Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
One click Hoster Abmahnung 2016
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Boerse.bz: Für Downloads sind folgende Konsequenzen zu befürchten
Für Die Benutzer des Forum Börse. bz präsentiert sich die rechtliche Situation anders, als noch bei der Streaming-Plattform Kinox. zu, wenn die Behörden und Rechteinhaber beschließen, auch die Benutzer zu verfolgen. Außerdem ist die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frömmer von München an der Sache, die sich mit Warnungen vor Filesharing-Benutzern einen guten Ruf erworben hat, mitbeteiligt.
In dieser Hinsicht stellen sich viele Nutzer der Website noch einmal die Fragen, welche Konsequenzen für für sie haben kann. Hat ein Nutzer über Börse. bz einen Downloadlink gesetzt, unterscheidet sich die rechtliche Situation tatsächlich von der vorigen Fällen. Andererseits gibt es auch einen rechtlichen Unterscheid zwischen einem Herunterladen und einem Datenstrom, bei dem die Dateien nur für einen kurzen Zeitraum im Cache auf für enden.
Nutzer, die über bz Inhalte, die zum Download bereitgestellt wurden, illegal handeln und können dementsprechend verklagt werden, da sie die Vervielfältigungsrecht des Autors verletzt haben. Dies kann eine Verwarnung bei Entfernung und/oder Auslassung, Schadensersatzansprüche oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert, den der Rechtsverletzer als "angemessene Vergütung" der Gesellschaft unter hätte müssen bezahlt hat, so Télinden.
Mit einem Musikfile, das bei iTunes z.B. für rund einen Euro kosten kann, wird dies dann auch der Schadensbegleicher, den der Rechtberechtigte machen könnte - hierbei wird die Mehrwertsteuer noch in Abzug gebracht. Aufgrund der Parallelverteilung zum Anwender wurden hier drei bis vier-stellige Schadensummen geschätzt. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass Gewerbsmäà für private Downloads erstellt werden kann.
So sind Anwaltsgebühren im Falle einer einfachen Abmahnung auf rund 150 EUR gekrönt. Aber auch im vorliegenden Verfahren stellt sich die Hauptfrage, ob überhaupt gegen Downloads untersucht wird. Auch wenn die Börse. bz Benutzerdaten gespeichert hat, reicht würde immer noch nicht aus. Weil dem Benutzer müsste bewiesen werden kann, dass er auch einen Link zu tätigte hat.
Da die Börse. bz selbst noch aktiv ist und die Detektive wahrscheinlich keinen Zugang zum Webserver haben, kann man bezweifeln, dass dies bei den gängigen share hostern anders ausfällt.