Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fotolia Bilder Facebook
Fotos FacebookIstockphoto, Fotolia & Co). um Bilder und Copyright ist meiner Meinung nach Facebook.
Stock Bilder und soziale Medien: Dream Team oder no-go?
Facebook, Instagram & Co: Immer mehr Online-Händler vertrauen auf die Anwesenheit in Social Media-Kanälen zur Neukundengewinnung und -bindung. Mit guten Bildern werden Beiträge besonders reizvoll. Viele Ladenbesitzer verwenden Bilder aus Bildarchiven wie Pixelio und Fotolia für professionelle Optik. Allerdings kann die Nutzung solcher Bilder auf Social Media-Kanälen für Online-Händler zu einem legalen Spielverderber werden.
Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind Fotos, die eine so genannte "Schöpfungshöhe" haben, durch das Urheberrechtsgesetz als "fotografische Werke" urheberrechtlich abgesichert. Wenn die Photographie nicht die "Höhe der Schöpfung" erreichen kann, d.h. wenn es keine eigene geistige Erschaffung gibt, werden Photographien durch 72 Urheberrechtsgesetz als "einfache Photographien" geschuetzt. Er verfügt über umfangreiche Nutzungsrechte an seinem Schaffen, die Dritte von der Verwendung seiner Fotos ausnehmen.
Er kann jedoch Dritten ein Nutzungsrecht an seinen Arbeiten gewähren, das es ihnen erlaubt, seine Bilder kommerziell zu verwenden. Das bedeutet in der Realität, dass der Autor, bevor Sie Fotos kommerziell verwenden wollen, Ihnen die kommerzielle Verwendung seiner urheberrechtlich geschützter Arbeiten gestatten muss. Die Einräumung von Sublizenzen ist explizit verboten (vgl. § 3 Nr. 1 der Lizenzbedingungen, https://de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense).
Daraus ergibt sich, dass die Bilder nur für eigene Verwendung verwendet werden dürfen. Daher ist es untersagt, anderen Menschen oder Firmen die Verwendung der Bilder zu ermöglichen. Das Gleiche trifft auf die Bildarchive Pixelio, Projektfotos und Shutternstuck zu: Diese stellen den Nutzern zudem exklusiv eine nichtübertragbare Nutzungsrechte zur Verfügung. Daher ist es auch gegen die Lizenzvorschriften dieser Bildanbieter, anderen Menschen oder Firmen die Verwendung der Bilder zu ermöglichen.
Abschnitt 2 Nr. 1 der Facebook-Nutzungsbedingungen ("Weitergabe Ihrer Daten und Informationen") lautet: "Für durch geistige Eigentumsrechte geschützte Daten wie z. B. Bilder und Filme (IP-Inhalte) erteilen Sie uns unter Berücksichtigung Ihrer Datenschutz- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Sie gewähren uns eine nicht ausschließliche, transferierbare, unterlizenzierbare, lizenzfreie, unentgeltliche und weltweit gültige Nutzungslizenz für alle von Ihnen auf oder in Verbindung mit Facebook eingestellten Daten (IP-Lizenz).
"Das Problem mit dieser Bestimmung ist, dass Sie durch das Heraufladen von Bildern auf Facebook zulassen, dass Facebook die von Ihnen veröffentlichten Bilder verwendet.
Mit dem Upload von Fotos auf Facebook, Instagram & Co verletzen Shopbetreiber die Lizenzbedingungen von Pixelo. Die Stick-Bilder des Providers Projektfotos können bisher auch nicht auf Social Media Kanälen genutzt werden. Die Lizenzbedingungen von Fotolia beschränken jedoch, dass die Social Media Site keine Bestimmungen enthält, die die Einräumung exklusiver Rechte oder das Eigentum an dem betreffenden Produkt erfordern.
D. h.: Wenn die Social Media Plattform ein ausschließliches Recht zur Nutzung der eingestellten Werke beinhaltet, verletzt der User die Lizenzbedingungen, indem er das Stock Picture veröffentlicht. Weil Facebook, Instagram und Pinterest nur das nicht-exklusive Recht zur Nutzung der heraufgeladenen Dateien beinhalten, verletzen Online-Händler die Lizenzbedingungen nicht, indem sie Bilder auf diese Portale laden.
Die Lizenzbedingungen des Archivs sind unklar. Zum einen räumt er den Nutzern eine nicht übertragbare Nutzungslizenz für die zur Verfuegung gestellte Bilder ein, so dass das Heraufladen auf Facebook gegen die Lizenzbedingungen dieses Bildanbieters verstoesst. Andererseits erlauben die Lizenzbedingungen von Shuttersstock explizit die Nutzung von Bildern in Social Networks.
Daher sind die Lizenzbedingungen von Shutternstock gegensätzlich. Im Besonderen legt Shuttersstock nicht fest, welche Plattform speziell als soziales Netzwerk abgedeckt werden soll. Entgegenstehende und ungeklärte Lizenzbedingungen sind nicht nur ein großes Manko. Die Lizenzbedingungen von Überpixel sind auch nicht so klar wie für den Rechtsschutz vonnöten. Bei einer Standard-Lizenz gewährt das Archiv der Bilder von Überpixel dem Nutzer ein einfaches, örtlich und zeitlich unbefristetes Benutzungsrecht (vgl. 17 Abs. 1 der Lizenzbedingungen, http://www.aboutpixel.de/regeln#15).
Die Lizenzvorschriften in 17 Abs. 3 S. 2 sehen explizit vor, dass die Lizenzierung der verwendeten Datenträger keinen Einschränkungen unterworfen ist. Man kann schlussfolgern, dass die Stick-Bilder auch auf Social Media-Kanälen verwendet werden können. Alternativ zu Fotolia gibt es das Archiv für Archivbilder der Firma Träume. Auf Wunsch hat Dreamtime auch explizit zugesagt, dass die Bilder auf Facebook und anderen Social Media Kanälen verwendet werden können.
Onlinehändler können daher dieses Archiv auch zum Kauf von Bildern für ihre Social Media-Kanäle verwenden. Shopbetreiber, die Bilder legal auf Social Media Kanälen verwenden wollen, sollten zwischen den Bildanbietern Fotolia und Dreamtime auswählen. Die Portale ermöglichen es den Nutzern, Bilder in Social Media Netzwerke wie Facebook, Instagram und Pinterest zu laden, ohne die Lizenzbedingungen zu verletzen.