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450 Euro Job Sozialabgaben
Euro 450,- Job-SozialbeiträgeDie 850 Euro Arbeit (Midijob)
Wenn Sie in Ihrem Studienjob regelmässig mehr als 450 Euro pro Jahr verdienen, sind Sie nicht sozialversicherten. Ursache dafür ist der so genannte Mid-Job, der den Mitarbeitern bis zu einem Monatseinkommen von 850 Euro geringere Beitragszahlungen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung sicherstellt. Dies bedeutet: Mittelständler ist, wer pro Kalendermonat regelmässig Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro zu erwirtschaften hat.
Aber im Unterschied zum Mini-Job - also mit Aktivitäten bis zu 450 Euro pro Woche - genießen Sie bereits in der Zwischenzeit volle soziale Sicherheit und buchen quasi ein preiswertes "Rundum-Sorglos-Paket". Durchschnittlich zahlen Sie 80 Euro pro Woche für den niedrigen Studentenpreis der GKV. Bei Verdiensten zwischen 450,01 Euro und 850 Euro wurde eine so genannte Schiebezone bei den Sozialversicherungsbeiträgen eingerichtet.
So muss z.B. ein Mitarbeiter mit einem Lohn von 550 Euro pro Monat einen niedrigeren Beitrag zahlen als ein Mitarbeiter mit 700 Euro pro Tag. Entsprechend nimmt der Sozialversicherungsanteil allmählich zu und liegt erst bei 850 Euro auf dem vollen Beitragsniveau. Achtung: Bei mehreren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten muss der Brutto-Lohn aller Arbeitsplätze zusammen in der Schiebezone sein.
Das Gleitzonenreglement findet keine Anwendung auf Praktikanten und Absolventen eines freiwillig stattfindenden Sozial- oder Umweltjahres.
Ein 450-Euro-Job. Muß ich als Pensionär einen Beitrag abführen?
Sie können als obligatorisch versicherter Pensionär bis zu 450 Euro pro Kalendermonat verdienen, ohne zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Gleiches trifft zu, wenn Sie als Pensionärin oder Pensionär eine freiwillige Versicherung haben. Bis auf eine Ausnahme: Ihr Verdienst aus dem Mini-Job ist in den Pflegeversicherungsbeiträgen enthalten. Wenn Sie als Mitarbeiter mehr als 450 Euro pro Kalendermonat verdienen, sind Sie als Mitarbeiter pflichtversichert.
Sie müssen dann in allen Bereichen der Sozialversicherungen Beitragszahlungen leisten. Für die Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, wenn Sie eine vollständige Alterspension beziehen, aber keine weiteren Beitragszahlungen leisten müssen - Ihr Arbeitsgeber aber schon.