Rauchmelder Pflicht Räume

Brandmelder Obligatorische Räume

In welchen Räumen müssen wie viele Rauchmelder installiert werden? Rauchmelderverpflichtung Saarland - Deadlines und Vorschriften In allen Schlafzimmern, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen, muss ein Rauchmelder vorhanden sein. Im Saarland wurde die Rauchmeldepflicht auf der Basis des Änderungsgesetzes der Bauordnung des Saarlandes vom 19. Mai 2004 eingeleitet und tritt am 19. Mai 2004 in Kraft.

Dieses Gesetz wurde am 19. Mai 2004 in Kraft. 3. Zu diesem Zweck wurde die saarländische Bauordnung um 46 (4) ergänzt, der die entsprechende Erläuterung zur Rauchmeldepflicht beinhaltet.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Gebäude und Appartements im Zuge von Umbaumaßnahmen mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Lange Zeit zirkulierten auf verschiedenen Internet-Plattformen sehr gegensätzliche Meinungen und Hinweise zur Installationspflicht in bestehenden Wohneinheiten. Zum einen wurde erklärt, dass die Rauchmeldepflicht seit Juli 2004 für alle Wohneinheiten einschließlich der Bestandsgebäude gilt, zum anderen wurde überwiegend davon ausgegangen, dass sich die bisherige Regelung nur auf Neu- und Umnutzungen bezieht.

Gemäß einem Beitrag zum Themenkomplex Rauchmeldepflicht in der Saarbrücker Zeitung vom 30. April 2014, der in diesem Zusammenhang auch eine Hinrichtung des Brandinspektors anführt, war davon auszugehen, dass die Rauchmeldepflicht sich zunächst nur auf Neubauten und Umnutzungen bezieht. Er verwies auch auf einen vom Innenministerium vorgesehenen Gesetzesentwurf zur Novellierung der staatlichen Bauordnung, der die Rauchmeldepflicht künftig auf Bestandswohnungen ausdehnen soll.

Der Gesetzentwurf wurde von der saarländischen Landesregierung endgültig in Kraft gesetzt und 46 Abs. 4 der Landesbauordnungen um eine Übergangszeit für Bestandswohnungen sowie die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche für die Errichtung und Wartung ergänzt. Der bewilligte Nachrüstzeitraum lief am Stichtag des Jahres 2016 ab - längstens seit 2017 müssen alle Neu- und Umbauarbeiten sowie alle bestehenden Gebäude mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

An welchen Stellen müssen Rauchmelder eingebaut werden? Nach § 45 Abs. 4 der saarländischen Bauordnung müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie die als Fluchtwege aus dem Aufenthaltsraum führenden Gänge mit mindestens einem Rauchmelder oder Funk-Rauchmelder ausgerüstet sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese so zu installieren und zu betreiben sind, dass Rauchmelder und Alarme möglichst frühzeitig erkannt werden können.

Bitte lesen Sie unsere detaillierten Hinweise zur professionellen Rauchmelderinstallation. In der jetzigen Fassung des 45 Abs. 4 der saarländischen Bauordnung sind die Zuständigkeitsbereiche für Mietwohnungen explizit festgelegt. Danach obliegen die Installationspflicht den Betreibern und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit den direkten Betreibern. Der Rauchmelderbedarf für das Saarland ist in 46 (Wohnungen) Abs. 4 der Landbaurichtlinie Saarland festgelegt und kann im Juris Rechtsportal eingesehen werden.

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