Mietrecht überbelegung

Überbelegung des Mietrechts

Beim Mietrecht: Überbelegung tritt auf, wenn zu viele Menschen in einer zu kleinen Wohnung leben. Rechtsanwälte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht. Das Sprichwort gilt natürlich auch im deutschen Mietrecht. Außerdem darf eine Wohnung nicht überfüllt sein. Wohnungsmietrecht: Überbelegung der Wohnung ist ein Kündigungsgrund.

Was tun, wenn die Wohnung überbelegt ist?

Es sind zwei Pächter angemietet, aber mit der Zeit wird die Ferienwohnung immer satter. Es entstehen oder die nahen Angehörigen ziehen ein. Ab wann ist eine Ferienwohnung überfüllt? Der Hausherr muss die dauerhafte Zulassung von Unbekannten, fernen Angehörigen oder Bekannten nicht akzeptieren. Prinzipiell ist er nur zur Duldung der im Vertrag genannten Person in der Ferienwohnung verpflichtet. 2.

Die Mieterin muss keine Dritten aufnehmen, die im Vertrag nicht als Mieterin benannt sind. Der Gesetzgeber räumt dem Pächter nur dann eine Ausnahmeregelung ein, wenn ein begründetes Nutzungsinteresse besteht, eine dritte Personen in die Ferienwohnung mitzunehmen. Auch bei der Übernahme eines Partners bedarf der Pächter der Zustimmung der Vermieterin, die die Vermieterin nur in Ausnahmefällen ablehnen kann.

Eine Ablehnung der Einwilligung wäre jedoch z.B. möglich, wenn es durch die Zulassung des Partners und der ihm gehörenden Kindern zu einer Überfüllung kommt. Bei unberechtigter Weitervermietung oder unentgeltlicher Übernahme von weiteren Mietern kann der Vermieter prinzipiell eine einstweilige Verfügung gemäß § 541 BGB beantragen. Zum Beispiel, wenn der Eigentümer erfahren hat, dass ein Bewohner seine Immobilie ohne vorherige Anfrage weitervermietet, ist es ratsam, eine Verwarnung mit einer expliziten Bitte um Kündigung der Untermiete auszusprechen.

Dabei ist zu differenzieren zwischen der Zulassung von nahen Angehörigen (Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, pflegebedürftigen Familienangehörigen, Familienmitgliedern oder Geschwistern), Haushaltshilfen oder Pfleger. Mit dieser Personengruppe braucht der Vermieter nicht die Erlaubnis des Hausherrn und stellt oft nicht einmal fest, dass der Vermieter andere Menschen in den Hausstand hat. Das Problem der "Überbelegung von Mietwohnungen" trifft daher oft nur diejenigen, bei denen die Zahl der Bewohner aufgrund der genannten Personengruppen oder der Geburt deutlich zunimmt.

Hier kann der Hausherr nur bei Überfüllung eingreifen. Derzeit konzentriert sich die Jurisdiktion darauf, dass pro Mensch etwa acht bis zehn qm Wohnraum zur Verfuegung stünden. Überfüllung bedeutet: die Zahlen liegen darunter. Bavaria - Pro Kopf müssen mind. zehn qm Wohnraum zur Verfuegung gestellt werden. Sechs qm sind ausreichend für die Kleinen bis sechs Jahre.

Individuelle Wohnzimmer dürfen ab sechs Quadratmeter nur einer einzigen Personen vorbehalten bleiben, wenn genügend Nebenzimmer zur gemeinsamen Nutzung zur VerfÃ?gung gestellt werden. Ist eines der beiden Merkmale nicht gegeben, so wird die Ferienwohnung als überfüllt betrachtet. Die Kommune muss dann - meist auf Betreiben des Eigentümers - beschließen, dass zu einem gewissen Termin so viele Einwohner die Ferienwohnung verlassen müssen, dass beide Voraussetzungen gegeben sind.

Hesse - Neun qm Wohnraum müssen pro Kopf zur Verfügung stehen. Sind - wie in Bayern - Nebenflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung vorhanden, genügen sechsqm. Im Falle einer Überfüllung, wenn eines der beiden Merkmale verletzt wird, kann die Kommune die Zwangsräumung zu einem von ihr bestimmten Termin einfordern. Neun qm sollten pro Kopf zur Verfügung stehen - sechs qm für die Kleinen.

Individuelle Wohnzimmer können sechs qm - für die Kleinen vier qm - haben, wenn genügend angrenzende Räume mitbenutzt werden. Von der zuständigen Stelle - dem Landratsamt - kann die Zwangsräumung wegen Überfüllung vom Entsorgungsberechtigten (demjenigen, der den Pachtvertrag unterzeichnet hat) oder von den Einwohnern verlangt werden. Welche Beweismittel sollte der Hauswirt im Falle einer Auseinandersetzung zur Verfügung haben?

Auszug aus dem Anmelderegister, ausführliche Hinweise zum Kommen und Gehen der Zimmergenossen in der jeweiligen Wohnung und natürlich mögliche Beeinträchtigungen der Hausruhe sind dabei behilflich. Sie werden vom Eigentümer verlangt, wenn er die Stadt, die Stadt oder die Stadt anruft, um die Überfüllung seiner gemieteten Wohnung nachzuweisen. Gegen die Überfüllung muss die Autorität etwas unternehmen.

In einem ersten Verfahrensschritt kann sie aber auch eine Geldstrafe auferlegen und muss nicht unverzüglich auf die Aufforderung des Eigentümers reagieren, einen Teil der Anwohner aus der gemieteten Immobilie zu entfernen. Wie kann der Hausherr vorgehen, wenn die Ferienwohnung überfüllt ist? Weist der Mieter nach, dass das in seinem Bundesstaat gültige Wohnungsaufsichtsrecht offensichtlich verletzt wird und er die verantwortliche Stelle nicht zum Tätigwerden überreden kann, kann er grundsätzlich ohne Vorankündigung oder ordnungsgemäß beenden.

Allerdings ist eine außerordentliche Beendigung in der Praxis nur schwierig durchzusetzen. Das Paar lebt mit seinem kleinen Jungen in einer 54 qm großen Ferienwohnung (zwei Räume, Kueche, Bad, Balkon). Durch die Geburt von fünf Kindern erhöhte sich die Zahl der Menschen auf acht. Die Vermieterin warnte vor Überfüllung. Die Pächter reagierten nicht.

In der Folgezeit beendete der Hausherr den Mietvertrag wegen starker Auslastung. Gerichtsurteil: Die außerordentliche Auflösung des Mietverhältnisses durch den Mieter war rechtskräftig. Die Inanspruchnahme einer 64 qm großen Ferienwohnung mit acht Schlafplätzen (sechs Kinder) kann eine Überfüllung sein und im konkreten Fall die normale Beendigung durch den Eigentümer begründen - nicht die außerordentliche Aufhebung.

Auch in diesem speziellen Falle schuldete der Pächter Miete. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Eigentümer ist nicht allein wegen einer Überfüllung der gemieteten Wohnung zulässig, wenn für ihn keine weiteren Sachverhalte eintreten, die ihn als Eigentümer wesentlich mindern. Die Gefahr für den Hauswirt, eine solche Anklage zu verpassen, ist hoch. Ursachen für eine eventuelle deutliche Verschlechterung durch Überfüllung wären:

Das Gebäude der gemieteten Wohnung ist vom Aussterben bedroht. Der Waffenstillstand wird durch die Überfüllung gestört. Was kann der Pächter gegen Überfüllung unternehmen? Die Mieterin kann einen Anspruch des Eigentümers mit Erfolg ablehnen, wenn sich der Anlass auf jugendliche und überfüllte Jugendliche verweist. Art. 6 GG verlangt, dass die Familien und damit die Minderjährigen einem speziellen Schutzbedürfnis unterworfen sind - auch weil es für den Pächter schwierig sein kann, eine hinreichend große und kostengünstige Wohnung als Ersatzwohnung zu erhalten.

Aufgrund der sich verschlechternden Situation auf dem Wohnungsmarkt werden von den Gerichten derzeit immer höhere Ansprüche an die Rechtfertigung einer Überfüllung durch zu viele Familienmitglieder gestellt. Häufig muss dem Wirt vorgeworfen werden, er habe über Jahre hinweg Überfüllung akzeptiert, ohne dem zu widersprechen. 2.

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