Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
450 Euro Kraft
550 Euro LeistungSo bezahlen Sie 970 Euro auf Ihr 450 Euro-Kraft
Zum einen: Wenn Sie einen Miniobber 450,01 Euro ausgeben, geht sein Minijobberstatus unter. Auf der anderen Seite können Sie einen Mini-Jobber 600, 700 oder mehr Euro ausgeben. Ihr 450 Euro Strom erhält im Sept. 2013: 450 Euro Lohn zzgl. 100 Euro Festpreisnachlass auf Ihre eigenen Erzeugnisse zzgl. 156 Euro Rückerstattungszuschuss (altmodische Bezeichnung für eine Pauschale nach 40 Abs. 2 UStG - nur einmal im Jahr möglich), 50 Euro Tipp von Kundinnen, ein Handy, mit dem er für 40 Euro im Privatgebrauch anruft, 130 Euro Kita-Zuschuss und einen Benzin-Gutschein von 44 Euro.
Mit dem 450-Euro-Job macht das 970 Euro, und trotzdem bleibt die 450-Euro-Grenze erhalten, denn all diese Errungenschaften sind umsatzsteuerfrei und somit bei Prüfung der 450-Euro-Grenze nicht zu berücksichtigen. Hier können Sie noch einmal nachlesen, was Sie an Ihren Mini-Jobber ausgeben können, ohne die 450-Euro-Grenze zu überschreiten.
BR-Forum: Dürfen 400 Euro Kraft den Betriebsratsvorsitz übernehmen?
hello! können Assistenten, die auf 400 Euro-Basis tätig sind, zum Betriebsratsvorsitzenden ernannt werden? Zum ersten Mal habe ich in einem Unternehmen einen Arbeitnehmervertreter ausgewählt, der als 400-Euro-Beschäftigter und nicht als Angestellter angestellt wurde. Guten Tag JürgenT, schauen Sie sich das Teilzeitgesetz an, denn es besagt, dass ein Magister nicht durch Nebenjobs nachteilig ist.
Selbstverständlich ist eine Leistung von 400 Euro möglich! Angelegt am 31.08.2006 um 07:29 Uhr von Frank B.... Wenn der Vorstand der Ansicht ist, dass er den am besten geeigneten Mitarbeiter findet, dann ist das in Ordnung. 2. warum sagen Sie, dass ein 400er € force kein Festangestellter ist? Die betreffende Stelle ist entweder vorübergehend oder fest beschäftigt, was für das Mandat des Aufsichtsratsvorsitzenden irrelevant ist.
Bei einer befristeten Anstellung würde der Arbeitnehmer den Betrieb am Ende seiner Amtszeit verlassen. A 400 € force ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere Arbeitnehmer, außer dass hier spezielle Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften zur Anwendung kommen. Der Umstand, 400 € Macht zu sein, ist jedenfalls vorerst kein Grund zum Widerspruch. Frank B., vielleicht ist es nur vorübergehend :-)
Am 01.09.2006 um 07:52 Uhr von Frank B. Aha geschaffen, ist ein befristeter Vertrag keine unbefristete Stelle. Kann ein Zeitarbeitnehmer dann aber den Vorsitz übernehmen und wenn ja, für wie lange? JürgenT, jeder Mitarbeiter, der die Voraussetzungen des 8 BetrVG erfuellt, kann als BR ausgewählt werden. Das Honorar ist unbedeutend, ebenso wie das Teilzeitkriterium.