Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung wegen Lügen
Stornierung wegen LügenAbbruch des Jobs wegen (mehrfacher) Lügen
Die Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn ein berechtigter Anlass besteht und die Frist nicht eingehalten werden kann. Wenn ein Angestellter unrichtige Angaben macht oder wesentliche Angaben verbirgt, wird das Vertrauens-Verhältnis zwischen Auftraggeber und Angestelltem zerbrochen. Darüber hinaus kann die zukünftige Kooperation so schwierig gestaltet werden, dass in einigen Ländern auf die Kündigungsfristen verzichtet werden kann.
Unannehmbarkeit wird durch eine Interessenabwägung ermittelt, bei der die Zweckmäßigkeit der Sonderkündigung geprüft wird. Das kommt darauf an, wie ernst die Lügen sind und wie sie sich auf das Untenehmen auswirken. Präzedenzfall: Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei Lügen wurde mit Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Sachsen vom 26. Mai 2011 (Az.: 1 Sa 749/10) beschlossen.
Er wurde in diesem Falle entlassen, weil der Mitarbeiter bei einem Verkehrsunfall nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte, um sich gegen Schadensersatzansprüche des Arbeitsgebers abzusichern. Allerdings entscheidet das zuständige Berufungsgericht im konkreten Falle, ob eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich ist, da der Mitarbeiter das Recht hat, die Kündigung anzufechten.
Es wird daher immer eine rechtzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgeschlagen. In der Kündigung kann folgender Wortlaut benutzt werden: "Hiermit beendigen wir das mit Ihnen bestehenden Anstellungsverhältnis ohne Kündigungsfrist, alternativ in der Regel am 20.XX.20XX" zwingend (§ 102 BetrVerfG). Bei fristloser Kündigung ist es wichtig, die erforderliche zweiwöchige Frist einzuhalten.
Das heißt, sie muss innerhalb von 2 Tagen nach der Kündigung des Mitarbeiters beigebracht werden. Weniger schwerwiegende Lügen Wenn die Lügen nicht schwerwiegend sind, muss vor der Kündigung auch wenigstens ein Mahnschreiben ausgestellt werden. Bei Lügen muss das Missverhalten ebenfalls explizit und detailliert in der Verwarnung genannt werden; es muss darauf hingewiesen werden, dass ein Vertragsbruch besteht, der künftig unterbleiben muss, und schließlich muss die Kündigung im Falle eines weiteren Fehlverhaltens ausgesprochen werden.
Letztlich ist daher bei kleineren Lügen eine Kündigung nur möglich, wenn der Mitarbeiter trotz Warnung wieder liegt. Wie und wann hat der Mitarbeiter gelegen? Ernsthafte Lügen? Haben die Lügen des Mitarbeiters das Unternehmen oder das Vertrauens-Verhältnis stark geschädigt? Geringere Lügen? Wurde der Mitarbeiter bereits vor kurzem wegen Lügen gewarnt?
Ist dies nicht möglich, muss der Mitarbeiter gehört werden. Mitarbeiter, Zeitpunkt der Kündigung, Grund der Kündigung (und dass es sich um eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist handelt), Zeitpunkt(e), zu dem sich der Mitarbeiter falsch benommen hat und, falls zutreffend, Warnungen im Schreiben der Kündigung. Wir empfehlen dringend, im Rahmen des Kündigungsschreibens eine reguläre Kündigung zu erklären.
Die Kündigung vom geschäftsführenden Direktor oder einer in Personalfragen befugten Stelle zu unterzeichnen ( "Kopie der Prokura" beifügen). "Im Falle einer schlechten Leistung mit dem Beendigungsgenerator für einen Anstellungsvertrag ein Beendigungsschreiben verfassen.... Download Kündigungsbrief Beispiel: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir informieren Sie mit sofortiger Wirkung ab heute, XX.XX.20XX, über das am XX.01.20XX abgeschlossene Anstellungsverhältnis, alternativ dazu deklarieren wir die ordnungsgemäße Beendigung des Anstellungsverhältnisses zum 29.30./31.XX.20XX (Ende des Monats X).
Entlassungsgrund: Am XX.XX.20XX haben Sie behauptet....aber die Überwachungskamera / Ihr Schriftstück von XX.XX.20XX und Frau/Herr X können beweisen, dass dies nicht wahr ist. In den Warnhinweisen von XX.XX.20XX und XX.XX.20XX haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, dass ein solches Vorgehen einen Vertragsbruch darstellen und zur Kündigung des Vertrages führt.
Wie die neue Lügengeschichte beweist, haben Sie sich nicht verändert. Ihre Lügen stören Ihr Geschäft und lassen kein Vertauen mehr zu. oder: Ihre Lügen haben dem Unternehmen massiven Schaden zugefügt, denn...... Bei fristloser Kündigung sowie bei ordentlicher Kündigung als Ersatz wurde der Konzernbetriebsrat konsultiert und in beiden Verfahren der Kündigung zustimmend zur Kenntnis genommen.