Pixelio Bilder

Bilder von Pixelio

Der Fotograf stellt hier seine Bilder selbst ein. Dies bedeutet, dass registrierte Mitglieder alle Bilder ihrer Wahl hochladen können. Leider ist die Verwendung von Pixelio-Bildern auf Social Media nun (nicht mehr) möglich. Es kann eine Welle von Warnungen über die Verwendung von Pixelio-Bildern im Internet geben. Eine Auflistung der Bilder mit Quellenangabe finden Sie hier.

Beurteilung LG Köln zu Pixelio Bilder: Aufgepasst! Sofortiges Eingreifen und Überprüfen, ob Ihre Bilder die notwendigen Copyright-Informationen im Foto enthalten.

Im Falle des Amtsgerichts Köln (LG Köln 14 O 427/13) haben die Juroren beschlossen, dass den Abbildungen ein Copyright-Vermerk beigefügt werden muss. Weil, wenn Bilder getrennt per URL abgerufen werden, sonst ist keine Absenderbenennung ersichtlich. Wenn diese Beurteilung Gültigkeit haben sollte, betrifft sie nicht nur die Benutzer der Bilder, sondern auch die Operatoren der Archivbilder.

Das schwarze Schaf unter den Photographen kann sich die Hand rieben, die nicht mit den Fotos, sondern mit Warnungen einkaufen. Inwiefern ist der Autor zu benennen? Nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) haben Autoren ein Recht auf Namensgebung. Dieser Hinweis muss so formuliert sein, dass das Foto dem Autor zuordenbar ist.

Die Art der Umsetzung richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Nutzers und der gängigen Praxis oder kann in den Lizenzbedingungen für die Bildnutzung festgelegt werden. Dort, wie im Einzelfall bei Pixelio: Der User hat beim Hochladen des Fotos in der für die jeweiligen Zwecke gebräuchlichen Art und Weise und soweit möglich am Bildrand selbst oder am Ende der Seite PIXELIO und den Autor mit dem Namen des bei PIXELIO benannten Fotografen in der folgenden Art anzugeben: '© Name des Fotografen / PIXELIO.

Beim Einsatz im Intranet oder in Digitalmedien muss auch auf PIXELIO in Gestalt eines Verweises auf www.pixelio.de hingewiesen werden. Die meisten Benutzer folgen dem, indem sie einen Copyright-Vermerk neben dem Foto oder in Blog-Artikeln anbringen. Anmerkung: Pixelio hat sich im Gerichtsverfahren geäußert und festgestellt, dass die Urheberrechtsangaben unmittelbar im Foto nicht erforderlich sind.

Doch da es nicht Pixelio, sondern der Photograph war, war das Spielfeld nicht an Pixelios Sichtweise geknüpft. Nach Auffassung der Jury muss jede Bildrecherche mit der Nennung des Autors einhergehen. Über das Intranet ist es jedoch möglich, Bilder über die URL aufzurufen. Jetzt ist es wohl auch Ihr Glaube, dass dies "üblich" und damit "üblich" ist, wenn der Copyright-Vermerk nicht sichtbar ist.

Das " Übliche " bezieht sich nach Ansicht der Jury nur auf die Fragestellung " wie " der Copyright-Vermerk anzubringen ist (z.B. dass er nicht unmittelbar auf dem Foto steht, sondern auch ein paar Linien niedriger, usw.). Das " Übliche " bezieht sich jedoch nicht auf die Fragestellung "ob" überhaupt eine Bezugnahme möglich ist. Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Foto nicht ohne Copyright-Vermerk erscheinen darf.

Außerdem war das Landgericht der Auffassung, dass der Copyright-Vermerk auch aus technischer Sicht möglich ist, da er durch ein in der Abbildung angebrachtes Zeichen erzeugt werden kann. An dieser Stelle sagte das Landgericht lediglich, dass ein Autor, der seine Bilder im Internet veröffentlicht, mit den gewohnten Verwendungshandlungen kalkulieren muss und ihnen zustimmt. Ich würde jetzt schwindlig werden, wenn ich die Anzahl der Bilder, die in diesem Augenblick aufgerufen werden können, abschätzen würde.

Meiner Meinung nach würde ein gewöhnlicher Mensch zu sich selbst denken: Wenn er gewollt hätte, dass Copyright-Vermerke unmittelbar an das Foto angehängt werden, dann hätte er es als zusätzliche Lizenzvoraussetzung in das Foto eingelassen. Schließlich ist es üblich, dass Bilder individuell abgerufen werden, und das geschieht in der Regel auch aus dem Beitrag, in dem der Autor bereits benannt ist.

Anmerkung: Das Urteilsurteil gilt zunächst nur für Pixelio-Bilder. Meiner Meinung nach wirkt es sich aber auch auf andere Archivbestände aus, die einen Copyright-Vermerk auf dem Foto oder in der Nähe des Bildes erfordern. Auch Bilder, die unter Creative-Commons-Lizenzen publiziert wurden, müssen wahrscheinlich ebenfalls mit solchen Hinweisen gekennzeichnet werden. Im Lizenzvertrag von Pixelio steht (Punkt II, Nutzungsarten): Liest du hier etwas vom Copyright-Vermerk im Foto?

D. h. der sachliche Käufer der Bildrechte muss meiner Meinung nach davon ausgehen, dass er keine Verweise im Foto anfügen darf (dass nach 39 Abs. 2 Urheberrechtsvermerke dennoch erlaubt sind und dass eine solche Bestimmung nach 307 Abs. 2 BGB wegen Verletzung des Grundgedankens dieser Bestimmung wahrscheinlich nicht wirksam wäre, sollte kaum jemand wissen).

Darüber hinaus wird in Bildarchiven in der Regel explizit geschrieben, wenn der Autor im eigentlichen Image genannt werden muss (z.B. in sogenannten sozialen Medienlizenzen). D. h. man muss davon ausgehen, dass eine solche Angabe nicht erforderlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, was der Durchschnittsnutzer denkt: Es ist normal, dass Bilder über das Netz zugänglich sind und dann keine Urheberrechtsvermerke zu erkennen sind, die Verarbeitung des Fotos ist mir durch Urheberrechtsvermerke untersagt, andere Lizenzbestimmungen erfordern einen solchen Verweis ausnahmslos.

Das Bundesgericht sagt, dass der Autor normale Benutzungshandlungen tolerieren muss. Alles in allem kommt man zu folgendem Ergebnis: Wenn der Autor möchte, dass der Copyright-Vermerk in das Foto eingefügt oder beim Aufruf des Bildes separat angezeigt wird, muss er dies explizit in die Lizenzbestimmungen eintragen. Inzwischen kann ich Ihnen nur noch folgende Ratschläge erteilen, wenn Sie kein eigenes Risko einzugehen wünschen: Setzen Sie die Copyright-Hinweise in die Bilder selbst als Zeichen ein, denken Sie daran, dass auch mit Thumbnails, kleinen Fassungen etc.

Weiter kann ich nur feststellen, dass die Gefahr besonders groß ist, wenn die Bilder nichts oder sehr wenig Geld gekostet haben. Der Anwalt Niklas Plutte berichtete, dass das Pixelio-Urteil gekippt wurde. In einem Einspruchsverfahren zog der Photograph seinen Widerspruch zurück, nachdem das Oberlandesgericht Köln die letztinstanzliche Verfügung beanstandet hatte. Dem Fotografen hätte bekannt sein müssen, dass Bilder, die er ins Netz gestellt hat, auch individuell im Webbrowser abrufbar sind.

Die Fotografin sollte dieses Wissen nicht ignoriert haben. Aus diesem Grund hat der BGH auch die Thumbnails in der Google-Bildsuche für erlaubt befunden (BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08). Außerdem hätte es einen Einwand gegeben, wenn die Lizenzbestimmungen von Pixelio, die die Verarbeitung des Bildmaterials beschränken, gleichzeitig die Verarbeitung des Bildmaterials durch einen Urheberrechtsvermerk verlangt hätten (Pixelio beantragte auch die Nichtigerklärung der Entscheidung).

So hat das Landgericht gezeigt, dass die Benutzer nicht so wenig Erfahrung haben dürfen, wie andere Gerichtshöfe in der Rechtssprechung über Aufdrucke glauben. In den FAQ' s zu Konzessionen (http://photodune. net/licenses/faq#credit-author-a) steht, dass man den Autor nicht einmal benennen muss: "Nein, es ist nicht zwingend notwendig, den Autor anzugeben.

"Ich selbst bin Graphiker, Photograph,.... aber man muss sich die Frage stellen, welche Frauen und Männer da so etwas beurteilen....". Kein Nutzer mag diesen Circus - mit jedem Bild, egal wie legal angeschafft und sorgfältig installiert usw. Sie legen eine Bombe unter Ihr Kissen.

Derartige Verurteilungen werden von Kriminellen in die Hände gespielt, die nur auf Warnungen warteten. Auch auf dem Photo in meinem Personalausweis steht kein Autor, kann mein Photograph nun eine Erinnerung an die ausstellenden Behörden schicken? Es ist besser, das Motiv in einen größeren Bildausschnitt einzufügen und mit einer Notiz zu versehen. Baut man einen Bilderrahmen um das Gemälde und schreibt dort die Bibliographie, stößt man nicht auch auf eine "Falle"?

Es sollte nicht vergessen werden, dass Pixelios Bilder den Copyright-Vermerk im Namen des Bildes haben. Und wer dieses nach dem Download nicht löscht, sondern das Bild 1:1 wieder ins Netz stellt (z.B. den Blog), hat wahrscheinlich nichts zu fürchten. In der URL wird dann der Autor benannt. Eigentlich hatte ich einen Brief in meinem Postfach, in dem mich ein Münchner Rechtsanwalt fragte, ob ich die Rechte an meinen Aufnahmen hätte.

Eine kurze Bezugnahme auf das GG und die Unumkehrbarkeit der Nachweispflicht war jedoch ausreichend. Ein guter Tipp. Nun, dann verdiene kein Photograph oder Fotoservice mehr an meinen Seite und ich habe mehr Lust, eigene Bilder zu machen! Diese Beurteilung geht davon aus, dass der Besteller eines Bildes über eine Bildbearbeitungssoftware und das nötige Wissen für eine entsprechende Bildbearbeitung verfügen muss.

Sollte ein Fotograf, der seinen Copyright-Vermerk auf dem Bild anzeigen möchte, diesen nicht selbst auf das Bild setzen und einfügen? Schließlich bezahlt der Auftraggeber dafür, dass er ein Bild nutzen kann und es nicht nachträglich editieren muss.

Die Fotografin muss wegen betrügerischer Machenschaften angeklagt werden. Wenn ihm das so viel bedeutet, sollte er seine Bilder sofort mit allen notwendigen Informationen ausliefern. Das ist das "Das Ergebnis wirkt sich zunächst nur auf Pixelio-Bilder aus." Falls ich jetzt richtig verstehe, handelt es sich um ein von Pixelio zur VerfÃ?gung gestelltes Bild?

Haben die Fotografen nicht auch die Bedingungen für die Nutzung des Archivs akzeptiert, indem sie die Bilder auf die Website gestellt haben? Sie können das Foto auch aus einem Fotobuch oder einer Werbeschrift herausschneiden und für eine Fotocollage verwenden. Was ist mit Werbetafeln, müssen Fussgänger das Schild aus mehreren hundert Meter Abstand ablesbar sein?

Hinweis: Wenn Sie in Chrome auf "Bild in neuer Registerkarte öffnen" klicken, wird die aktuell angezeigte Webseite als Referer gesendet, so dass der direkte Zugriff nicht blockiert wird! Auf diese Weise würde das Foto nicht verdorben, aber die Copyright-Informationen wären bei jedem Aufruf des Bildes trotzdem präsent. k.d. Wenn jemand sein Foto auf diese Weise verunstalten lassen will, sollte er es selbst machen.

Sie können dann entscheiden, ob Sie das Gemälde erwerben möchten. Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie Fotografen so unproduktiv sein können.... Und ich auch nicht.... Ich weiß nicht, wie die Bedingungen für die Nutzung der Lagerplattformen sind. Als Fotografin stimmen Sie dem zu, bevor Sie Ihre Bilder anbieten....?

Wohin gehen wir, wenn auf einmal jeder als Autor seiner schöpferischen Leistung benannt werden will....? Oben stehendes Beispiel "Auch Bilder, die unter Creative-Commons-Lizenzen publiziert wurden, müssen wahrscheinlich mit solchen Hinweisen ausgestattet werden. "AFAIK ist auch für Bilder von Creativ Commons gebräuchlich und es ist gut, die zugehörige CC-Lizenz zu erwähnen.

Bisher genügte ein Hinweis auf der Website, wo das Foto angezeigt wurde. Aber jetzt sollten Sie in der Lage sein, die Quelle im Foto zu deuten. Dies würde auch mit dem CC-ND-Attribut beißen: ND=NoDerivatives=keine Bildbearbeitung. Dies hat bereits dazu beigetragen, dass ein Benutzer gewarnt wurde, weil er den Name nicht erwähnt hat.

Müssen nicht alle Druckbilder so aufbereitet werden? Immerhin kann ich aus einem Druckerzeugnis rasch ein Foto herausschneiden (und damit aus dem Kontext reißen), dann wird niemand wissen, wer der Autor ist. Ich habe heute Morgen bei Cliphändler angerufen und eine Bescheinigung erhalten, dass ihre Bilder und Filme weiterhin ohne Copyright/Name verwendet werden dürfen.

Auch hier gilt der Text aus dem Copyright-Lizenzvertrag: 3. 3 Der Autor erklärt sich damit einverstanden, dass jede Lizenzierung der von ihm zur VerfÃ?gung gestellte Content ohne Angabe seines Namen (d.h. anonym) erfolgt. Auf sein Namensrecht wird vom Autor explizit hingewiesen. Ich versichere, dass dies bedeuten soll, dass der Auftraggeber dem Foto oder Film keinen Urheberrechtsvermerk beifügen muss.

Sobald Sie also das Image auf einer Firmenwebsite o.ä. einbetten, ist es nicht redaktionell. Hallo, gleiche Vorgehensweise wie Jens Bode: Wäre es nicht möglich, den rechtlichen Hinweis in die EXIF-Daten des Fotos zu übernehmen? Sie wären dann immer auf dem Foto - und nur die Browser-Logik wäre daran zu tadeln, dass sie nicht dargestellt würden.

Auch Exif ist nicht ausreichend geschützt, da WordPress diese Dateien bei der Ausgabe von Bildern in unterschiedlichen Formaten wie z.B. Thumbnails auslöscht. Erst wenn die Libraries das Bild editieren, werden die EXIF-Dateien ausgelesen. Ja, deshalb habe ich geschrieben "wenn es Bilder in unterschiedlichen Grössen wie Thumbnails gibt". Beim Einbetten von Bildern verwenden Sie in der Regel eine dieser voreingestellten Grössen (klein, mittel, gross) und nicht das von Ihnen hochgeladene Bild, das vermutlich viel zu gross ist ("Skalierung" ist daher nicht immer eine gute Datenempfehlung).

In unseren Autorenverträgen mit Photographen haben wir den Namensverzicht aufgenommen. Bei unseren Bildkäufern verweisen wir im Kunden-Lizenzvertrag unter Ziffer 3 - nach aktueller Rechtssprechung - darauf, dass der Nachweis des Urheberrechts nur im Redaktionsumfeld in der gewohnten Form erforderlich ist. Im Gegensatz zu pixelio bezahlt der Nutzer für eine Lizenzierung und kann sich auf die legale Überprüfung durch PantherMedia stützen und muss keinen Rücklink auf PantherMedia/integrierten Urheberrechtsnachweis setzen.

Alle Fotografen, Models und Besitzer der fotografierten Objekte bestätigen die gewerbliche Verwendung durch einen uns zur Verfügung stehenden Modell- und Eigentumsfreigabevertrag. Allerdings hatte ich nicht darüber nachgedacht, dass man den Namen des Autors in der Bildanzeige per URL nicht sieht, wenn der Blogspezialist ihn nicht ausdrücklich hinzugefügt hat.

Weil der Autor natürlich nicht erwähnt wird, halte ich das Urteil nicht für verfehlt. Auch wenn ich selber beim Betrachten lieber einen Blog mit Bild vorziehe, werde ich keine Beiträge mit Bild mehr bevorzugen. Wenn Sie ein Bild mit der rechten Maustaste geöffnet haben, waren Sie zuvor auf der Website und konnten sich über den Copyright-Inhaber erkundigen.

Erst am Ende des Beitrags wird der Autor erwähnt. "Es ist jedoch im Netz möglich, dass Bilder über die URL unmittelbar abgerufen werden können" "Usus" Unglücklicherweise trägt eine solche Formulierung auch zur Ignoranz der techn. Ein " möglich ", _jeder_ Bilderaufruf, d.h. auch die integrierte Anzeige generiert fachlich einen Direktaufruf der Quelle und eine unabhängige Auslieferung der Bilddaten ohne Zusammenhangmit.

Selbst wenn die gegenwärtige "übliche" Gestalt die komplette Repräsentation eines Bilds ist. Es geht nicht um die automatisierte Anpassung an die Darstellungsgröße (was, wenn das Image jetzt einen sehr kleinen Tipp hat, der nur eine Fliege ist....), nicht um die vom Provider automatisierte Verlustkomprimierung, nicht um die Erkennbarkeit eines Hints auf sehr kleinen Bildschirmen und dergleichen.

Und auch zum Schluss von Pixelio gibt es hier keins. Zuweiser einer Anfrage sind die Kundendaten, d.h. sie können vom anrufenden Benutzer willkürlich und leicht verändert werden, was die Sperrung aufheben würde. In jeder anderen Fachgruppe würde dies mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe ahnden! Auch der oben genannte Bildservice wird von uns genutzt.

Es würde stundenlang in Anspruch nehmen und wäre sicherlich unangemessen, alle Bilder anschließend zu editieren und einen Copyright-Vermerk anzubringen. Dieses " Markieren " würde zudem mit der Voraussetzung kollidieren, dass das Image nicht verarbeitet wird. Nun habe ich das Gericht nur noch annähernd durchflogen und konnte wohl nicht den Ort ausfindig machen, an dem der Autor grafisch/textuell erwünscht ist.

Falls ich das richtig verstanden habe, muss nur der Autor benannt werden. Wo und wie dies zu tun ist, steht dort nicht geschrieben. Somit wäre es durchaus möglich, den Autor von Jpeg-Bildern in den EXIF-Daten zu benennen (z.B. als Kommentar). Durch die Lizenzbestimmungen von Pixelio wäre dieser Weg möglich, da nur von "technisch machbar" und nicht von Grafik die Rede ist.

Ich möchte in einer beruflichen Tätigkeit wenigstens erwähnen, ob der Photograph auch die EXIF-Daten überprüft hat, was nicht angenommen werden kann. Um gegen dieses Ergebnis zu protestieren, haben wir die Darstellung von Fotos in unserem sehr ausführlichen Weblog http://www.tiergeschichten. de bis auf weiteres ausgeschaltet (siehe Artikel) und erhoffen uns eine Vielzahl von Nachahmern unter den Betreibern.

Unter diesen Umständen würde ich als Fotografin nicht mit einer solchen Behörde zusammenarbeiten. Das wird sich meines Erachtens wieder ändern, wenn Pixelio - jedenfalls für die nächsten Jahre - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Nutzungsvereinbarungen und Vereinbarungen mit den Photographen dementsprechend ändert. Inzwischen hat das Landgericht Köln die Bilder auf der eigenen Website umgeschrieben.

Verstößt das nicht wieder gegen die Geschäftsbedingungen von Pixelio? Beim Download eines Fotos wird der Autor im Namen der Datei und Pixelio erwähnt! Darüber hinaus ist es auch möglich, die Anzeige von Bildern z.B. in der Google-Bildsuche zu unterbinden. Wie Viktor Dite erläutert, funktionieren direkte Anrufe auf das Image über. htaccess funktioniert leider nicht!

Sie müssen lediglich den Autor im Abdruck erwähnen. Ist der Direktzugriff auf diese Bilder nun auch als "Mehrfachnutzung" eingestuft? Es gibt aber noch viele andere Bildquellen, die eine sorglose Verwendung erlauben. Mindestens eine der technischen Lösungen besteht darin, den Copyright-Vermerk kugelsicher mit dem Foto zu verknüpfen, ohne dass es auf der Website auftaucht.

Eine lizenzpflichtige Bearbeitung des Bildes ist nicht erforderlich. Unbeantwortet oder von mir nicht gefunden ist die Fragestellung, wie Bilder mit einer CPLizenz überhaupt markiert werden sollen, wenn diese überhaupt nicht auf den eigenen Web-Server übertragen werden. Bisher hatte ich alle Bilder z.B. aus den Wikimedien nur über deren URL aufgenommen und die reduzierte Bilddarstellung in meinem Weblog mit Name und Lizenzierung bereitgestellt.

Mit dem notorischen rechten Mausklick wurde das Foto individuell und ohne Namen dargestellt, aber immer auf der Original-URL von wikimedia, auf die ich logisch keinen Zugang habe. Wegen dieser seltsamen rechtlichen Unsicherheit habe ich nun alle Nicht-Gemeinschaftsbilder ausgelöscht. Aber nicht der direkte Aufruf des Films. Bis auf Weiteres haben wir unsere Webseite http://www.tiergeschichten. de mit rund 2000 Pixelio-Bildern "bildlos" umgestellt ( (siehe Anmerkung von mir vom 05.01.).

Unter http://www.boxmail. de habe ich nun Maßnahmen getroffen, um das Vervielfältigen der Bilder zu unterdrücken. Aus einem Composite Web-Dokument, in das ein Image eingebunden ist, ist die reine Technik der Extrahierung einer Bild-URL noch keine sinnvolle Nutzung. Ich würde kein Foto mit Copyright-Vermerk im Foto machen, dies ist in den Nutzungsbestimmungen klar festgelegt.

Wenn ich mir Bilder über Google ansehe, erkenne ich den Namen des Autors oder dergleichen nicht. Ist es eine angemessene Möglichkeit, den Copyright-Vermerk in den Bildnamen aufzunehmen? Dies wäre dann bei jedem Direktaufruf des Bilds ersichtlich. Selbstverständlich muss, wie immer, an der Stelle, an der das Image eingebettet ist, ein Copyright-Vermerk beigefügt werden.

Toll, wer kommt denn schon auf die ldee, den Fotografen oder seinen Rechtsanwalt zu ermahnen? Ich habe gelegentlich das GefÃ?hl, dass Bilder nur veröffentlicht werden, um unwissende danach teure zu ermahnen und damit viel Geld auszugeben. Andernfalls könnte der Photograph sein Bild mit dem Copyright-Vermerk auf dem Bild im Internet veröffentlichen.

Schade auch für die Photographen auf PIXELIO, die aus Leidenschaft für ihr Steckenpferd Dinge ausbreiten. Doch wie in Deutschland gewohnt - Minoritäten befehlen, hier die warnenden Photographen oder Anwaelte. Vielmehr hätte das Urteil ergänzt werden müssen, dass der Photograph selbst für den Verweis auf das Foto zuständig ist.

Denn sonst macht es das Spielfeld den Photographen schwer, Benutzer für ihre Bilder zu gewinnen. Getreu dem Motto: Lieber kein Foto machen als ein Spiel. Ob das auch für Grafiken und Abbildungen zutrifft, und vor allem für solche, die so winzig sind, dass ich nicht einmal die Gelegenheit habe, eine Notiz im Foto selbst zu machen oder das Motiv zu verfälschen, stellt sich mir wirklich die große Sorge.

Was ist also zum Beispiel mit Abbildungen und Abbildungen, die ich nicht als ganzes Photo und Image nutze, sondern als Gestaltungselement im Design der Website?

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