeben, wenn der Deponent ein höheres Eigentumsrecht hat.

Wenn der Deponent nicht Inhaber der Sache ist, kann der Depositar das Herausgabeersuchen eines Dritten aufgrund von 985 nur befriedigen, wenn dem Deponenten kein Eigentumsrecht ( 986) gegen den Inhaber zukommt (MüKo/Henssler 695Rz8). Es besteht keine Rückgabeverpflichtung gegenüber dem Einleger (§ 275). Für die Nichtverfügbarkeit der Übergabe an den Deponenten oder für Schäden an der Sache nach den §§ 280 ff, 690, 255, 690, 254, die nur ein Auszug aus dem Erzeugnis Deutsche Anwaltskanzlei Premium sind, ist der Depositar verantwortlich.

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695 BGB - Rückgaberecht des Einlieferers - Rechtsvorschriften

Ausgabe des Erfolgskommentars der namhaften Redaktion Prüftting, Wegen und Weinreich. Für den Zeitraum vom 1. bis zum 2. Januar 2009 hat der Verlag eine neue Ausgabe herausgegeben. Das besondere Liquidationsverfahren nach Artikel 14a des Landesgesetzes Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 EuInsVO (z.B. LAG Baden-Württemberg 22. November 2010 - 22 Sa 91/09; LAG München 13. Mai 2011 - 9 Sa 1234/10).

Das besondere Liquidationsverfahren nach Artikel 14a des Gesetz Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 EULSVO ( "LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2010 - 21 Sa 91/09"; LAG München 12. April 2011 - 9 Sa 1234/10). Das besondere Liquidationsverfahren nach 14 Buchstabe b) des Gesetz Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach 16 Abs. 1 EuInsVO (z.B. LAG Baden-Württemberg 22. November 2010 - 22 Sa 91/09; LAG München 12).

9. September 2011 - 9. September 1234/10). Das besondere Liquidationsverfahren nach Artikel 14a des Landesgesetzes Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 EuInsVO (z.B. LAG Baden-Württemberg 22. November 2010 - 22 Sa 91/09; LAG München 13. Mai 2011 - 9 Sa 1234/10).

Das besondere Liquidationsverfahren nach Artikel 14a des Gesetz Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 EULSVO ( "LAG Baden-Württemberg21. Dez. 2010 - 22 Sa 91/09"; LAG München-12. 04. 2011 - 9 Sa 1234/10). Das besondere Liquidationsverfahren nach Artikel 14a des Gesetz Nr. 3429/2005 ist ein Konkursverfahren nach Artikel 16 Absatz 1 EULSVO ( "LAG Baden-Württemberg, 22. November 2010 - 22 Sa 91/09"; LAG München, 13. Mai 2011 - 9 Sa 1234/10).

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