Gesetz Widerrufsrecht 2016

Rücktrittsrecht 2016

den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht entsprochen hat. Die Frist läuft am 21. Juni 2016 ab! Am 21. März 2016 tritt das Gesetz in Kraft.

Stellen Sie die Bausparrichtlinie auf den Prüfstand (18.10.2016). Das Regierungskabinett verabschiedete im Januar 2016 ein Gesetz zur Abschaffung des Ewigen.

Aufhebung nach dem 22. Juli 2016

Eine Kreditkündigung ist auch nach längerer Zeit noch möglich, wenn der Kreditnehmer Konsument ist und der Kreditgeber (Bank, Sparkasse, etc.) nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert ist (sog. "Widerrufsjoker"). Inzwischen hat der Gesetzgeber dieses Verfahren zum Schutze der Kreditanstalten für gewisse Kreditvereinbarungen jedoch eingestellt. Das Widerrufsrecht für solche Kredite endet am 20. Juli 2016, aber Achtung: Ein Rücktritt nach dem 22. Juli 2016 ist für Verbraucherkreditverträge möglich, für die die oben genannte Ausschlusszeit nicht gilt!

Der Verjährungszeitraum ist in 229 38 Abs. 3 des Gesetzes zur Einführung des BGB geregelt: Im Falle von Immobilienkreditverträgen nach 492 Abs. 1a S. 2 BGB in der jeweils gültigen Fassung in der Zeit vom 10.08.2002 bis 10.06.2010 endet ein laufendes Widerrufsrecht längstens drei Monaten nach dem 21.03.2016, wenn der Fortbestand des Widerrufsrechtes darauf gestützt ist, dass die dem Kunden gegebene Belehrung nicht den zum Vertragsschluss gültigen Vorschriften des BGB entsprach.

Im Falle von Haus-zu-Haus-Geschäften gilt S. 1 nur, wenn die gegenseitigen Dienstleistungen aus dem Konsumentenkreditvertrag am Ende des Jahres 2016 in vollem Umfang erfüllt sind, ansonsten verjähren die weiteren Widerrufsfristen erst einen Monat nach der vollständigen Leistungserbringung. Welche Immobilienkreditverträge im Sinn dieser Bestimmung bestehen, ergeben sich aus 492 Abs. 1a S. 2 BGB a. F.

Immobilienkreditverträge sind Konsumentenkreditverträge, bei denen die Kreditgewährung von der Besicherung durch ein grundpfandrechtliches Sicherungsrecht und von den für hypothekarisch gesicherte Kreditverträge und deren Zwischenfinanzierungen üblichen Konditionen abhängt; die Besicherung durch ein grundpfandrechtliches Sicherungsrecht entspricht der Besicherung durch ein grundpfandrechtliches Sicherungsrecht, wenn keine Sicherheiten gemäß § 7 Abs. 3 bis 5 Bausparkassengesetz gestellt werden.

Ausgenommen von der Sperrfrist, die am 22. Juli 2016 ablief, sind daher: Kreditverträge, die keine Immobilienkreditverträge sind, Immobilienkreditverträge, die vor dem 11. August 2002 oder nach dem 11. Juli 2010 in der Zeit vom 12. Juli 2002 bis einschliesslich 12. August 2002 geschlossen wurden. Sie waren bis zum 31. Dezember 2016 von beiden Seiten noch nicht in vollem Umfang erbracht (Darlehensrückzahlung).

Falls Sie ein solches Kredit aufgenommen haben, kann es auch nach dem 31. Dezember 2016 widerrufen werden, egal ob das Kredit (längst) erstattet wurde. Bei einem Immobilienkredit (bis zum 31. Dezember 2016 noch nicht zurückgezahlt) vom 02. 09. 2002 bis einschl. 06. 2010, der im Rahmen einer Haus-zu-Haus-Transaktion geschlossen wurde, ist eine Vorsichtsmaßnahme erforderlich:

In diesem Fall ist das Widerrufsrecht einen ganzen Tag nach der vollständigen Leistungserbringung beendet! Bei der Kündigung Ihres Kredites ist Ihnen die Kanzlei Finkeldei gerne behilflich.

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