Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wann Verjähren Abmahnungen
Wenn Abmahnungen verjährenMindestens die Unterlassungs- und Ersatzansprüche für Abmahnungskosten sind von dieser Periode abhängig. Der Zeitraum beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Schadensfall eingetreten ist und der Berechtigte von den den Schaden verursachenden Sachverhalten und der verletzenden Partei erfahren hat oder ohne grobes Verschulden hätte erfahren müssen.
Bei Abmahnungen ist in der Regel der Zeitraum entscheidend, zu dem der betreffende Anbieter dem Berechtigten Informationen über die Identität des Teilnehmers übermittelt hat. Mit dem Erfordernis der Rückerstattung der Anwaltsgebühren tritt die Verjährung mit Eingang der Abmahnung ein (vgl. Rechtssache Berlin, Beschluss vom 20.05.2009 - Az. 24 U 54/08). Im Falle von unberechtigtem Tausch von Dateien, bei dem der Teilnehmer zum Beispiel am 1. Februar 2015 bekannt wurde und die Zuwiderhandlung am 1. März 2015 angemahnt wurde, läuft die Verjährung ab Ende 2015 bis Ende 2018 Und welche Fristen gelten für Schadenersatzforderungen?
Manche Gerichtshöfe haben festgestellt, dass Schadensersatzansprüche auch nach 3 Jahren verjähren (vgl. z. Die B. AG Kassel, Rechtssache 410 C 625/14; die AG Bielefeld, Rechtssache 06.03. 2014 - Rechtssache 42 C 368/13; die AG Düsseldorf, Rechtssache 24.07. 2014 - Rechtssache 57 C 15659/13; die AG Frankfurt a. M., Rechtssache 30.10. 2014 - Rechtssache 32 C 2305/14 (84); das LG Köln, Entscheidung vom 13.12. 2010 - Rechtssache 28 O 515/10).
Auch andere Gerichtshöfe befürworteten eine zehnjährige Verjährung (z.B. LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10. 2012 in der Rechtssache 12 O 405/11; AG Rechtssache 92 C 64/14; LG Köln, Entscheidung vom 25.04. 2013 - Rechtssache 14 O 500/12; LG Bochum, Entscheidung vom 27.11. 2014 - Rechtssache I-8 S 9/14; LG Hannover, Rechtssache 18 O 318/11).
Bedingung für die Beantragung der Zehnjahresfrist ist dann, dass die ermahnte Partei durch eine unbefugte Tat (File-Sharing) auf Rechnung des Rechteinhabers etwas erwirkt hat. Das oberste Gericht hat die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche noch nicht geklärt. Die Ungewissheit bleibt daher bei denjenigen, die von einer Filesharing-Warnung betroffen sind, ob die Dreijahres- oder Zehnjahresfrist in ihrem eigenen Falle eintritt.
Ungeachtet der exakten Verjährungsfrist ist zu berücksichtigen, dass die Verjährungseinrede in Gerichtsverfahren immer explizit vorzubringen ist. Diese Verjährungsfrist wird nicht von Amtes wegen vom zuständigen Richter überprüft. Die Rechtsanwältin Lütgendorf aus Dortmund ist ein kompetente Ansprechpartnerin in den Bereichen Internet- und Copyright-Recht und berät Sie bei der Behandlung von Filesharing-Warnungen und der Begrenzung von Forderungen aus Filesharing-Warnungen.