Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Reaktion
Vorsicht ReaktionVerhalten bei einer Warnung à Warnung
In vielen Faellen ist die groesste Bedrohung nicht die Warnung selbst, sondern eine Fehlreaktion derjenigen, die gewarnt wurden. Auf eine Warnung kann auf viele Arten reagiert werden. Dies kann nur in Erwägung gezogen werden, wenn das ermahnte Vorgehen in keiner Weise unrechtmäßig ist. Wegen der Vielschichtigkeit der oft verwarnten Rechtsgebiete sind diese Fälle jedoch sehr rar.
Darüber hinaus gibt es noch immer keine etablierte Judikatur zu vielen Problemstellungen, so dass eine völlige Weigerung, die erforderliche Abmahnung abzugeben, immer mit der Gefahr eines Gerichtsverfahrens verbunden ist. Das erforderliche Unterlassungsgesuch kann in vollem Umfang eingereicht werden. Dies ist mit einem beträchtlichen Rechtsrisiko verbunden. Einerseits können Sie rechtliche Positionen mit einem Kostenvoranschlag versehen, obwohl die Abmahnung rechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Drittens: Durch die vorbehaltlose Übermittlung der Abmahnung anerkennen Sie auch die anfallenden Mehrkosten. Außerdem ist häufig anzumerken, dass die ursprünglich abgegebene Unterlassungsverpflichtung viel zu weit gefaßt ist und neue Verletzungen unvermeidlich sind. Wenn man eine vorzeitig unterschriebene Erklärung, die übrigens 30 Jahre gültig ist, dann gibt es kaum einen Weg, sie wieder aus der ganzen Welt zu bekommen.
Beispiel aus dem Gebiet der Widerrufsbelehrung: Es gibt Abkündigungserklärungen, die wie nachfolgend beschrieben sind:: "Allerdings war und ist gerade im Widerrufsbereich oft nicht klar, wie eine " rechtliche Belehrung " auszusehen hat. An jedem Tag, an dem auf der einen Straßenseite eine "rechtswidrige" Stornierungsanweisung erfolgt, kann eine Konventionalstrafe von 5.001 EUR anfallen.
Warten die Kaution 10 Tage, sind das bereits mehr als 50000 EUR. Während sich die Rechtsprechung oft darüber unterscheidet, wie eine Rechtsbelehrung in gewissen Aufstellungen aussehen soll, stellt ein Mahnschreiben oft auch ein Verfahren fest, das einen gewissen Wortlaut in einer Kündigungsbelehrung für unzulässig erachtet. Der Inhalt von zu weit gefassten Unterlassungsverpflichtungen kann geändert und nicht unmittelbar mit dem Unterlassungsrecht zusammenhängende Aspekte aus der Unterlassungserklärung entfernt werden.
Dadurch wird das Wiederholungsrisiko und das Risiko eines gerichtlichen Mahnverfahrens mindestens eliminiert. Es ist jedoch sehr schwierig, eine rechtlich geänderte Abmahnung ohne Anwalt zu verfassen. Im Falle einer unwirksamen oder zu weit reichenden Änderung muss der Mahner die Deklaration nicht akzeptieren; es drohen dann eine einstweilige Anordnung oder ein Urteilspruch.
Eine einvernehmliche Regelung aller Fragen der Abmahnung (d.h. nicht nur des Unterlassungsrechts, sondern auch der Abmahnungskosten und Schäden) ist wie in vielen Faellen die befriedigendste Loesung fuer alle Beteiligten. Vorraussetzung für einen tragfähigen Ausgleich ist jedoch, dass die gemahnte Partei oder ihr Rechtsanwalt auch in der Lage ist, nachdrücklich begründete rechtliche Einwendungen zu erheben und auf ein allfälliges Verfahrensrisiko für die mahnende Partei hinzuweisen.
Meiner Meinung nach ist dies auch mit Warnungen möglich, die auf den ersten Blick völlig gerechtfertigt erscheinen. Die Geltendmachung des Anspruchs kann im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens durch den Verwalter erfolgen. Das ist oft der Fall, wenn die in der Abmahnung genannten Termine nicht erfüllt werden, wenn die Abmahnung nicht erfolgt oder wenn Änderungen am Inhalt durchgeführt werden, die das Wiederholungsrisiko nicht ausreichend ausschließen.
Bei einer einstweiligen Anordnung des Gerichts gibt es die Moeglichkeit der Berufung. Aufgrund der hohen Anwalts- und Prozesskosten und des Zeitaufwands sollte dieser Weg möglichst umgangen werden. Ist die Warnung jedoch offensichtlich ungerechtfertigt und ist die andere Partei nicht verhandlungsbereit, sollte dieser Weg nicht prinzipiell durchbrochen werden.
Auf diese Weise können Sie das Gericht entscheiden, dass die Verwarnung ungerechtfertigt war. Das ist ein guter Weg, um bei offensichtlichen ungerechtfertigten Warnungen von der Stellung des Angreifers zum Anschlag aufzusteigen. Allerdings sollte ein solches Vorgehen nur mit Hilfe eines Fachanwaltes erfolgen.