Online Stream Abmahnung

Vorsicht beim Online-Stream

frei im Netz - ARD-HD-Live-Stream: Die erste kostenlose & legale Online-Ansicht. Was lässt sich daraus für die Gefahr von Streaming-Warnungen schließen? ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht, mit dessen Abmahnung er Geld verdienen kann. Das Online-Einkaufen gilt auch für Online-Reisebuchungen.

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Anwaltskanzlei warnt vor Zehntausenden von Nutzern von Streaming-Website

Das ist für viele ein entspannender Tag. Diejenigen, die keinen der vielen gewerblichen Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon Prime in Anspruch genommen haben, weichen oft zweifelhaften Sites aus. Aber viele Benutzer der Website "Popcorn Time" hatten nun die verbitterte Erkenntnis, dass sie strafrechtlich verfolgt werden können. Gegenwärtig gibt es unter anderem Warnungen im Revier.

Laut "WAZ" werden die Benutzer der Website knapp 1000 EUR ausgeben. Alleine in diesem Jahr soll eine sueddeutsche Anwaltskanzlei bereits 30.000 Verwarnungen aussenden. "Täglich haben wir bis zu 30 Anrufe, die nach dem Einsatz von Popcorn Time gewarnt wurden", sagte der Medienrechtler Christian Solmecke der WAZ.

Die Problematik: "Popcorn Time" wirkt nur auf den ersten Blick wie ein Streaming-Portal. Aber die Website arbeitet wie eine Austauschbörse. Dadurch lädt jeder beim Betrachten der Dateien die Informationen herunter und macht sie anderen Benutzern zugänglich. An dieser Stelle kommen die Warnfirmen ins Spiel. Sie können mit einer speziellen Konfigurationssoftware auf die IP-Adressen der Benutzer zugreifen und so den Besitzer der Internetverbindung verhältnismäßig einfach ermitteln.

Streaming: Streaming-Anbieter sind schwierig zu identifizieren.

Deshalb mussten Anwender, die online sogenannte "File Sharing" und damit illegale Verbreitung von Inhalten betreiben, in der Regel mit kostspieligen Warnungen kalkulieren. Demgegenüber hatten User, die auf Webseiten wie z. B. der Kinox. to oder bs. to freie Ströme von Reihen und Spielfilmen gesehen haben, wenig zu befürchten: Eine jüngste Entscheidung des EuGH könnte diese Situation nun verändern.

Tatsächlich geht es um den Einzelfall einer Multimedia-Box für das Fernsehen aus den Niederlanden, mit der die Benutzer nicht nur auf rechtmäßige, sondern auch auf unrechtmäßige Datenströme zurückgreifen können. Allerdings, so die Meinung von Fachleuten, kann die Aussagekraft des Urteilsspruchs auf die rechtswidrigen Online-Streams übergehen. Dem EuGH zufolge war den Nutzern der Multimedia-Box bekannt, dass sie selbst rechtswidrige Inhalte abgerufen und damit eine Copyright-Verletzung vorgenommen hatten, obwohl sie sich nur die rechtswidrigen Inhalte angesehen, aber nicht verbreitet haben.

Wenn man dieses Urteils auf Websites wie z. B. die von kinox. zu überträgt, ist die Verwendung solcher Streaming-Angebote nicht mehr eine graue Zone, sondern illegal. Wer also absichtlich auf rechtswidrige Streaming-Portale auf dem Rechner zugegriffen und diese genutzt hat, verletzt das Recht. Gleiches kann auf freie Bundesliga-Streams transferiert werden, da der User wissen sollte, dass solche Partien tatsächlich nur gegen eine Gebühr zu sehen sind und ihm daher deutlich sein sollte, dass er seine Ströme von einer rechtswidrigen Herkunft hat.

Anwalt Christian Solmecke erläutert auf seinem eigenen Youtube-Kanal, dass dieses Urteils nicht einfach auf das Filmportal übertragbar ist: "Youtube ist in keinem Falle offenkundig illegal, jedenfalls nicht für den User, der nicht exakt erkennt, ob das Bild aus einer unrechtmäßigen Herkunft ist. Dabei kann der Anwender selbstständig zu dem Schluss kommen, dass der betreffende Beitrag aus einer unzulässigen Herkunft ist.

Aber auch hier gibt es keine Illegalität: "Youtube bezahlt Steuern an die Medienbranche, die solche Filme hätte legalisieren können. "Ihm zufolge verweist das Gerichtsurteil daher nur auf offenkundig rechtswidrige Internetportale wie z. B. das kinox. zu und aehnlich. Mit wie viel Wahrscheinlichkeit muss man mit Warnungen kalkulieren, wenn man ertappt wird?

Eine Entschlüsselung der Benutzeridentität ist nur über die IP-Adresse des illegalen Streaming-Providers möglich. "Allerdings sind diese Provider schwierig zu identifizieren, weil sie unterirdisch arbeiten", sagt Solmecke. "Sie werden sehr häufig abgefangen, und wenn ja, werden nur wenige oder keine IP-Adressen von Benutzern aufbewahrt.

"Dies erschwert das Aufspüren von Nutzern von illegalen Portalen und den technischen Nachweis von Sendungen. Nach Solmeckes Worten ist jeder, der jetzt keine solchen Dienste mehr in Anspruch nimmt, auf der sicheren Seite und hat wahrscheinlich keine Folgen zu fürchten. "Die Staatsanwaltschaft würde damit eine erste Anlaufstelle für Ermittlungen schaffen", erläutert er. Zusätzlich zu einer Verwarnungsgebühr von ca. 150 EUR fallen Lizenzkosten an, die mit denjenigen eines Films bei juristischen Dienstleistern zu vergleichen sind und damit in der Regel unter fünf EUR pro Tonträger ausmachen.

Wenn Sie jedoch auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Ihre Hände von unzulässigen Streaming-Portalen nehmen und statt dessen zu legalen Anbietern wie z. B. Netflix oder Netdome wechseln.

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