U+C Rechtsanwälte Abmahnung 2012

Rechtsanwaltswarnung U+C 2012

kürzlich in seiner Morpheus-Entscheidung vom 15.11. bestätigt. 2012 (Ref. I ZR 74/12).

Verwarnung der KVR Handelsgesellschaft mbH durch U + C Rechtsanwälte vor Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Warnhinweis wird von den Anwälten von U+C ausgesprochen, die ausreichend als File-Sharing-Warner bekannt sind. Derzeit scheinen sich mehrere "Warnwellen" der Kanzlei U+C Rechtsanwälte durch das Land zu bewegen. Rechtsanwalt Carsten Herrle, Copyright Office Kiel über Respekt!

Filesharing-Warnung der Anwaltskanzlei U+C (Urmann und Collegen) für die Firma Maleibu Medien

U+C ("Urmann und Collegen") warnt derzeit vor verschiedenen Filmen von "Positively Love". Auftraggeber der Warnung ist Malibu Media LLC. Es wird eine Abmahnung und die Bezahlung eines Abfindungsbetrages von 650 EUR verlangt. Lass dich von den verschiedenen Bedrohungen nicht in den Wahnsinn treiben oder gar einzuschüchtern.

Es wird empfohlen, auf die Warnung mit einer geänderten Abmahnung zu antworten. Die der Warnung beigefügte Abmahnung ist so formuliert, dass sie kein Einwand ist. Insbesondere bei der Erstellung einer Abmahnung ist große Umsicht geboten, da sonst kostspielige Nachmahnungen vorprogrammiert sind. Wir, die Firma Gässler GmbH, repräsentieren deutschlandweit mit Erfolg sogenannte Filesharing-Warnungen.

Insbesondere im Hinblick auf Warnungen der Anwaltskanzlei Dr. med. Urmann und Dr. med. Collegen haben wir bereits mehrere hundert Warnungen ausgesprochen.

Anwälte U+C erinnern an KVR Handels-GmbH

Die Regensburger Kanzlei uermann + Kollege warnt aktuell massiv vor Online-Shop-Betreibern. Im Auftrag der Gammelsdorfer Firma KVR Handelsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführers Frank Drescher haben wir einen Rechtsstreit, in dem die Allgemeinen Bedingungen (AGB) eines Internetproviders aufgrund einer mangelhaften Gerichtsstandvereinbarung verwarnt werden.

Bei der KVR-Handelsgesellschaft mbH und der Rechtsanwaltskanzlei Regensburg gibt es, wie Untersuchungen gezeigt haben, keine leere Weste im Warngeschäft. Lucrative, wie der vorliegende Case zeigt: Bei der unrichtigen Gerichtsstandvereinbarung in den Allgemeinen Bedingungen sollten die Anbieter eines Online-Shops eine Abmahnung mit einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro vornehmen und zusätzlich die Anwaltskosten von Herrn Rechtsanwalt Dr. med. Urmann+Co. in Hoehe von 651,80 Euro bezahlen.

Allein die Anzahl der gesendeten Warnungen zeigt, dass die Akteure eine unternehmerische Idee aus dem rechtmäßigen rechtlichen Institut der Warnung haben. Die Betroffenen haben daher gute Aussichten, gegen eine missbräuchliche Abmahnung zu vorgehen. Auch in diesem Falle bestand kein Konkurrenzverhältnis zwischen der KVR-Handelsgesellschaft mbH und dem Online-Shop-Betreiber.

Die beiden Unternehmen waren und sind auf ganz unterschiedliche Gebiete ausgerichtet, so dass bereits eine wesentliche Vorbedingung für eine Abmahnung fehlte: Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind neben Verbraucherschutzbehörden und Handwerkskammern etc. nur unmittelbare "Wettbewerber" zu einer Abmahnung befugt. Um so neugieriger wirkt die Warnung der Firma K. K. H. R. Handelsgesellschaft GmbH im vor uns liegenden Fall: Während die AGB eines ortsansässigen Online-Shops gewarnt wurden, wurde auf der Startseite der Firma K. H. K. kein Aufdruck gefunden - eine der wesentlichen Angaben, die ein kommerzieller Online-Shop seinen Nutzern zur Kenntnis geben muss.

Im vorliegenden Beispiel bot dies dem Kunden die Gelegenheit einer Gegenwarnung für den fall, dass ein Konkurrenzverhältnis besteht. Denn die Chance, gegen eine Abmahnung von Seiten der Firma KVR-Handelsgesellschaft mbH und der Firma Ürmann + Kollegen einzuschreiten, ist nicht schlecht. In jedem Fall ist bei berechtigten Ansprüchen darauf zu achten, dass die Unterlassungsverpflichtung geändert wird.

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