Was Bedeutet eine Abmahnung

Und was bedeutet eine Warnung?

Sie stehen also auf der Startliste Ihres Unternehmens. Gibt es Warnhinweise für etwas anderes als Auslassungen? Und was bedeutet die Warnung für mich? Und bis hierhin und nicht weiter - eine Warnung ist ein Warnschuss. Zuerst stellt sich die Frage: Was bedeutet eigentlich "Warnung"?

Wozu eine Warnung?

Ein Warnhinweis ist eines der Themen, mit denen Sie sich im Beruf nicht beschäftigen wollen, da es nach Arbeitsplatzverlust oder zumindest Reputationsverlust duftet. In der Tat stellt eine Abmahnung manchmal eine ernsthafte Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes dar, denn sie ist nichts anderes als der rechtlich geforderte Schritt zu einer Entlassung aufgrund von Fehlverhalten Ihrerseits.

Aber nicht nur der Boss darf mahnen. Als allgemeine Bestätigung ist nicht jeder Ausdruck von Unbefriedigung und nicht jede noch so verheerende Vorwürfe eine Warnung. Die warnende Person muss das gemahnte Vorgehen exakt angeben, am besten mit Zeitangabe. Er muss den Mahner bitten, in Zukunft von diesem Benehmen Abstand zu nehmen und ihm so die Möglichkeit zu bieten, an sich selbst zu feilen.

Derjenige der warnt, muss klarstellen, dass bei einer erneuten Beanstandung des Beanstandungsverhaltens eine Kündigungsfrist eintritt. Selbstverständlich kann nicht jeder im Betrieb willkürlich Warnungen an Mitarbeiter erteilen. Arbeitgeberseitig kann jeder, der vom Unternehmensleiter zur Weisungserteilung ermächtigt ist, eine Verwarnung erteilen. Andererseits haben Sie als Mitarbeiter auch das Recht, Ihren Mitarbeiter zu verwarnen, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und z.B. seit mehreren Wochen nicht fristgerecht bezahlt hat.

Eine Abmahnung ist jedoch prinzipiell nur wirksam, wenn eine bestimmte Härte der Vertragsverletzung eintritt. Zugleich bedarf es - entgegen weit verbreiteter Missverständnisse - keiner drei Warnungen, um seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Selbst wenn Sie das bereits gerügte Missverhalten wiederholen, kann die Entlassung in Ihr Zuhause einfließen.

Eine Abmahnung muss auch nicht schriftlich sein. Sollten Sie einmal in eine unerfreuliche Lage geraten und mit einer Warnung bedroht sein, haben Sie folgende Abwehrmöglichkeiten: Sie können sich dagegen wehren: Wenn Ihr Vorgesetzter die Warnung in Ihre Akte einträgt, liegt es an Ihnen, Ihre Ansicht der Sache anzuhängen.

Beanstandung: Wenn nichts mehr weiter nützt, haben Sie die Gelegenheit, rechtliche Schritte einzuleiten und auf Widerruf der Abmahnung zu verklagen.

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