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Bgb at Definitionen
Definitionen von BgbBasics BGB - Die wesentlichen Definitionen I
Nichtsdestotrotz sollten auch hier - vor allem in den ersten Semestern - einige der zentralen Definitionen gemeistert werden, um nicht unnötigerweise Zeit in der Prüfung zu verschwenden. Einreichung ( "Absichtserklärung"): Die Einreichung ist das absichtliche Inverkehrbringen der Absichtserklärung. Eine auf den Abschluss eines Vertrages abzielende und quittierungsbedürftige Absichtserklärung, die so zu bestimmen ist, dass sie durch ein simples "Ja" des Angebotsempfängers akzeptiert werden kann.
Offensichtliche Vollmacht: Offensichtliche Bevollmächtigung liegt vor, wenn jemand, ohne ermächtigt zu sein, als Repräsentant handelt, die repräsentierte Person dies nicht kannte, es aber mit der gebotenen Vorsicht hätte anerkennen und unterbinden können und der Geschäftspartner in gutem Glauben davon ausgehen konnte, dass die repräsentierte Person das Benehmen des Repräsentanten anerkennt. Abnahmeberechtigung: Die Abnahmeberechtigung wird erteilt, wenn jemand immer wieder als Repräsentant des Auftraggebers erscheint, der Auftraggeber trotz Wissen nicht dagegen interveniert und der Auftraggeber in gutem Glauben auf das Vorliegen einer Handlungsvollmacht schliessen kann.
Im Falle eines Leistungsschadens wird der Begünstigte so gestellt, wie er es bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gewesen wäre; dies entspräche dem Gewinn. Falsche Beweisführung non noct - Grundsatz: Trotz falscher Bezeichnung im Auftrag gelten die Vereinbarungen der Vertragsparteien auch bei formgebundenen Aufträgen; Ausnahme: §§ 133, 157 BGB, da kein Schutzbedarf besteht.
Invitio ad offerendum: Eine reine Einladung zur Angebotsabgabe, ein invitio ad offerendum und noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gilt als gegeben, wenn die Deklaration nicht die Absicht des Autors enthält, das Gesetz zu binden; dies ist eine wesentliche Aussage der Absicht, das Gesetz zu binden. Performance: Eine Performance ist eine bewußte und zielgerichtete Steigerung des Auslandsvermögens. Bedeutende Fallbeispiele der vermissten RBE: Günstigkeit; Einladungskarte.
Rechtstransaktion: Ein Rechtstransaktion ist ein Ereignis, das zumindest eine Absichtserklärung beinhaltet und dessen Wirkung durch den Gehalt der Absichtserklärungen bestimmt wird. Rechtsbeziehung: Ein juristisches Verhältnis ist ein gesetzlich geregeltes Verhältnis zwischen einer natürlichen oder juristischen Personen oder einem Vermögen. Verpflichtung: Eine Verpflichtung ist ein Vertragsverhältnis, bei dem der Kreditgeber vom Kreditnehmer Zahlung verlangen kann.
Vertragsschluss: Ein Vertragsschluss erfolgt durch zwei identische Absichtserklärungen - Angebot/Anwendung und Abnahme - im Verhältnis zueinander. Dem Begünstigten wird das gleiche Recht eingeräumt, wie wenn er nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes vertrauen würde; dies ist ein negatives Vorzeichen. Absichtserklärung: Eine Absichtserklärung ist der Ausdruck eines Privatwillens, der direkt auf die Erreichung der Rechtswirksamkeit zielt.
Zugriff (Absichtserklärung): Eine Absichtserklärung ist (auch ohne tatsächliches Wissen) eingegangen, wenn sie die Kontrolle des Adressaten in üblicher Art und Weise erreicht hat, so dass für den Adressaten Wissen möglich ist, und zwar zu dem Moment, zu dem Wissen nach den Verkehrsgepflogenheiten zu erwarten ist.