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Braucht jede website ein Impressum
Benötigt jede Website ein Impressum?Nahezu jede Website braucht ein Impressum - Wirtschaft-News
Dpa/tmn - Um mehr über den Autor einer Website zu lernen, müssen sich Internetbenutzer nur das Impressum ansehen. Weil Nebenbetreiber aus Deutschland dies beinahe immer ins Spiel bringen müssen. Jeder, der eine Website im Web betreiben möchte, benötigt in der Regel ein Impressum. Allerdings kann ein Werbe-Banner ausreichen, um eine Privat-Website als geschäftlich einzustufen - das heißt, es ist wieder ein Impressum erforderlich.
Ausschlaggebend ist dabei, von wo aus die Website bedient wird. Sogar eine Startseite auf einem US-Server ohne.de-Ende in der Anschrift benötigt ein Impressum, wenn sich der Sachbearbeiter in Deutschland befindet. Business-Websites brauchen immer ein Impressum. Der Netzbetreiber muss nicht zwangsläufig etwas im Internet anbieten. Genug, wenn nur ein einziger geschäftlicher Kontakt über den Standort hergestellt wird, z.B. mit einem Handwerk.
Bei Einkaufsplattformen und Social Networks besteht die Pflicht zum Impressum gleich zweimal - nicht nur für den Portalbetreiber, sondern auch für Anbieter auf den Seiten von e-bay bzw. Unternehmen auf dem Internet. Im Regelfall verweisen die Plattformbetreiber in ihren Allgemeinen Bedingungen (AGB) darauf. Wenn Sie also nur ab und zu etwas auf den Bahnsteigen verkaufen, müssen Sie kein Impressum erstellen.
Die im Impressum genannten Daten variieren je nach Website. So genannte Privatpersonen, d.h. Privatpersonen, brauchen nur ihren vollständigen Name, Adresse, E-Mail-Adresse und andere Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Dies darf nicht auf dem Web beruhen - ein Formular auf der Website genügt nicht, eine Telefon- oder Telefaxnummer genügt nicht. Rechtsträger wie Unternehmen oder Verbände müssen mehr Informationen im Web bereitstellen, beispielsweise die Gesellschaftsform und einen Bevollmächtigten.
Juristische Informationen - was braucht jede Seite?
Unglücklicherweise müssen Sie sich als Websitebetreiber auch mit juristischen Fragen auseinandersetzen. Unter keinen Umständen sollten Sie das Impressum auslassen. Daher die obligatorischen Informationen über den Anbieter der Website. Firmenbuch, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsbuch, in dem die Unternehmer registriert sind, und die Registriernummer. Für Berufe wie Gewerbetreibende, Rechtsanwälte, Steuerexperten, Architekten oder Ärzte Informationen über die Handelskammer, zu der die Wirtschaftsbeteiligten gehören, die juristische Fachbezeichnung und das Land, in dem die Fachbezeichnung vergeben wurde, den Namen der Berufsordnung und einen Verweis auf diese.
Der Aufdruck muss leicht zu finden sein. Am besten ist es daher, im Hauptmenu oder in der Fusszeile einen Verweis "Impressum" anzugeben. Spaetestens seit 2016 ist deutlich, dass jede Website eine Datenschutzerklaerung braucht. Sobald ein Benutzer auf eine Ihrer Webseiten zugreift, überträgt er seine IP-Adresse an den Webserver - und die IP-Adresse wird von den Gerichten bereits als schutzwürdige "persönliche Daten" angesehen.
Sie müssen die Benutzer darüber informieren, wie man sie benutzt. Zunächst müssen Sie klären, welche Informationen Sie sammeln. Jede Seite sammelt einige Informationen - denn die Server-Protokolldateien werden von fast jedem Web-Server aufgezeichnet, auch wenn Sie sie nie selbst freigeschaltet haben. Wenn Sie eine Website bei 1&1, aber auch bei anderen großen Hostern haben, ist dies immer der Fall. 1.
Wie Buttons von Google geben auch Buttons von Google in der Regel Informationen an deren Webserver weiter, über die Sie auch Ihre Nutzer benachrichtigen müssen. Auch bei der Installation von YouTube-Videos entstehen persönliche Informationen, die an den Operator weitergegeben werden. Wenn Sie noch mehr tun, z.B. Google Analytics verwenden, dann müssen Sie dies auf jeden Fall nachweisen.
Um bei der Rezeptur nichts falsch zu machen, greifen einige Operatoren zu einem Rechtsanwalt, der ihnen die entsprechenden Dokumente vorlegt. Meistens verwenden sie einen der freien Generator - s. unten. Der beste Link-Titel für Ihre Datenschutz-Erklärung ist schlicht das nicht besonders hübsche Stichwort "Datenschutzerklärung" - viele Anwender wissen nicht, was hinter der verkürzten deutschen " Privacy Policy " steckt.
Diese können Sie auch mit dem Impressum auf einer einzelnen Internetseite zusammenfassen - "Impressum & Datenschutz". Gedruckt werden 12 S. - die Datenschutzbestimmungen von Auktionen. Gelegentlich gibt es Sachen, von denen man sich als Operator abgrenzen möchte. Für Verweise gilt: Legen Sie nie Verweise an, zu denen Sie nicht vollständig verpflichtet sind.
Die Dissoziation der von Ihnen gesetzten Links ist absurd und wenig sinnvoll. Sollte es sich jedoch um einen Disclaimer handeln, dann sollten Sie ihn so gestalten, dass er die Benutzer nicht entmutigt. Die Rezeptur bei IKEA hat mich sehr angesprochen: "Wir denken, es ist toll, wie unsere Kundinnen und Kunden unsere Präparate auf kreative Weise einnehmen.
Hervorzuheben unter dem Formblatt war ein Verweis auf die Benutzungsbedingungen mit dem daneben stehenden Haken, den man gesetzt haben muss, um seine Zustimmung zu geben. Was ist mit Keksen? Jetzt zum Schluss, den sogenannten Kekse. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die fast alle Web-Browser speichern, wenn eine Website sie dazu auffordert.
Sie können beispielsweise Presets für die vom Benutzer gewählte Landessprache abspeichern. Von wem werden Kekse benutzt? Nahezu alle Zugangsstatistiken (Web Analytics) verwenden sogenannte Kekse, um nicht nur herauszufinden, welche Seite wie oft besucht wird, sondern auch, ob und in welcher Abfolge mehrere Webseiten aufrufbar sind.
Viele Werbungtreibende nutzen sie, um Benutzer zu weiteren Einkäufen zu bewegen. Es ist Ihre Fehler, wenn wir plötzlich auf vielen Webseiten Anzeigen für kretische Hotelbetriebe vorfinden. Hat ein Benutzer beispielsweise die Einstellung "do-not-track" in seinem Webbrowser vorgenommen, muss er sich daran orientieren.
Es ist Ihnen dann nicht gestattet, seine Angaben zu sammeln oder irgendwelche Kekse zu verwenden. Es ist vorgesehen, dass nicht unbedingt erforderliche Kekse nur mit Einwilligung des Nutzers verwendet werden dürfen. Dies bedeutet vor allem " Tracking & Targeting " Chips ( " Werbe-Cookies "), die der Personalisierung der Werbebotschaften, d.h. der Anpassung der Werbebotschaft an die vom Benutzer aufgerufenen Seiten oder deren Inhalt entsprechen.
Sie müssen die Nutzer also nur darüber informieren, dass Sie ein Cookie verwenden und ihnen die Einwände erteilen. Gemäß der EU-Cookie-Richtlinie benötigen Sie jedoch ein opt-in, d.h. die Aufforderung an den Benutzer, ob Sie ein Cookie einstellen dürfen. Die meisten Rechtsanwälte betrachten den Verweis in der Erklärung zum Datenschutz (siehe oben) als aussagekräftig.
Entsprechend sind diese Tipps in den gängigen Patterns und Generierungen zu sehen (siehe untenstehende Weblinks). Derartige Verweise auf die Verwendung von Plätzchen sind mittlerweile auf nahezu jeder Seite zu sehen. Die Firma ist wenig bekannt als Pionier des Schutzes der Privatsphäre, aber sie verlangt eine solche Mitteilung von jedem, der gewisse Google-Dienste auf ihren Websites nutzt.
Aber auf der Infoseite bei Google ist auch Analytics in der Auflistung. Und wenn ich es dir nicht sage? Aber vergewissern Sie sich, dass die Anhaltspunkte die Gäste nicht erschrecken. Wenn Sie sich den Anwalt ersparen wollen und auf eine automatische Erstellung einer Erklärung zum Datenschutz vertrauen, können Sie z.B. einen dieser beiden kostenfreien Services nutzen:
Schließlich, im Autorenblog, die Beantwortung der Anfrage "Copyright-Hinweis - wird das?