Zulassung als Anwalt

Anwaltszulassung

Sie als Volljurist haben die Möglichkeit, Rechtsanwalt zu werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei einrichten möchte. Informationen und Formulare für den Antrag auf Zulassung als Syndikus finden Sie unter Syndikus - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Zulassungsantrag als Syndikus und Rechtsanwalt. Der Düsseldorfer Anwaltsverband ist für die Zulassung neuer Rechtsanwälte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf zuständig.

Obligatorische Mitgliedschaften nach Zulassung zur Anwaltschaft

Das Anwaltspatent kann nur von solchen Persönlichkeiten erworben werden, die ihre Qualifikation zur Ausübung des Richteramtes nachweisen. Das Ablegen des Zweiten Staatsexamen ist daher Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Diese wird nach dem Bundesrechtsanwaltsgesetz nur von der örtlich kompetenten Anwaltskammer erwirkt. Wenn diese Dokumente vorliegen, kann die Zulassung bei der Handelskammer verlangt werden.

Die Zulassung zur Anwaltschaft geht Hand in Hand mit der Praxispflicht der Sozietät. Deshalb muss jeder Anwalt eine Anwaltskanzlei gründen. Das heißt in der Realität nicht, dass eine große Anwaltskanzlei gemietet werden muss. Es muss jedoch immer gewährleistet sein, dass das Büro per Telephon, Telefax oder E-Mail verfügbar ist. Mit der Bewilligung des Zulassungsantrags ist der Beitritt zur Anwaltskammer obligatorisch.

Der Rechtsanwaltsverband ist eine öffentliche Einrichtung. Darüber hinaus agiert sie als Schlichtungsstelle bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Anwälten und Mandanten. Der Pflichtbeitrag an die Anwaltskammer ist von Land zu Land verschieden. Die Zulassung zur Anwaltschaft führt zwangsläufig zum Beitritt zur Anwaltspensionskasse. Die Pensionskasse ist eine öffentliche Einrichtung, die die Altersvorsorge für Anwälte absichert.

Der Beitragssatz zur Anwaltsrente ist nach der Höhe des Einkommens abgestuft.

gestattend

Derjenige, der nach dem zweiten Staatsexamen den Beruf des Rechtsanwalts auswählt, wird in die Berliner Anwaltskammer aufgenommen, wenn die Anwaltskanzlei ihren eingetragenen Firmensitz in Berlin hat (§ 60 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Gegenwärtig hat die Berliner Anwaltskammer 14.004 Abgeordnete (Stand: 14.07.2015), 1995 waren es 5.114. Die zur Erstregistrierung erforderlichen Unterlagen befinden sich im Mitgliedsbereich unter Formular.

Ein Factsheet legt fest, welche Dokumente Sie vorlegen müssen und wie das Aufnahmeverfahren ist. Wenn Sie neben der juristischen Arbeit eine andere Berufstätigkeit anstreben, lesen Sie unser Factsheet. Die Zulassung stellt auch die Zugehörigkeit zur Anwaltsrente sicher (§ 2 Abs. 1 Rechtsanwaltsverordnung in Berlin).

Die Pensionskasse Berlin stellt auf dieser und ihrer Internetseite Informationen zur Verfügung. Verlegung des BürosWenn Sie Ihr Büro in den Distrikt einer anderen RAK verlagern möchten, müssen Sie gemäß 27 Abs. 3 BRAO die Zulassung zu dieser Versammlung verlangen. Zu den anderen Landesrechtsanwaltskammern in Deutschland gelangen Sie hier. In der Rubrik Formblätter findet sich der Zulassungsantrag für die Berliner Sozietät.

Ein Verzicht des Rechtsanwaltes auf die Rechte aus der vorherigen Zulassung ist nicht mehr notwendig (§ 33 Abs. 1 der alten BRAO). Die Aufnahmegebühren richten sich nach der Zulassungsordnung. Wenn Sie weitere Informationen zur Zulassung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter unter Tel. 306 931 - 36 oder Tel. 306 931 - 69.

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